Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1911)
- Date
- 1911-05-04
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 20. No. 19 _ Vers 4. Gewöhne dich nicht daran, Blödsinn nachzuahmen, sonst glaubst du schließlich selbst daran. Vers 5—8. Selbst das Gottgefällige muß in reiner Absicht und ohne Nebenabsicht ausgeführt werden. Bers 9 u. 10. Gib dem Armen von dem Erfolg deiner Arbeit. (Deine Arbeit allein hat dich nicht reich gemacht, Gott hat dir die Gelegenheit dazu gegeben, also werde nicht habsüchtig und-. . .) Vers 11—12. vergreise dich nicht an fremdem Eigentum, sonst kannst du zum Meineid kommen. Vers 13—14. Aber auch heimlich tue keinem Unrecht, denn Gott sieht alles. L. Nicht allein das Eigentum des Nächsten sei dir heilig, auch seine Ehre. Vers 15—16. Sei gerecht im Gerichte, sei kein Verläumder, erzähle nicht nach, was du von anderen Schlechtes gesehen hast, was kümmert dich das Unrecht, was andere tun, nur wenn dadurch noch andere leiden, dann blicke nicht gleichgültig zu, auch rette ihn, wenn er in Gefahr ist. Vers 17—18. Auch außerhalb des Gerichtes verurteile nicht den Nebenmenschen, hasse ihn nicht, sondern sage ihm offen, wenn er irrt, übe keine Rache aus, sondern bemühe dich, ihn lieb zu haben und das zu tun, was ihn zum Verständnis seines Irrtums bringt, nicht was dein Gefühl dir diktiert. 6. Vers 19—22. Die ganze Natur sei dir heilig. Die Scheidung, die Gott geschaffen, vermische nicht. II. Dein Denken und Fühlen sei heilig! Vers 23—25. Der Baum ist ein Bild der Entwicklung des Menschen, der ganzen Natur, die Früchte der ersten drei Jahre verschmähe, wie du auch drei Vorstufen zu erklimmen hast, um zum reinen Denken zu kommen. Die Frucht des vierten Jahres sei dir heilig wie das reine Denken heilig ist. Vers 26—28. Verachte jede Zauberei, jede im Zusammenhang damit entstandene Sitte, wie Rasieren, Tätowieren u. a. Vers 29—30. Erziehe deine Kinder zu Reinheit und Heiligkeit. Vers 31. Stumpfe dein Gefühl ab gegen Scheinwissen und die frappierende Sicherheit der Zauberer. Vers 32. Auch als Erwachsener und Gelehrter ehre den, der älter und weiser als du. Vers 33—37. Es gibt keinen Unterschied der Raffen vor dem Rechts sei in deinen Urteilen und Maßen äußerst korrekt, mache auch keine Unterschiede zwischen der Bedeutung der einzelnen Gebote, alle sind von Gott. Kap. 20. Vertusche nicht das Unrecht. Die Sünder müssen bestraft werden, sonst rächt sich die Unterlassung. Wohl bin ich mir dessen bewußt, daß mit dieser Darstellung der innere Zusammenhang dieser beiden Kapitel noch nicht genügend erklärt ist, jedoch scheint mir aus dieser Aufstellung die Steigerung der Anforderung in bezug auf Korrektheit deutlich hervorzugehen. Bis hier ist die Rede von der Heiligung aller Juden, jetzt folgt die Heiligung bestimmter Personen. Kap. 21 u. 22, 1—16. Heilighaltung der Gottesdiener im Heiligtum. Vers 17 25. Heilighaltung der zum Opfer bestimmten Tiere. Vers 26—33 beschließen diesen^ zweiten Teil der Heiligung von Personen und Tieren: Vers 26, 27 beziehen sich auf das Tier “'DinE "2 nto imn;or} Der Israelit. Vers 28, 29 auf die Willigkeit bei der Behandlung des Opfers, und Vers 30, 31 auf das Ziel aller Heiligkeitslehre, die Heiligung des Gottesnamens. Während der Abschnitt D'WHp mit der Mahnung „Seid heilig, ich bin heilig" beginnt und schließt, wiederholt sich in den folgenden Kapiteln die Begründung: „Denn, ich mache ihn, Euch, oder sie heilig", so in 20■ 4, 16, 23; 22- 9 u. 15. Die Pointe dieser Unterabteilung bildet daher Vers 32: das Gebot von Dttfn imp und Verbot von Dtrn ron. Kap. 23. Heiligung der Zeiten durch Arbeitsenthaltung und Sondergebote im Heiligtum und im Hause, und zwar lauter derartige Sondergebote, die eine Beziehung aus den Einfluß der göttlichen Vorsehung auf die menschliche Arbeit durchblicken lassen. Das Passahfest mit unserem Dienst soll Gottes Gnade auf das Getreide, das Schowuothsest auf die Bäume, das Erweckungsfest 'nyrm cv) mit dem Sühnefest auf unser Leben überhaupt, das Hüttenfest auf die Nahrung der ganzen Menschheil: herabziehen. Im Heiligtum selbst ist aber jeder Tag heilig. Zünde du Mensch nur täglich das Licht im Heiligtum (tut Geistesheiligtum) an und Gott versorgt dich vom heiligsten Tage aus für jede Woche mit frischer Nahrung: inp?i3 DVr on. Wer aber den heiligen Namen schändet, der werde getötet. Kap. 25. Heilighaltung des Grundbesi^es. Kap. 26. Die Natur des heiligen Landes richtet sich nach der Frömmigkeit seiner Bewohner. Kap. 27. Heiligkeitserktärung von leblosen, lebenden Dingen und ihrem Werte. Lsrresponaenren u. Nachrichten. flu$ Ostfalen. Uecklinghaufen, 2. April. (Unliebsam verspätet.) Von seiten des Rabbinats des Vereins zur Wahrung der religiösen Interessen des Judentums in der Provinz Westfalen wurde an das Generalkommando des VII. Armeekorps das Ersuchen gerichtet, den jüdischen Soldaten anläßlich des Pesachfestes vom 12.