Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 18 (4.5.1911)
- Date
- 1911-05-04
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Zur Biographie Kam. Von Tr. Simo« Friedman« in Lublinitz. Das Uevergewtcht Babylonienin religiöser . und geistiger Hinsicht über Palästina datiert seit der Rückkehr Raws au« Palästina nach seiner Heimat Babylonien. In sehr jungen Jahren war dieser Amora mit seinem Oheim R. Chija und feinem Vetter Rabba b. ö. Chama nach Palästina gezogen, um hier an der Quelle allen Wissens zu studieren. Schon nach etwa 13 Jahren kehrte er nach seiner Heimat zurück — sei es aus Sehnjucht, sei es wegen Familienangelegenheiten, sei es auch, um schon jetzt seinerseits palästinensische« Wissen dorthin zu verpflanzen. Jedenfalls wurde er bet dieser Gelegenheit — auf die An regung seines OheimS hin — ton seinem berühmten Lehrer R. Juda Hanoßt mit einer Würde ausgestattrt, welche zwar noch nicht die volle „Semicha" bedeutet, die eS ihm aber dcch ermöglichte, auf religiösem Gebiete mannigfache Entscheidungen in Babylonien zu treffen (Sanh. 5a). Und dies tat er auch eine Zeit lang, etwa 2 Jahre, in Neharbea. Dan« kehrte er wieder — vielleicht aus Anlaß von RabbtS Todesfall — nach Palästina zurück und blieb daselbst vtS in die Tage des R. Juda Neßioh Das ist ersichtlich aus Jers. Chag. 1, 8, wo beuchtet wird, baß Raw noch von Eamliel HL, dem Nachfolger des R. Juda Hanoßt, eine Erweiterung seMer „Semicha" nicht erlangen konnte - ferner aus Jer. Abod. Sar. 2,8, wo von einer Angelegenheit zwischen Raw und Samuel — in Nehardea — die Rede ist, welche von R. Juda Neßioh — kurze Zeit nach der Rückkehr NawS aus Palästina — angeordnet wurde. lBergl. Isaak Halevy, Geschichte und Literatur Israels, U. 2l0ff.) Erst in den Tagen des R. Juda Neßioh kehrte Raw für immer nach seiner Heimat Babylonien zurück. Vielleicht baß er auch jetzt endlich die lange erstrebte volle „Semicha" von diesem seinem dritten Lehrer erhalten hat. Diese Rückkehr Raws, welche natürlich wohl zu unterscheiden ist von der früheren, die nur von kurzer Dauer gewesen, erfolgte Im Jahre 530 der griechischen Aera, d.t. 219 der gewöhnlichen Zeitrechnung, und zwar — wie gesagt — in den Tagen des R. Juda Neßioh. Dies ergibt sich aus dem von allen Quellen am meisten zu beachtenden Sei -schreiben des R. Schertra Gaon, ohne daß man nötig hat, mit Halevy (a. a. O.) eine Verbesserung seitens rinrs späteren Schreibers in demselben vorauszusetzen. In diesem Sendschreiben wird nämlich gesagt: „In den Togen RabbtS zog Raw nach Babel im Jahre 580 der grtechischln Aera . . . Hier war R. Schela das « der Gelehrten nach Rabbt (*ai ipi^). Und . Schela starb, waren Raw und Samuel hier. Raw überlteß dem Samuel die Nachfolge des R. Schela in Nehardea, während er selbst forwing nach einer Gegend, Welche religiös und geistig noch gar nicht bebaut war, nach Sura . . Danach zog also Raw nach Babel tn den Tagen Rabbis, als dort schon längere Zeit nach Rabbi R. Schela das Haupt der Gelehrten war. ES ist klar, daß hier zwei verschiedene „Rabbt" gemeirt sein müssen, und zwar zuerst R. Juda Neßioh und sodann Rabbi Juda Hanoßt, die beide mit „Rabbi" kurzweg bezeichnet zu werden pflegten. Und eS ist überflüssig, mit Halevy anzunehmen, daß R. Schertra ursprünglich deutlicher gewesen sei, daß er an ersterer Stelle geschrieben „in den Tagen des R. Juda Neßioh", und daß erst ein späterer Abschreiber daraus gemacht habe „tn den Tagen RabbtS". Ja, eS ist unwahrscheinlich, dies.'anzunehmeu, da sonst wohl R. Schcrlra auch an zweiter Stelle deutlicher gewesen wäre und nicht geschrieben hätte '21 1D2/ sondern rnpn nilJT UW 1D2- Hätte sich aber an beiden Stelle s o R. Schertra ganz deutlich ausgedrückt, bann hätte laum irgend ein Abschreiber daran gedacht, beide Stellen einfach zu ändern. Auch das Jahr, in welchem Raw früher zum ersten Male in Babylonien gelehrt hatte, läßt sich genau feststellen. Denn im Machsor Bttry (rd. S. Hmwttz) S. 482 wird heuchlet: 2*1 TT ttDIpD UW 'O'2 DU«? V'pn lUBD ‘i n« kx&i *rnru2 id-di iio-x mini ^22^ 'n xb D'p 'vw 121 ^>2i ^222 nrn? avuo «2« 211 bKiöüi mv X2X 'i idöu diito 21 Jim DITTO 21 JDU1 Kjmn» DUVUD TD KÖp ,131.1 pö*? mpn D2V2 iBfiji dto n'2 «jnirua! DIITO In diesem Berichte scheint freilich auch die sonst vielfach 'in den Oulllen anzutreffenle Verwirrung bezüglich Raws erster und zweiter Rückkehr nach Babel zu herrschen. Es find eben da beide Ereignisse miteinander verwischt. T och ist der erste Satz ganz zuverläsfig und betrifft die Zeit, als Raw vcn R. Juda Hcnoßi bei seiner ersten Rückkehr nach Bobcl die Erlaubnis für religiöse Entscheidungen erhielt. Und dies war demnach im Jechre 500 der griechischen Aera 195 der gewöhnlichen Zeitrechnung. Damit stimmt auch der folgende Satz, nach der „tamcls R. Abba Oberhaupt tn Babel war" (der Vater SamuelS). Dagegen bezieht sich der zweite Teil deS Berichtes auf die Rückkehr RawS in späterer Zelt, als nach ~ ' - " Der JSraM. dem Tode -eS R. Schela in Neharbea zunächst Raw und Samuel einige Zelt zusammen blieben, bis Raw nach Sura ging. Richtig und vollständig müßte der Bericht im Machsor Bitry (das.) also lauten: K2K '1 Dfc K2C21 Kjni,132 % . . IpD D3tt2 TT1 DUV 21 ^222 D111V 3'Mv ^21 *3222 D11TO TDiÖ xb'W '1 DU KXD1 ^22*? 'i tobt nnTO 2« 3.1U ".1 xb 2'p '\to |o? . - KÖp .131.1 21T ^KlTOI 211 Somit glaube ich mit Recht annehmen zu dürfen, daß Raw in den Tagen des R. Juda Hannoßi, und zwar gegen Ende derselben, in seiner Heimat erschien, dann wieder nach Palästina zurückkehrte und im Jahre 219, in den Tagen -eS R. Juda Neßioh, enbgilttg feine Heimat aufsuchte. Hter, in Babylonien, lebte Raw danach noch 24 (ober 25) Jahre, und zwar einige Zeit in Nehardea und sodann tn Sura als Leiter seiner neuen Akademie, btS er im Jahre 243 in hohem Alter starb. Zu seinen bedeutendsten Jüngern tn Sura gehörten R. Huna und R. Juda, die später die angesehensten Amoräer in Babylonien wurden und zwischen 297—300 starben. Auch R. Chtsda gehörte zu diesem Jüngerkretseer wurde 92 Jahre alt (Mvöv Katan 28») und starb um das Jahr 309. Ganz unbekannt ist das Geburtsjahr Raws. Doch es läßt sich auch dieses annähernd finden aus der Mitteilung (Chulltn 137), wonach R. Jochanan in seiner frühen Jugend noch die lebhaften Diskussionen Raws mit R. Juda Hanoßt mit anhötte, ohne fie selbst irgendwie verstehen zu können. R. Jochanan aber wurde während der letzten 17 Lebensjahre R. Juda tn SepphortS geboren (jer. Ktl. 9, S, Joma 82). R. Jochanan war daher beim Tode Rabbis I. (c. 195—196) etm 15 Jahre alt. Und Raw wohl roch einmal so alt, also etwa 30 Jahre. Sein GebutSjahr wäre daher etwa 165 —166. Resunlieren wir die einzelnen gefundenen Daten im Leben Raws, so ist c. 165 Raws Geburtsjahr, c. 180 seine Studienreise nach Palästina, 195 seine erste Rückkehr nach Babylonien, 196—197 seine Rückkehr nach Palästina, 219 seine definitive Rückkehr nach Babylonien, c. 222 seine Gründung der Akademie tn Sura und 243 sein Todesjahr. Hüchrrscha«. Das Verhältnis der jüdischen Fasten zu denen der alten Heiden. Bon Dr. A. Neuwirth. Berlin 1910. 