Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 18 (3.3.1898)
- Date
- 1898-03-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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MUCIX. Achr,<Mg. M IS Der Israelit. Ein Eentrak-Hrgan für das orthodore Iudenthum. Begründet von Dr. ifeftmatm in Utiiin} Donnerstag, de« 3. März 5658 (18S8). Leitender Artikel. Die Anklage Haman's. Nach einer Erklärung von Rabbi S. W. Schreiber Preßburg. Nach der Megillah klagte uns Haman bei seinem König mit folgenden Worten an: “inw^ö aiaad ^22 omn pa tidö: itco nnx qv p« *]^oVi ow er« i^vn vn ran av bx nsw arom . nie» „Da lebt ein Volk, umhergeworfen und zerstreut unter allen Völkern in allen Ländern deines Königreichs, dessen Gesetze sich von den aller anderen Vö lker unterscheiden" u. s. w. Hierzu bemerkt der Talmud in rfao Folgendes: p mn fty nnx av utt” narön, ein Volk, das in der Ausübung seiner Gebote schläft, iaia x^i f^no i^:x x^n aia» orrom f^no «oje xto j^nn, sonderlich sind ihre Gebote, sie genießen weder Speise noch Trank von uns, knüpfen keine Ehe mit uns an dw dax *jten 'An axi 'Nvnv>2 XAL» nte pan. Die Aufträge des Königs befolgen sie nicht, indem sie immer vorgeben: heute sei Ruhe- oder Sabbattag. Thatsächlich scheint nach der flüchtigen Uebersicht diese Verleumdung des Haman mehr widersprechend, als boshaft zu sein. Zuförderst giebt sie Israel für irreligiös aus, es schläft in seiner Pflichtübung, heißt es; bald aber werden die Segel in entgegengesetzter Richtung gespannt, und Israel stehet als ein frommes, gläubiges Volk wieder da. Augenscheinliche Jnconsequenz und Lüge sprachen zugleich, war ja doch nach Angabe des Talmuds emenx selbst Zeuge, daß Israel dazumal keinen Anstand nahm, von dem königlichen Mahle zu genießen, wie die bekannte Stelle in rtrn schon bekundet: Achtzehntausend Juden haben an jener Tafel gegessen. Auch schenkten sie, wie der vno behauptet, die vermischten Ehen nicht. (Siehe iadx ron Brno.) Aber ganz eines Hamans würdig tritt jene Anklage in Bosheit hervor. Es schlummert in Ausübung seiner eigenen Religionspflichten, sagte der wutherfüllte Haman, und welch irdisches Gesetz könnte ihm also noch heilig sein, wenn eS feine eigene Religion mit Füßen tritt, sein heiligstes Gut mit profaner Stirn entehrt? Wer Verräther ist an seinem Glauben, ist es auch an seinem Könige, wer seine Religion verwirft, schont auch die Staatsgesetze nicht. Denn, drückte er seiner Anklage den Stempel der überwiesenen Wahrheit auf, denn seiner Religion nach dürste es weder essen noch trinken mit unS; jede Verschwägerung mit anderen Nationen ist ihrer Religion zufolge ihnen streng untersagt. Daß sie aber diese drei angeführten Verbote wirklich übertraten, das brauchte er dem Könige nicht erst zu sagen, davon war tnnrnx selbst Augenzeuge. Es waren dies nach der erwähnten Talmudstelle Thatsachen, die sich einmal nicht verleugnen ließen. Demnach wäre der Sinn in jener Talmudstelle folgendermaßen zu nehmen, man p oyn p, es schläft in seinen Religionspflichten, AAL» Dn'Ani, da doch ihre Gesetze von allen andern abweichen, f^no ^ax xbn, sie sollen weder essen noch trinken u. s. w., v'vny dax -fjon 'An axi so drückt er sich schließlich in seinem Hasse gegen Israel aus: da, wo es sich aber um Vollstreckung der StaatSpflichten handelte, da, sagt er, treten sie schon als Rechtgläubige auf, da müßten sie bald Sabbat bald Festtage feiern, alle Vorwände wissen sie zu gebrauchen, wo diese Leichtfertigen dem Staate dienen sollen, sie sind es nicht werth, daß sie der König dulde. Und in der That der Talmud widerspricht, wie bereits gezeigt, der Anklage Hamans nicht. Er hatte sich auf thatsächliche Wahrheit gestützt und in jenen Worten den Zustand Israels treu abgebildet. Israel war in jenen Tagen tief gesunken; in eben die unglückliche Idee verfallen, in welcher heute so viele von uns sind. Auch sie glaubten durch das Abftreifen der Thoragesetze ihren socialen Standpunkt zu erheben; auch sie schrieen, von gaukelndem