Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1911)
- Date
- 1911-04-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ein Centralorgan (Or das orthodoxe Judentum Begründet non Dr. Lehmann in ülainz tf % 52. lahrgans. saa franhfurta. DI., Sen 12. ftprli 191>. >4. Tiilfan 5071 issea M is «tOomtment pro Vierteljahrr Gewöhnliche Ausgabe Mk.i.SO. öeftauSgabe (Kunstdruck) Mk. S.-. Auslandspreise: Gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn S Kr., Rußland 1 Bub., England 8 »hM Amerika 50 cts., Niederlande 1.80 fl., Frankreich Frs. 8.60. Abonnements bei allen Postanstalten. Buchhandlungen, sowie direkt bei dem Verlag. HeftauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate r 30 Pfennig für die sechSgcfpaltenc Lolonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Juseratenannahme nur durch Haasenstein u. Bögler A.--^ Frankfurt a. M.. und derm Filialen. Zahlungen können außer direkt an den Verlag erfolgen per Conto bei der ft. 8. Postsparkasse «len Ko. 796*5. Skonto Lei de« ft. Postsparkafsenanet «ndapest Ko. 184X4. ßkonta bei der Kigaer Eo««erzba»k in Klga und deren Filialen. Oet flatfiöru* Oer flrflhel unO CorrefponOen?en Oes „Israelit“ tf! nur unter genauer Quetlenanuabe, unö, low eil es fidi um größere nuffäfee hanOelt nur nach norhertger Genehmigung gestattet IrthaltsSvePstcht. 1. Leitartikel: Kecht und Freiheit. — 2. Wochenrundschau: Stolypin und die nationalen Kurien. — Uach Auflösung des Gesterrrichifchen Heichsrates. — 3. Aufsätze: Referendar Jsaac Breuer: Was läßt Hermann Cohn oom Judentum übrig? — Dr. Naatz: Kiürratrs Judentum. — Arthur Kahn : Audiatur? — 4. Kletnes Feuilleton: Jda Oppenheimer: Kebekka. — Gedankensplitter. — Der Ken; rieht rin (Gedicht). — Wimpeln. — Die Krankheiten der Juden. — Woher die Sorgen? — 5. K orrespondenzen und Nachrichten: Berlin < Repräsentantensitzung.) — Heidelberg (Talmudkmsus der B. I. Al — Dessau (Landtag.) — Die Drlrgirrtrnkonferrnr;ur Regelung des Wanderbettrls. Wien. — Budapest (Antisemitismus.) — Petersburger Drirf. — Der Synod und die Ira. Petersburg. — Zur jüdischen Rechtslage in Finnland. Helsingfors. — Ist dem so? Jerusalem. — Der Fortschritt der Juden im Farmwesen. New-Aork — New-llork. — 6. 'Bermis ihres: Frankfurt a. M. — Geestemünde. — Hamburg. — Friedrichstadt. — Petersburg. — Bukarest. — Kairo. —7. Vereins wesen: Frankfurt a. M. — Berlin — Nürnberg. — Hamburg. — Hamburg. — Nordhausen am Harz. — Sopron.- ----- B. Personalien: Wertheim. — Petersburg. — Jassy. — 9. Briefkasten. — Pereinskalender. — Fanliliennachrichten. — Kmderecke Näisel. — IV. Beil «4 en: Erziehung und Lehre. Prediger I. Katzenstein, Wetzlar: „Was kann der gesetzrstrrur jüdische Kehrer für die schulentwachsene Jugend tun?" — Die hrssrschrn Kehrer. — Lehrer TranSlateur, Aiiltenberg: Sotten die jüdischen Frauen das Fieischporfche» erlernen? — Jahresberichte. — Bücherschau. — Lprechsal. — Feuilleton-Beilage: Die Geschichte zweier Keichrnsteiue. —Jüdischer V o l k s f r e u n d: Gs war um Mitternacht! — Gtne große Dersuchnng. — Dr. A. Neuwirth-Berlin: Eine traditionelle und neuzeitliche jüdische Pflichten-Auffassung. — Lr. M. Munk-Lemberg: Die Disposition in den heiligen Schriften. — Büch.rschan. — Feuilleton: Die Schnbbostampe. — Aus Welt und L eben: Von Sch.: Mofchiach wartet. — Zu unseren Kttdrr». — Jüdische Privatbriefe vom Jahre 1619. — Kinderecke: Der Stab Mosis. ftecbl und Treibeis. „Die Blüten zeigen sich auf der Erde/ Die Zeit des Sanges ist da, Und die Stimme der Turteltaube erschallt im Lande — Auf Gefährtin, Schöne, komme!" (Hohes Lied.) Es mag wie eine banale Wiederholung klingen. Aber sie ist unvermeidlich. Das Bild gehört gewiffermaßtn zum eisernen Bestände unserer Festgedanken, das Bild des holden Lenzes, das sich uns aufdrängt, so oft wir an eine Betrachtung des Pesiachfestes Herangehen. Wir versenken uns in alte Erinnerungen, in das erste Sein und Werden unseres Volkes und sprechen ganz unwillkürlich von einem Feste der nationalen Auferstehung, träumen von einem Völkerfrühling.