124 S. Eine auch nur oberflächliche Kenntnis der Bibel und der talmudischen Schriften reicht aus, um zu erkennen, daß die jüdische Religion keine der Abstinenz und der Ascetik ist. Schon die Tatsache, daß der Pentateuch nur einen Fasttag, den Bersöhnungstag, kennt, der dazu kein Tag der Trauer ist, ein Blick in die Propheten, die das gedankenlose Fasten geißeln, die das Fasten nicht als Zweck, sondern als Mittel zum Zweck erklären, ein Blick in die talmudischen Schriften, die einen Dank an Gott für jeden irdischen Genuß, für den Duft, den die Blume uns spendet, die Blüte, die im Frühjahr unser Auge beglückt, verlangt lehren: eine solche Religion ist gewiß jeder Ascetik fern. Wenn spätere Leiden, der Verlust der nationalen Selbständigkeit, Verfolgungen und Bedrückungen eine asketische Note in die Judenheit gebracht haben, so liegt dieses in der Zeit und in den Umständen. Daß die . Enthaltung von Speisen das Weh, das man um einen Verlust empfindet, nicht nur oft andeuten soll, sondern selbst eines auch ist, baß auch andererseits durch die Selbstqual der Weg zur Besserung und damit zu Gott gefunden werden kann, das beruht auf so allgemein psychologischen Voraussetzungen, daß ein solches Fasten auch d.nen natürlich ist, die nichts weniger als Asceten sind und von einer Ueberttagung von Volk zu Volk garnicht die Rvde sein kann. Und doch können sich viele von der Anschauung, die jüdische Religion sei geradezu eine Fastenreligion, nicht lossagen und finden tn diesem Fasten Spuren des Heidentums: Seelenwanderungs-Gedanken, Totenmahle usw. Der Verfasser der vorliegenden Schrift hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, das Falsche jener Annahme nachzuwetsen und durch Vergleich mit den Ideen, die dem Fasten der übrigen alten Völker zu Grunde liegen, seine Ausführungen zu belegen. Die Arbeit bekundet einen immensen Fleiß und ein das Thema allseitig beherrschendes Wissen und ist wohl geeignet, die Aufmerksamkeit der gelehrten Welt auf sich zu ziehen. Wenn ich aber mich mit manchen Ansichten des Verfassers nicht einverstanden erklären kann, so soll dies das Lob nicht absch^äch n, dos dieses Buch verdient, es soll vielmehr das Interesse bekunden, mit dem ich es gelesen habe. Der Verfasser bezweifelt, baß am Tage einer Schlacht 4. Mat 1911 das Fasten üblich war (S. 43), dieser Zweifel ist aber durchaus nicht berechtigt, da aus der Mechilta deutlich ersichtlich ist, daß die Weisen des Talmuds schon ein solches annahmen,- es muß also eine derartige Tradition existiert haben, so daß tas Gegenteil zu er.reisen wäre, wollte man die Richtigkeit dieser Tradition bezweifeln. Wird ja dann auch infolge dieser Tradition der Estherfasttag auf die alte Uebung zurückgeführt. Ob das Verfahren Sauls, das Essen zu verbieten, nach erfochtenem Siege noch berechtigt war, mag dahingestellt bleiben, aber von einem „rohen Verfahren" Sauls zu sprechen, gibt seine Handlung keine Veranlassung. Ob aus anttl ^öap’Jö (Taantth 12 b) herauszulesen ist, daß an Fasttagen „die Büßenden sich einer Gerichtsuerhandlung unterziehen mußten", d. h. daß der Fasttag auch zugleich Gerichtstag war, mag richtig sein, muß es ab.-r nicht srin, aber Jef. 58,4, Jer. 36, 6 und Joel 1, 14 als Zeugen dafür anzuführen, ist meines Erachtens nicht zutreffend. Das „Ihr fastet ... um mit frevelnder Hand zu schlagen," dahin zu deuten, daß man fastete, um mittels des Gerichts, das an eimm solchen Tage stattfand, die Schulden von den Armen einzutreiben, scheint doch eine zu gewagte Erklärung und zerstört den herrlichen Eindruck, den das ganze hochpoetische und das innerste Gemüt packende Kapi el hervorruft. Brauchten denn die Gläubiger das Gericht für die Eintreibung ihrer Schulden, wenn sie schon ganz von seltst „mit frevelhafter