Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 40 (5.10.1911)
- Date
- 1911-10-05
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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1? en wir nicht einmal, -aß die orthodoxen Rabbiner Deutschlands allen Grund.hätten, sofort gegen eine Verwechselung ihres Berufes mit dem eines Leichenbitters — wir wüßten keinen anderen geeigneten Vergleich, um das ausxudrücken, was manche Gemeinden unter der Haupttätigkeit eines Rabbiners zu verstehen scheinen — zu protestieren. Zwischenzeitlich erhielten wir aber Mitteilung von einem Zirkulär, das damals schon gedruckt war und das man orthodoxen Rabbinern zustellte. Eine Gemeinde suchte nämlich einen Rabbiner Orthodoxer Richtung", wie es in den Inseraten hieß. Reflektanten konnten die Anftellungsbedingungen gedruckt erhalten. Da soll es mm in einem Paragraphen derselben geheißen haben, daß nur solche Rabbiner auf Anstellung rechnen könnten, die religionsgesetzlich nicht verhindert sind, im Sterbehause und am Grabe zu amtieren oder zu sprechen!! Also: was bisher in Israel als Vorzug, als Geburtsadel galt, das wird fortan als Nachteil als Hinderungsgrund für die „Karriere" gestempelt — und das von einer.Gemeinde, die noch einen orthodoxen Rabbiner sucht! Wenn eine kleine rheinische Landgemeinde, wie wir in Nr. 3 des vierten Jahrganges erzählten, in ihrer Synagogenordnung von oben herunter dekretiert: „Das bevorzugte Aufrufen zur Thora des Kohen und Lewi hört auf", nun, st» stimmt das zum Ganzen. Derselbe Vorstand verbietet dort auch das Mitbringen eines Lütow. Ueber solche Entgleisungen lächelt man und spricht: „Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun." Sie stellen sich über die Thor ah und glauben, es im Leben bis zum Herr gott bringen, ist allerdings viel, aber Parneß sein ist doch noch mehr. Oder man spricht mit jenem bayerischen Regierungsbeamten: „Die schlimmste Form des Cäsarenwahnsinns ist der Parneßwahnsinn." Einer größeren Gemeinde aber, die einen Rabbiner anstellen kann und gar noch einen orthodoxen Rabbiner sucht, kann man solchen sachlichen Irrtum nicht verleihen, zumal ein solches Beispiel höse Nachahmung finden könnte. Darum sei uns ein sachliches Wort gestattet. Streichen wir denn aus der Thorah einfach die Worte: „Heilig soll er dir (der Kohen) sein!?" (III. 21, 8.) Ist nicht gerade für die Kohcmim die Lehrtätigkeit in den Worten Vorbehalten: „sie sollen deine Rechte Jakob lehren Und Israel deine Lehre?" (V. 33, 10.) Ist nicht gerade für den Kohen gesagt: „Gott ist sein Erbteil"? (V. 10, 9.) Gerade um sich mit Studium und Lehre der Thorah besassen zu können, erhält der Stamm Levi keinen Anteil am Land. Und nun kommt eine Gemeinde, die einen orthodoxen Rabbiner sucht und will sich unterfangen, den Kohen von seiner ihm von Gott verneinen Aufgabe auszuschließen?; Mit Vorliebe wählte man Kohanim in das Sanhedrin. Es wird als .Vorzug betrachtet, wenn ein Jsraelite seine Tochter an einen Kohen verheiraten darf und so das Glück hat, seine Nachkommen als Mitglieder pes jüdischen Geburtsadels der „die sittliche Vollkommenheit und wissenschaftliche Erleuchtung mit ganzer Hingabe zu pflegen berufen ist", zu schauen. Bon den Ehrenbezeugungen ganz zu schweigen, die wir dem Kohen zu erweisen schuldig find. Freilich, der Kohen hat die Stätte des Todes zu fliehen. Er ist „religionsgesetzlich verhindert, im Sterbehause und am Grabe zu sprechen". Dieses Amtieren hat die ganze jüdische Auffassung entstellt, eine Auffassung, die am besten mit den Worten von Rabb. Hirsch 7"*iT zu DI. 21, 5 wiedergegeben werden kann. Es heißt dort: „Antikes und modernes Heidentum setzt so gern Religion und Religiösität mit dem Tode und dem Todesgedanken zusammen. Erst wo der Mensch endet, beginnt ihnen das Reich Gottes. Tod und Sterben sind ihnen die eigentlichen Offenbarungen ihrer Gottheit, die ihnen ein Gott W.