Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1911)
- Date
- 1911-11-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448803-2448848--67041-2495233- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
J IBtl Mea 17006 8. n: >en Organ 9es Bundes geseßesfreaer jüdisdier Lehrer Denfsdilands. vellelttlicve Prüfungen. In Nr. 30 dieser Blätter wurde berichtet, daß ein oberhessischer Lehrer sich geweigert hat, ein Vorstandsmitglied, mit dem er verfeindet war, an der von dem zuständigen Rabbiner vorgenommenen Prüfung der Religionsschule teilnehmen zu lassen. Der Lehrer hat zwar von der Großherzoglichen Kreisschulkommisfion recht bekommen, aber wir vermuten, daß ihn dieser Steg über den Gemeindegewaltigen teuer zu stehen kommen wird. Denn es wäre wirklich das erste Mal, daß ein hessischer Parneß eine solch eklatante Niederlage ruhig hingenommen hätte, und wir lassen es dahingestellt sein, ob der Lehrer klug daran getan hat, sich auf den Rechtsstandpunkt zu versteifen, zumal in Hessen, wo der Lehrer nur in den seltensten Fällen Schutz bei den Behörden findet. UnS interessiert nur die Begründung, weshalb die Kreisschulkommission zu Gunsten des Lehrers entschied. Bon der Tatsache ausgehend, daß die öffentlichen Schulprüfungen abgeschafft seien, fielt sie die Anwesenheit des Vorstandes bet der Prüfung nicht für angebracht. Die Behörden wünschen also, daß die Religionsschulen auch jierin den staatlichen gleichgestellt werden und daß sich die zuständigen Rabbiner gleich dem christlichen Geistlichen auf eine Revision der Religionsschule beschränken sollen. x gestehen gerne, daß wir diesen Standpunkt auch für den allein richtigen halten und aus allen Kräften dafür plädieren würden, die an Reltgionsschulen noch allgemein bestehenden öffentlichen Schulprüfungen zu beseitigen, wenn wir nicht der eigentümuchen Stellung der jüdischen Reltgionsschule Rechnung tragen müßten. lichen Schulen existieren durch den Willen des Staates, der sie mit seiner Autorität hinreichend stützt. Unsere jüdischen Religionsschulen aber sind — wenigstens soweit es sich um den hebräischen Unterricht handelt — in großem Maße auf den guten Willen der Gemeindemitglieder angewiesen, und da erscheint die öffentliche Prüfung immerhin ein geeignetes Mittel, das Interesse der Gemeinde an dem Reltgionsuntericht wachzurufen. Das ist der Grund, weshalb auch wir ür ihr Fortbestehen eintreten. Wir können uns aber den vielfachen Klagen über die bei diesen Prüfungen zutage tretenden Mitzstände nicht ganz verschließen und geben deshalb hier einen Teil der Anregungen wieder, die uns von befreundeter Seite zugegangen sind. Die öffentlichen Prüfungen an den Religionschulen unterscheiden sich nämlich in einem sehr wesentlichen Punkte von dem auch früher an den staatlichen Schulen üblichen Modus. Wäh rend nämlich dort nur der Lehrer prüfte und das Ganze mehr auf eine öffentliche Parade hinauslief, bei der es zuweilen nickt ganz mit ehrlichen Dingen zugina, weil man möglichst glänzend abfchneiden wollte, soFoll hier der anwesende Rabbiner prüfen. Da liegt denn die Gefahr sehr nahe, daß der letztere, auch wenn er noch so wohlwollend sein Amt ausübt, den Lehrer in den Augen der Gemeindemitglieder bloßstellt. Es ist ja eine bekannte Tatsache, daß eine von dem inspizieren Rabbiner gestellte und unbeantwortet gebliebene Frage eine prompte Beantwortung erfährt, wenn sie von dem Lehrer in etwas anderer Form gestellt wird. Die Schüler sind nun einmal an die Fragestellung des Lehrers gewöhnt und geraten leicht in Verwirrung, wenn ein Fremder — und das ist doch der Rabbiner — in bisher ungewohnter Weise fragend an sie herantrttt. Wir setzen hier voraus, daß der Rabbiner methodisch geschult und pädagogisch erfahren ist. ES kommt aber leider nicht selten vor, daß die Kinder durch das Ungeschick des prüfenden Rabbiners aus der Befangenheit nicht herauskommen. Das Publikum, das ja nicht darüber zu entscheiden vermag, auf wessen Seite hier das Verschulden liegt, wird immer geneigt sein, die Ursache des Mißerfolges in dem Lehrer zu suchen. Es wäre aber andererseits verkehrt, wenn der Lehrer die ganze Prüfung selbständig führte. Dann hätte die Anwesenheit des Rabbiners keinen Sinn, und der Zweck der Revision wäre nicht erfüllt. Folgender Mittelweg führt vielleicht zum Ziel: In biblischer Geschichte und Religionslehre gibt der Inspizient daS Stoffgebiet, aus dem geprüft werden soll, an