Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1898-01-27 · Heft 8 (27.1.1898) · page 17

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 8 (27.1.1898)
Date
1898-01-27
Page
– (sequence 17)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448857-2448866--45358-2495616
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXIX. Jahrgang. Zweite iteilafle pt M 8 ftts „Israelit". ZeitungSttachrichte« und Correfponderrze«: Deutschland. ** Berlin 24. Jan. Für die jüdische Reichstagswühler ist, anscheinend von marineoffiziöser Seite, eine besondere Broschüre in Berlin erschienen, betitelt: Die deutsche Flotte und die jüdischen Reichstagswähler. Im ersten Theil der Broschüre werden die Juden gewarnt, in der Flottenfrage dem Banner Eugen Richters zu folgen. Im zweiten Theil wird ihnen in Aussicht gestellt, mit Hülfe der verstärkten Flotte Palästina zu einem Neu-Deutschland zu machen. Wir finden es ebenso unklug, wie geschmacklos, Religion und Politik in dieser Weise zu verquicken. Oester r. - Ungar. Monarchie. ** Wien (Freiherr von Schönfeld.) Der ausgezeichnete General, dessen Leichenbegängnisse der Kaiser beiwohnte, war nicht nur ein Muster aller militärischen Tugenden, er war auch ein Mann von hoher Geistesbildung und edler Gesinnung. Er machte auch kein Hehl daraus, daß ihm der Antisemitismus nach dem berühmten Worte des edlen Friedrich als die Schmach des Jahrhunderts erscheine. Die Vornirtheit und die Rohheit der ihm revolutionär erscheinenden antisemitischen Demagogie erfüllte ihn, wie die „Neue Freie Presse" sehr richtig hervorhob, mit Ekel. Vor b00 Bürgern der angesehensten Kreise Wiens ergriff er am 11. April 1894 das Wort von der Tribüne im Musikvereinssaale. Der General mochte doch in erster Linie die christlich soziale Demagogie im Auge gehabt haben, die heute zu hohen Ehren gekommen und sich nicht scheut die Güterconsiscation vom curulischen Stuhle zu fordern. Die Angriffe des antisemitischen Janhagels sind dennoch nicht ausgeblieben, sie reichten nicht an die Höhe dieses Mannes, deffen Verdienste die kaiserliche Anerkennung fanden. ** Lemberg (Das neue Statut der Cul tus g e m ein o e.) Das Jahr 1898, welches der österreichischen Bevölkerung so viel Neues auf legislativem Gebiete, nämlich eine neue Civilprozeß- und Exekutionsordnung, ein neues Steuergesetz, ein neues Stempel- und Gebührengesetz brachte, bringt insbesondere der jüdischen Bevölkerung Lembergs auch ein neues Cultusgemeindeftatut. Qnod sit felix atque faustum. Der von der Statutencommission (das ist vom Cultusrath und von behördlich ernannten drei Vertrauensmännern) ausgearbeitete Gesetzentwurf ist dieser Tage von der k. k. Statthalterei als höchster Instanz bestätigt worden. Bekanntlich ging dieser Entwurf aus einem Compromiß der in der Commission vertretenen zwei Richtungen in unserer Gemeinde, nämlich der konservativen und der fortschrittlichen hervor und zeigt daher wie jede Compromißarbeit manche sowohl formelle als sachliche Unebenheit und manche Sonderbarkeit. Besonders wichtig für die Fortschrittspartei ist die Errungenschaft, daß von jetzt an neben den bisherigen konservativen Rabbiner auch der fortschrittliche Tempelprediger als gleichberechtigter Rabbiner fungiren wird. Blos pro foro interno ist der Funktionskreis der Rabbiner abgegrenzt; namentlich gehört zum neugeschaffenen fortschrittlichen Rabbiner ausschließlich die Aufsicht über den gesammten Religionsunterricht ebenso an den Gemeindeschulen als an den öffentlichen Communalschulen, hingegen dem konservativen Rabbiner untersteht die Koscher-Fleischschlachtung und das rituelle Bad. Beide Rabbiner sind berechtigt, über private Anrufung, jede geistliche Funktion, namentlich Aufgebote, Trauungen, im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches vorzunehmen; jedoch ist die Vornahme ritueller Scheidungen und Chaliza, sowie die Herausgabe von Hechscher-Briefen bloß dem konservativen Rabbiner zugewiesen. Behufs Abgabe von Gutachten über allgemeine Religionsangelegenheiten muß eine kollegiale Berathung beider Rabbiner ftattfinden. Beide Rabbiner führen den Titel Gemeinde-Rabbiner. Beide bedürfen behufs Anstellung eines rabbinischen Ältestes über ihre talmudische Fähigkeit (hatoraö harooh). Aber an den fortschrittlichen Rabbiner ist auch die Anforderung akademischer Bildung gestellt, während beim konservativen Rabbiner die sogenannte allgemeine Bildung, Jöie auch sehr minimal sein kann, genügt. Eine Bevorzugung des konservativen Rabbiners besteht darin, daß ihm das Affefforen-Kollegium (irrig Rabbinats-Kollegium genannt) untersteht, sowie daß er in hebräischer Sprache den Titel: Aw beth din führt. Aber bei kollegialer Berathung mit dem fortschrittlichen Rabbiner hat er nicht statuarisch den Vorsitz, sondern der Cultusvorftand bestimmt von Fall zu Fall, wer den Vorsitz führen soll. Eine Begünstigung des Tempels besteht darin, daß der fortschrittliche Rabbiner, obschon er vollberechtigter Gemeinde-Rabbiner ist, nicht von der ganzen Gemeinde, sondern blos von der Tewpelverwaltnng und den Delegirten der Tempelsitzinhaber im Verein mit dem Cultusrath gewählt wird, während in das Wahlkollegium zur Wahl des konservativen Rabbiners die ganze Gemeinde, also auch die fortschrittlichen Gemeindemitglieder Delegirte zur Verstärkung des Cultusrathes entsendet.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.