Faust losschlagen"? Hier ist ja vielmehr von solchen hartherzigen und gewalttätigen Gläubigern die Rede, die sich selbst ihr Recht verschaffen. Zumal ist ja ganz offensichtlich hier vom Versöhnungstag die Rede — zur Zeit Jesajahs hat man wohl noch keinen anderen Fasttag gehabt — da braucht man nicht erst nach einem Gerichtstag, der ja am Versöhnungstag nicht stattfinden konnte, zu suchen, um die poetische Gegenüberstellung zu verstehen, die in der Zeichnung der Menschen hervortritt, welche am Versöhnungstag vor Gott winseln, bis zur Erde sich bücken und in ihrem Geschäftsleven als die hartherzigsten Gewaltmenschen sich zeigen. — Uel er die Pharisäer hat der Berfaffer vieles Schöne und Zutreffende gesagt, aber sie als eine Sekte zu bezeichnen, ist trotz Josephus nicht richtig, ebenso will cs mir nicht gerechtfertigt erscheinen, daß die Bezeichnung B'EIIE von den Essäern, einer christlichen Sekte, wie der Verfasser annimmt, ausgegangen sei, welche die Rharisäer als als solche bezeichnen wollten, die sie, die Effäer, von sich ausgeschieden hätten, weil jene nicht so strenge in der Beobachtung der Lustrationen gewesen wären wie die Effäer, die den Go tesnamen am Morgen nicht ohne vorher gebadet zu haben, ausgesprochen hätten. Eine Erklärung, die so die bisherige allgemeine Auffassung umkehrt, müßte bessere Stützen habui. Noch unwahrscheinlicher ist die Ableitung von ipyia, Lautbarmachung; die Essäer hätten sie deshalb so genannt und darum gemieden, sie von sich auseschlossen, weil sie den Gottesnamen unerlaubter Weise, ezw. morgens laut ausgesprochen, bevor sie gebadet. Und wie dazu das Zitat Nedarim 7 b paßt, ist geradezu unverständlich Begegnet uns so in der vorliegenden Schrift manches was zu beanstanden ist, so teilt diese Arbeit das Geschick mit vielen hervorragenden Erzeugniffen der wiffenschaftlichen Literatur. Das beeinträchtigt die Freude, die man an diesem Buche, der Frucht eines reichen und mühevollen Studiums, haben kann, nicht im geringsten und hindert nicht, es aufs angelegentlichste . en Fachkreisen zu empfehlen. 8. 2"'p /idö -jiir {nbitr bv TO pbn- 111 D'2 l'TO.TO 11.1V 1' '2D2I2 - - - . KTÖJ 1V Dnmi 1'IX.I )Dün 21.11122 .1212 TIP« rD-’IBD’a Y“3 111 .Tio iUT,122tf •b"p 1/y2C7 Buchdruckerei von Leopold Katzburg, Bacz (Ungarn) K"mrv Ten berufenen Pflegern des Tin torah bietet sich in diesenr Buche eine Fundgrube halachischcn Wissens dar; und zwar vielfach von hervorragender Aktualität, wie z. B.: IdIB DL/ S. 1 ff. oder : pU’D nS'Ö .D12DV TDK 1DTO S. 219 f. oder: ins K*?1 S. 212 f. Und dieses Werk dankt seine Veröffentlichung der Pietät eines Sohnes des Autors, Herrn Karl Kohn in Wien, der die bedeutenden Drucktosten trägt. Ten Erlös des Werkes aber widmet er dem edlen Zivccke, an der Stätte der rabbinischen Wirksamkeit seines verklärten Vaters in Szomerein-Milchdorf bei Preßburg eine Talmud - Torah unter dem Nameir „Best Dovid" im Geist seines Vaters zu errichten. Noch sei eines Mannes gedacht, der ein, wenn atlch indirektes Verdienst an diesem Buche hat: Ter Schwiegervater des Autors R. Simon Mandl in Szenicz (Szemnitz). Während 10 Jahren fand der Autor, wie es damals üblich war, in dessen Hause Lebensunterhalt. Tiefer Gepflogenheit, die denr gelehrten Schwiegersohn sorglose Muße brachte, verdankt die halachische Wissenschaft manche Bereicherung, llnd unser Werk sein Entstehen. Truck und Ausstattung des Werkes sind tadellos. Zu wünschen wäre nur, daß diesen» 1. Bande im Interesse der dmnit verbundenen Förderung des Thorastudiums zahlreiche Käufer beschießen sein und so recht bald die anderen Bände folgen mögen. N.