und stellt nun einige orientierende Fragen an die Schüler der Oberklaffe, während er in der Hauvtsacke die Prüfung dem Lehrer überläßt. In den hebräischen Fächern dagegen, bei denen mehr daS Können zutage treten und positive Leistungen aufgewiesen werden sollen, könnte der Weg in umgekehrter Richtung begangen werden, indem der Lehrer den durchgenommenen Lehrstoff angibt und der Rabbiner prüft. Aber auch hier halten wir es für nötig, daß der öffentlichen Prüfung eine Revision vvrauSgehe, in der sich Inspektor und Lehrer über Lehrziel und Methode einigen, damit bei der öffentlichen Prüfung Divergenzen vermieden werden. Dann erst wird die öffentliche Prüfung nicht uur belebend auf das Jntereffe, sondern auch vertiefend auf den Unterricht wirken. Ver den Bprirluanmann. In einer unterfränkischen Landgemeinde wird eine Elementarlehrerstelle vakant. DaS Einkommen ist zwar den kümmerlichen und lrostlofen Verhältnissen so vieler ReltgionSlehrerstellen ist diese Auffassung ja auch berechtigt. Die Gemeinde nützt diesen für sie günstigen Umstand natürlich aus Ein neue» Schulhau» wäre schm lange ein dringende» Bedürfnis, denn die Lehrerwohnung genügt auch nicht im entferntesten -den. gesetzlichen Anforderungen und der Zustand des ganzen Gebäudes gereicht der Gemeinde nicht zur Ehre, aber in dieser Beziehung find unsere Glaubensgenoffen gar nicht empfindlich und dulden seelearuhia den ^Flecken auf der Ehr". Im Gegenteil; „Kahal" beschloß, daß die Stelle nur demjenigen Kandidaten übertragen werben solle, der fich schriftlich verpflichte, mtt der Wohnung fürltev zu nehmm. Schon der erste Probekandidat unterschrieb die Klausel, schweren Herzen» übrigen», denn er hatte brdauernd konstatiert, daß fich da» Prachtstück seiner Einrichtung, da» Büffet, eine starke Verkürzung gefallen lassen müsse, um ttt dem niedrigen Wohnzimmer Aufstellung zu finden. Was tut man aber nicht alle», um eine Staatöstelle zu erlangen, auf die mau so lange ver-?redlich gewartet hat l Er weiß, daß er von dielen um einen „Erfolg" beneidet wird. Er macht „sofort nach Antritt seiner neuen Stelle" dem Herrn BezukSamtmann dm vorgeschrickmm Besuch und dieser erwiderte ihn bald darauf bei einer zufälligen Anwesenheit im Orte. Der Lehrer empfing ihn mit verlegener Miene und bat ihn um Entschuldigung, daß er genötigt sei, Ihn ln daS Schulztmmer zu führen, denn in dem Wohnzimmer, das zugleich ai» Empfangs-, Speise- und Ktnderztmmer diene, seien — Windeln zum Trocknen aufgehängt, fintemalm seine bessere Ehehälfte ihn erst vor kurzem unt einem Nachkömmling beschenkt habe. Der joviale Herr BezirkSamtmann bestand aber jetzt erst recht darauf, diesen interessanten Raum kennen zu lernen und war darüber sehr enttüstrt, daß man eS wage, dem Lehrer eine solche Dienstwohnung anzuweisen. Er ließ die Vorstände kommen,' diese erklärten fich gegenüber dem energischen Auftreten deS Beamten sofort zu einem Neubau bereit und „Kahal" gab auch seine Zustimmung, besonderalS der Lehrer versprach, im Kreise wohlwollender Glaubensgenossen eine größere Betsteuer zu den Baukosten zu sammeln. Da er aber in sctmomuuli causa eine ungeheure Virtuosität und eine überzeugende UeberredungSkunft besaß, so gelang eS ihm, eine rechr er. lrckiiche Summe zusammenzubrtrmm. Die Gemeinde fteut fich heute über das stattliche Schal- Haus und noch mehr der Nachfolger deS betreffenden Kollegm, denn er selbst hat schon lange den Schulstaub von dm Füßen gechüttett. Er konnte dem wiederhottm Drängm der „Viktoria", die seine glänzende Suada nicht verkümmern lassen wollte und ihm eine reich dotierte Gmeralagentur ln einer Großstadt anbot, schließlich nicht wtderstehm. Er besucht aber die bayerischen Kollegm noch recht häufig, und wenn diese ihm ihre Not vagen und von dm kleinen Zwistigkeiten mit ihrm Gemetndm, an dmen eS ja leider nie fehlt, erzählen, so sagt er stereothp: »Geht zum Herrn BezirkSamtmann!" vir Ledrerdiianngranrlalt in Peine. Eine Nengründung der Simonsche« Stiftung zu Hannover. Die Alexander und Fanny Simonsche Stiftung zu Hannover errichtet in Peine ein Lehrerbilhunganstalt und fie versendet an alle jüdtschm Lehrer im Deutschen Reiche eine Broschüre, in der fie die Leitsätze zur Organisation jmer Anstalt sowie die Ergebnisse einer am 25. Mat d. I». stattgefundmm Konferenz, in der über dieselben beraten wurde, mtttellt. Da somtt jeder Kolftge in der Lage ist, fich selbständig ein Urteil über da» nme