Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 6 (20.1.1898)
- Date
- 1898-01-20
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
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48 schliesslich daraus die logischen Konsequenzen, für die am besten künftig von der zionistischen Gesammtbewegung, soweit sie in zeitgemässen. praktischen Bahnen wandelt, auf diesem Wirkungsfelde einzuschlagende und für sie massgebende Richtung zu ziehen. Wie gesagt, stehen die Besitztitel zur Zeit noch auf den Namen des Protektors respektive seines Bevollmächtigten. Es heisst zwar, dass nach türkischem Gesetze, das auf internationalen Verträgen basirt. ausländische Staatsangehörige ebenso gut wie türkische in der Türkei Grund und Boden erwerben dürfen. Auf administrativem Wege aber wird dieser rechtliche Grundbesitz insofern, als hier die jüdische Kolonisationsfrage in Betracht kommt, bis zur Unkenntlichkeit zugestutzt. So z. B. der erwähnte Vorbehalt zur Verhinderung jüdischer Niederlassungen, der in Folge ministeriellen Dekrets der mit schwerer Mühe erlangten Bestätigung des Besitztitels seitens der Regierung zu Konstantinopel angehängt wurde. Uns sind ausserdem mehrere Fälle bekannt, in denen selbst türkischen Staatsangehörigen jüdischer Nation, die auf ihren eigenen Namen Grund und Boden erworben haben, die Erlaubniss. einfache Wohnhäuser darauf zu erbauen, von den zuständigen Lokalbehörden, die aber sicher von Konstantinopel die Weisung dazu erhielten, versagt wird; wie z. B. vor Jerusalem, in der angehenden Kolonie Mözah u. a. m. Selbst wenn, wie behauptet wird, nichts Erhebliches im Wege stände, den Besitztitel des fraglichen Bodens rechtskräftig auf einen oder mehrere von den Genossenschaften selbst gewählte Vertrauensmänner zu übertragen (eine Genossenschaft mit den Rechten einer jüdischen Person bedarf zu ihrer Anerkennung eines speziellen Fermäns, was, nebenbei gesagt, jedesmal mit frischen, übermässigen Kosten und Scherereien verknüpf ist), so liegt es selbstverständlich sowohl in deren besonderem Interesse, als in dem der Sache im Allgemeinen, so lange jener heikle Vorbehalt nicht vollständig richtig erklärt ist, auf eine derartige Uebertragung zu verzichten. In richtiger Einsicht der NothWendigkeit, diese aut die Dauer unhaltbaren Zustände zu bessern, übernimmt es nun der edle Protektor, hier wie überall in ähnlichen Fällen, grossherzigerweise alle sich dem praktischen Kolonisationswerke in den Weg stellenden Hindernisse bei Seite zu schaffen. Dafür hegen gegen ihn alle zionistischen Gesinnungsgenossen das Gefühl rückhaltlosester und tiefempfundener Dankbarkeit. Aber die Zukunft des Zionismus, der doch mit der Kolonisation Palästinas stehen oder fallen muss, kann und darf nicht von dem Schlage eines einzigen Menschenherzens ab hängen, mag dessen Wirksamkeit für unsere hehre Idee in derj immerhin kurzen Spanne eines selbst (und gebe Gott auch hier!) ungewöhnlich langen Menschenalfcers auch noch so segenspendend und unerreicht dastehen. Und je inniger und wahrer Jemandes Sympathie für die zionistische Sache, desto eher und lauter muss er sich fragen: Was dann? — Darum*kann es durchaus nicht als übereilt gelten, schon jetzt die Mittel und Wege zu erörtern, die, je früher desto besser, einzuschlagen wären, damit das unter so vielen Mühen und Kosten bis hierher geförderte Werk nicht plötzlich in’s Stocken gerathe, und dann neue, unerschwingliche Opfer erforderlich wären, um es wieder in Gang zu bringen. Wie der leibliche Vater zur rechten Zeit für die selbstständige Existenzbefähigung seines Kindes Sorge trägt, so soll auch der geistige Vater der von ihm mit opferfreudigster Hingabe gepflegten Ideale, für deren späteren Fortbestand und stetige Vervollkommnung rechtzeitig Sorge tragen. Dabei darf man aber auch hier, wo es sich um die Realisirung zionistischer Ideale handelt, nie die feste Basis des in absehbarer Zeit Erreichbaren um luftig aufgebauter Theorien willen aufgeben, die sich in den Sphären von Zukunftsträumen bewegen. Unter allen Mitarbeitern an der Leitung des praktischen Kolonisationswerkes kann nur die eine Ansicht herrschen, dass dabei auf Schritt und Tritt mit den gewalthabenden Faktoren des Tages gerechnet werden müsse, und man sich keinen sozial - politischoekonomischen oder revolutionären Illusionen hingeben dürfe. Andererseits aber muss auch die Rechnung mit diesen Faktoren richtig und nicht zum Schaden der uns so sehr am Herzen liegenden Sache geführt werden. Es dürfen nicht auf der einer Seite, wo es sich um unbedeutendere Vortheile handelt, mehr Zeit, Mühe und Kosten aufgewendet worden, als dazu unbedingt noth wendig sind; auf der anderen Seite wiederum, wo wichtigere Interessen auf dem Spiele stehen, darf man mit materiellen und intellektuellen Opfern nicht geizen. Wir müssen ferner in Allem, was wir hier erringen wollen, ehrlich, offen und fest auftreten, wie es der von uns vertretenen Sache würdig ist. Der Rechts zustand der jüdischen Kolonien und jüdischen Grundbesitzer in Palästina muss auf ein sicheres, ihre fortschrittliche Entwickelung nicht hemmendes Fundament gestellt werden. (Schluss folgt.) Druck der J o h. Wi rt h’achen HoftrocWxuckarei Actien-Gesellschaft, Maina.