-. '!>■ UM11*1 J ■I»I||,I|II|.PP',. HJMlli WjpwifpwwW Der «Wtoettt. des Todes ist und nicht des Lebens, ein Gott, der tötet und nicht der belebt, und der den Tod und dessen Vorboten, Krankheit und Elend, sendet, aus daß die Menschen ihn fürchten, seiner Macht und ihrer Ohnmacht inne werden. Ihrer Tempel geweihte Stätten sind daher bei Gräbern, ihrer Priester erste Stelle ist daher bei Leichen; # wo Augen brechen und Herzen gebrochen sind, ist ihrer religiösen Aussaat willkommenster Acker, und ein Zeichen des Todes, ein Symbol der alles Leben bewältigenden Todesmacht an seinem eigenen Fleische immer gegenwärtig haben und gegenwärtig halten, dürste als das Religiöse pur exellence gelten und vor allem als des Priesters und seines Amtes wesentlichstes Attribut erscheinen. Nicht also der jüdische Priester, weil nicht also die jüdische Gotteslehre, die jüdische Religion. Der Gott, dessen Name dem Priester im jüdischen Volke seine Stelle anweist, ist ein Gott des Lebens, die freimachende, belebende, den Menschen zum freien Wollen und zum ewigen Sein emporrichtende Macht des Lebens, nicht die Kraft und Leben brechende Gewalt des Todes ist seine erhabenste Offenbarung. Nicht wie man sterbe, sondern wie man zu leben habe und lebend schon den Tod, den Tod des Lebens, die Unfreiheit, die physische Gebundenheit und sinnliche Schwäche siegreich zu überwinden, jeden Augenblick des sittlich freien, denkenden, waltenden, schaffenden und vollbringenden und auch genießenden hieniedigen Lebens als einen Moment des eigenen, ewigen und einig Gott dienenden Lebens zu verleben habe, das ist die Lehre, als deren Stätte Gott sein Heiligtum geweiht und für deren Dienst er die Kohanim, die Pfleger der „Lebensbasis und -Richtung" im Volke geheiligt. Wenn der Tod die Volksgenossen zur Liebestätigkeit an der Leibeshülle einer von Gott heimgerufenen Seele versammelt, haben die Kohanim fernzubleiben und durch ihr Fernbleiben die Standarte des Lebens neben der Leiche ausrechtzuhalten und in ihren Volksgenossen die Gedanken des Lebens, d. i. die Gedanken von der sittlichen ^Freiheit und von dem den physischen alles sittlich Freie tötenden Gewalten nicht untertänigen eigentlichen göttlichen Menschenwesen nicht durch die Gedanken des Todes überwuchern zu lassen. Nur wo die Lebenspflicht selbst den Priester aufrust, seine letzte Gatten-, Sohnes-, Vater-, Bruderpflicht an der Hülle einer Heimgegangenen Seele zu erfüllen, oder die Verlassenheit einer Leiche ihn zum Vater und Bruder des Verlassenen stempelt, da tritt der Priesterberuf vor dem Familien- und Menschenberns zurück, und die Beteiligung wird nicht nur gestattet, sondern Pflicht. Sonst haben sie der Leiche sernzubleiben." Wohl ist der Rabbiner nicht „Kohen", nicht der heutige „Priester", wie die Nevlogie in Nachahmung anderer Anschauung ihren andächtigen Zuhörern gern vorgaukelt. Und als Jehudi, nicht als „Beamter", hat auch er Liebespflichten bei Toten zu erfüllen. Aber sein Amt, seinen Beruf .sucht er im Kreise Lebendiger, ja möglichst recht lebensfroher Jünglinge, die er in der Arena des Geistes zu tüchtigen Ringkämpfern auf geistigem Gebiet heranbildet. Einen Kohen als Rabbiner anstellen, würde so recht das Wesen der Tauroh kennzeichnen. Durch sein ihm religionsgesetzlich auferlegtes