Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 10 (3.2.1898)
- Date
- 1898-02-03
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XLXRX. Jahrgang. Erste Leilage;u M 10 des Jtetttdit“. Leitender Artikel. Verna!»! der Wdiuki Odersihlklitns. Der „Verband der Rabbiner Oberschlesiens" hielt am 6. Januar in Beuthen eine Versammlung ab, welche von dem größten Theil der Mitglieder besucht war. Als Gäste waren anwesend die Herren Prediger und Religionslehrer Dr. E m m e r i ch—Beuthen und Rabbinatsverwalter Dr. Sachs—Myslowitz. Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßte der Vorsitzende Rabbiner Dr. Co h n—Kattowitz den in den Verband neu eingetretenen Herrn Rabbiner Dr. Baeck— Oppeln und machte verschiedene, insbesondere auf den deutschen Rabbinenverband bezügliche Mittheilungen. Rach der nunmehr erfolgten Verlesung des Kassenberichts, gab Herr Rabbiner Dr. Kopfstein— Beuthen ein eingehendes, fesselndes Referat über „rabbinische Seelsorge". Die Ausführung des Redners gipfelten in folgenden Punkten. Für die Behandlung der Seelsorge im jüdischen Sinne fehle es nahezu an allen Vorarbeiten. Gelegentlich fänden sich darüber im „Israelitischen Volkslehrer" von Stein, in der Zeitschrift „Ben Chananja" von Löw und a. a. O. einzelne Bemerkungen, die aber die eigentliche Frage nur streifen. Die in den Ritualcodiees enthaltenen Bestimmungen und Lehren über wichtige Punkte der Seelsorge, wie über Krankenpflege, Tröstung der Trauernden, Wohlthätigkeit u. s. w. gälten jedem Juden nach dem biblischen Satze: „Ihr sollt mir ein Reich von Priestern sein," wie ja in der That das jüdische Gesetz bezüglich dieser Pflichten eigentlich keinen Unterschied zwischen einzelnen Berufsklaffenkenne. Redner spricht des weiteren darüber, in welcher Weise die Seelsorge der Geistlichen in der christlichen Kirche sich entwickelt habe, und erwähnt hierbei insbesondere der Schrift Schleiermachers „Kurze Darstellung des theologischen Studiums", in welcher der Verfasser auch eingehend die praktische Theologie behandelt. Den Rabbiner, welcher „Führer" seiner Gemeinde sein soll, mache man mit mehr oder weniger Unrecht verantwortlich für die religiösen Schäden des Hauses. Was habe nun der Rabbiner zu thun, um erfolgreich seelsorgerisch zu wirken? Die Seelsorge, ob sich dieselbe auf Einzelne, oder auf die Gesammtheit beziehe, habe ausschließlich den Zweck den Glauben zu befestigen. Niemals dürfe dabei auch' nur entfernt der Schein erweckt werden, als ob es gälte, sich persönlich beliebt zu machen, wiewohl jede seelsorgerische Thätigkeit nur dann wahrhaft segensreich wirken könne, wenn sie von einer sich der Beliebtheit erfreuenden Person ausgehe. — Die Seelsorge habe sich zu äußern erstens, bei der Jugend (Unterricht), zweitens, bei der Gesammtheit der Erwachsenen (Predigt), drittens, bei einzelnen Mitgliedern der Gemeinde. Die beiden ersten Punkte habe Maybaum in feiner „Homiletik und Methodik" besprochen. Um den Rahmen eines kurzen Vortrages nicht zu überschreiten wolle Redner sich in der Kürze auf die Behandlung des dritten Punktes beschränken. Die Seelsorge scheide sich in dieser Beziehung in außerordentliche, nebenamtliche und amtliche, wobei immer die Individualität des Seelsorgers und der betreffenden Personen in Betracht komme. Die außerordentliche Seelsorge komme besonders zur Anwendung bei dem zwanglosen Zusammensein mit Einzelpersonen. Hier gelte es im Verkehr mit gebildeten Gemeindemitgliedern nicht nur bei etwaigen von den Betreffenden veranlaßten Religionsgesprächen die Unhaltbarkeit der Tagestheorien und die ewige Gültigkeit der Lehren der Religion darzuthun, sondern auch auf das irreligiöse Gedankenleben der Betreffenden einzugehen, um Jrrthünier berichtigen zu können. Es ergäbe sich hieraus, wenn ein Erfolg erzielt werden solle, die Rothwcndigkeit der strengen wiffenschastlichen Durchbildung des Seelsorgers. Ungebildeten gegenüber handle es sich insbesondere um Erschließung des Gemüthslebens, um Hinweis auf die Pietät gegen die im Grabe ruhenden Eltern, auf die Pflicht gegen die Heranwachsenden Kinder u. s. w. — Die nebenamtliche Seelsorge trete in die Erscheinung bei geselligen Zusammenkünften, beim Hochzeitsfeste, bei dem Brudermahl der p"n u. s. w. Bei solchen Gelegenheiten sei das religiöse Wort der Belehrung, aber auch die richtige Auswahl des zu behandelnden Stoffes dringend geboten, ohne daß dabei das humorvolle Wort je nach der Individualität des Seelsorgers zu fehlen brauche, wie überhaupt jede herzliche Antheilnahme an den Freudenfesten der Gemeinde und ihrer Mitglieder dem Rabbiner Einfluß und Vertrauen verschaffe. Redner verweist bei diesem Theile seines Referats auf das bedeutsame Wort der Weisen "nn ,-nbü' bv ftaxp u. s. w. — Die amtliche Seelsorge bei Einzelnen gelange zur Anwendung insbesondere bei Traureden und Leichenreden. Die Traurede müsse dem Brautpaare vor allem das jüdische Haus mit seiner unbegrenzten Fülle von Liebe in den mannigfachsten Aeußerungen als ideales Vorbild schildern. Bei Leichenreden habe der Redner in erster Reihe strenge Ge-