—23. April Urlaub gewähren zu wollen. Im Falle der Ntchtgewährung eines Urlaubs auf Grund dienstlicher Interessen wurde für den 13., 14., 15., 19. und 20- April um Befreiung vom Dienste und für die Zeit vom 12. bis 21. April um die Gewährung von ritueller Kost gebeten. Aus dieses Gesuch lies vom Generalkommando folgende Antwort ein: Münster, den 1. April 1911. Dem Rabbiner Herrn Dr. Brader Hochwürden Recklinghausen beehrt sich das Kommando sehr ergebenst mitzuteilen, daß die Truppen des Armeekorps angewiesen worden sind, den im Schreiben vom 30. März 1911 ausgesprochenen Wünschen nach Möglichkeit zu entsprechen. Von seiten des Generalkommandos der Ehef des Generalstabes: Hoeppner * * * Anm. Auch das Rabbinat des Vereins für die jüdischen Interessen Rheinlands hatte, wie seit Jahren stets vor den Feiertagen, eine Eingabe gemacht und erhielt folgende Antwort: General-Kommando des Coblenz, 30. April 1911. VIll. Armee-Korps Sekt. II 63.Nr. 634 Auf das gefällige Schreiben vom 24. d. M. teilt das Generalkommando ergebenst mit, daß 11. Mai 1S11 in einem neuesten Erlasse des Königlichen Kriegsministeriums die Beurlaubung jüdischer Mannschaften an sämtlichen*) hohen jüdischen Festen für dieses Jahr und auch für die Folgezeit anheimgestellt ist Die unterstellten Truppenteile sind von hier aus mit entsprechender Weisung versehen worden. Gleichwohl mußte leider ein Fall festgestellt werden, in dem die „Anheimstellung" der Beurlaubung zu negativem Resultate geführt hat ÄpkerVeck, 16. April. Schon seit Jahren bemühten sich die in Aplerbeck ansässigen Mitglieder der Synagogengemeinde Hörde, eine selbständige Synagogengemeinde Aplerbeck zu bilden. Dank der Bemühungen des Rabbinats.des Vereins zur Wahrung der religiösen Jntereffen desJudentnms in Westfalen und dank den unermüdlichen Bestrebungen des Vorstandes der freiwilligen Synagogengemeinde Aplerbeck ist das langersehnte Ziel erreicht. Durch folgende Verfügung des Regierungspräsidenten zu Arnsberg wurde die Bildung einer selbständigen Synagögengemeinde „Aplerbeck" angeordnet. Arnsberg, den 4. April 1911. Nach Anhörung der Beteiligten ordne ich hiermit auf Grund des § 36 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1840 an, daß die jüdischen Eingesessenen der Gemeinden Aplerbeck, Schüren, Berghosen und Sölde aus der Synagogengemeinde Hörde ausscheiden und fortan eine selbständige Synagogengemeinde „Aplerbeck" mit dem Sitze in Aplerbeck bilden. Als Zeitpunkt, von dem ab diese neue Synagogengemeinde ins Leben treten, besonders also auch die Beitragspflicht der jüdischen Eingesessenen der Gemeinden Aplerbeck, Schüren, Berghofen und Sölde zur Synagogengemeinde Hörde aufhören soll, bestimme ich den 1. April 1911. Arnsberg, den 4. April 1911. Der Regierungs-Präsident: Im Aufträge gez. von Pilgrim. Wir wünschen der neuen Gemeinde von ganzem Herzen viel Segen zu ihren weiteren Bestrebungen, die neubegründete Synagogen - gemeinde weiter auszubauen und zu festigen. PecklingHaufen, 28. April. Durch Verfügung der Kgl. Regierung zu Münster wurde Herr Rabbiner Dr. Brader zum Ortsschulinspektor der hiesigen jüdischen städtischen Volksschule ernannt. Zu gleicher Zeit wurde auch Herr Rabbiner Dr. Brader von der Stadtverordnetenversammlung an Stelle des Herrn Rabb. Dr. Marx zum Waisenrat der israelitischen Eingesessenen gewählt. Ejseu, 1. Mai. Hier wurde dieser Tage unmittelbar am Hauptbahnhof ein Hotel- R e st a u r a n t von Herrn Leopold H a r r m a n n eröffnet. Das Hotel stehr unter Aufsicht des Rabbtnates des Vereins für die jüdischen Interessen Rheinlands. (E. B.) Daß endlich im Herzen des Jndustriebezirkes ein rituelles Hotel vorhanden ist, wird allen den Reisenden die Erfüllung eines sehnlichen Wunsches bedeuten, die jahraus jahrein in dieser Gegend buchstäblich „ihr Brot mit ihrem Leben verdienen." Da die Inhaber ihren Beruf von jeher erlernt haben, so ist zu erwarten, daß ihre Gäste in ihrem Hause ein angenehmes Heim finden und daß die Darbietungen der Küche jeden befriedigen werden. *) Im Original unterstrichen.