Fernbleiben von der Todesstätte würde der Unterschied zwischen der Tauroh und anderen Religionskreisen so recht klar zutage treten, und die lebenspendende, freimachende, kraftvolle Lebenssreudigkeit der Tauroh würde im modernen Bewußtsein mehr denn je erkannt und anerkannt werden, denn Leben und nicht Tod ist ja auch die Predigt der Gegenwart. Den Kohen von diesem wichtigen Amt aber ausgesprochenermaßen sernhalten, heißt eine bedenkliche, folgenschwere Konzession — wenn auch, wie wir gern annehmen wollen, unbewußt — an einen neologen Standpunkt machen. Und der Nevlogie ist das Judentum allerdings nicht Leben, 2i. sondern Tod, sein Dasein ist nach ihrer Anficht überwunden, seine ungekanntö und verkannt» Lehre hat sich nach ihrem Urteil selbständig und sklavisch dem Religionsbegriff und der Religionsform der Völker der Umgebung anzupaffen.. Darum verlangt sie von den Führern keine Auskunft mehr fürs Leben und seine Einrichtungen, sondern sie hat ihre Rabbiner zu Leichenbittern degradiert. Tie heiligsten Güter des irdischen Lebens und Gedankeninhaltes hat sie getötet. Ein Weh ergreift uns bei dem Gedanken, daß auch eine noch jüdisch sein wollende Gemeinde, die einen orthodoxen Rabbiner sucht, von solchem Irrtum der Nevlogie sich beeinflussen läßt und der jüdischen Bolksbestimmung in einem für sie wichtigen Moment so vergesset kann. „Ein Reich von Priestern soUten wir doch Alle sein." Lorrerpomleareii u. Nachrichten. Mecklinghausen, 19. September. Vonseiten des Rabbinats des Vereins zur Wahrung der religiösen Interessen des Judentums in der Provinz Westfalen wurde an das Generalkommando des III. Armeekorps das Ersuchen gerichtet, den jüdischen Soldaten am 23. und 24. September, am 2., 7., 8., 14. und 15. Oktober Befreiung vom Dienste gewähren zu wollen. Zugleich wurde an das Generalkommando das Ersuchen gerichtet, für die Mischen Soldaten den Diensteinrritt auf den 3. Oktober verschieben zu wollen. Auf dieses Gesuch lies vom Generalkommando folgende Antwort ein: Münster, 18. Sept. 191L Dem Rabbiner Herrn Dr. Brader Hochwürden Recklinghausen beehrt sich das Generalkommando auf das Schreiben vom 15. d. M. sehr ergebenst mitzuteilen, daß sämtliche Truppenteile des Korpsbezirks bereits angewiesen sind, den Mannschaften mosaischen Glaubens, soweit es die dienstlichen Interessen gestatten, an den demnächst stattfindenden jüdischen Festtagen Urlaub zu gewähren. Der früheste diesjährige Einsiellungstermin für die Rekruten ist der 3. Oktober. Meinerzhagen, 19. September. Unsere Gemeinde entbehrte seit längerer Zeit eines geregelten Religionsunterrichtes. Wohl hatte der Vorsteher der Gemeinde, Herr L. Stern, in opferwilliger Fürsorge mehrere Jahre selbst die Kinder unterrichtetallein seine vielseitige Inanspruchnahme ließ die Erteilung des Religionsunterrichts von anderer Seite wünschenswert erscheinen. Mit Hilfe des Vereins zur Wahrung der religiösen Interessen des Judentums in der Provinz Westfalen wurde jetzt ein geregelter Religionsunterricht eingerichtet, der Herrn Lehrer Heß in Lüdenscheid übertragen wurde. Für den Stipettdienfotid des Oereins für die jüdifrfien infereffen Rheinlands (k. 0.) gingen ein: Erben N. N. 200 Mk.. N. N.-Rees 2 Mk., Herm. Rosenthal-Würzburg 10 Mk., Lazarus Wolf-Köln 2 M., Jakob L. Marcus-Rees 3 Mk., Lehrer Livisohn-Rees 3 Mk., Frau Johanna Lilienfeld-Rees 1.50 Mk., B. Bernhard-Rees 1 Mk. Als Ablösung von der Rofch Hafchonoh Correfponden?: S. Grüns, eld-Köln 3 Mk., Victor Weil-Köln 2 Mk., M N. 3 Mk., Rabb. Dr. Wolf-Köln 2 Mk., Rabb. Dr. Brader-Recklinghausen 2 Mk., Jos. Strauß- Siegburg 3 Mk.