- Einen würzigen Frühlingshauch trug Israel, als es aus Mizraim zog, in eine Welt der Finsternis und Winterstarre, einen Frühlingshauch, der „das Meer in die Flucht jagte, den Jarden zurückbeben ließ, Berge und Hügel in heiligem Schauer erzittern machte". Ein Säcmann ist das wandernde Israel in der Bildersprache des Psalmisten, der tränenden Auges seine köstliche Saat in den dunklen, ach so unberechenbaren, in seiner Ertrogsfähigkeit von Wind und Wetter abhängigen Boden streut. Sie gehen langsam auf, hier üppiger, dort nur verkümmert, die jüdischen Saaten. Aber ihre Keimkraft entfaltet sich unaufhaltsam, und des Säers Tränen fließen linder in der Hoffnung, einstens mit Jubel die reiche Ernte heimzutragen. Einst — Aus dem mit Blut gedüngten Boden ersprießen die höchsten Güter und fallen wie die reifen Früchte in der Menschheit Schoß: Recht, Freiheit, Liebe, Frieden. Das Recht, dem Jung Israel aus der düsteren Knechtschaft heraus entgegenzog und in dessen Besitz es sich schon nach drei Monaten der Wanderschaft sah, cs hat die Freiheit zu seiner ersten Voraussetzung, es ist aus der Freiheit erwachsen und hat sie zu seiner festen Basis. Es ist nicht, wie gewisse Philosophen das moderne Recht kennzeichnen, der Gesamtwille, der das Individuum erdrückt, das Einzelschicksal zerbricht und über die Persönlichkeit hinweg den Gesamtbau der gesellschaftlichen Ordnung erhält. Nein, zu hoch schätzt das Judentum das Einzelleben ein, um es als Objekt, als Material für die Gesamtheit zu betrachten. Die Gesamtheit besteht aus Einzelexistenzen, und darum ist das Gesamtrecht die Summe der Emzelrechte, der Gesamtwille die Zusammenfassung der Einzelwillen. Das Fest der jüdischen Freiheit ist zugleich auch das Fest des jüdischen Rechtes, das zu feiern die Einzelfamilie — M2K rv*^ nt* rVQ^ rw — nicht weniger Grund hat als die jüdische Gesamtheit im Nationalheiligtum. Denn nicht allein durch das Gebot des Zählens si nd die Feste des Auszuges und der Gesetzgebung eng und organisch miteinander verbunden. Jüdisches Frei heit und jüdisches Recht gehören zusammen. Beginnt doch das Kapitel des jüdischen-.R^htes — rfrbT) — mit den Vorschriften über die Freilassung der Sklaven, also mit dem heiligen persönlichen Rechte, dem Rechte des Individuums auf Leben und Freiheit. Das ist die Lehre, die Jungisrael schon im ersten Vierteljahre seines Volkslebens am Sinai mit den ersten Sätzen seines Rechtskodex erhalten hat und die sich im Wechsel und Wandel der Zeilen in den lapidaren Worten seiner Propheten und grundlegenden Satzungen seiner Weitweisen bis aus den heutigen Tag in lebendiger Frische erhalten hat. Erst dreißig Jahre sind es her, um bei diesem Gedanken noch einen Augenblick zu verweilen, daß im letzten Lande Europas die Leibeigenschaft, die Israel in seinem nationalen Rechtsleben nicht kannte, durch den „Zarenbefreier" abgeschafft wurde. Etwas schüchtern begeht man dort das Fest der Bauernbefreiung. Ob nicht bei dieser Zurückhaltung unbewußt auch etwas wie Scham vor den Söhnen des Volkes mitspielt, die vor Jahrtausenden schon das Gottesrecht mit der Sklavenbefreiung einleiteten und die heute noch eben in diesem Lande das harte Sklavenlos der völligen Rechtlosigkeit tragen müssen? Das Volk, das der Wclt das Recht gegeben, rechtlos,- das die Menschheit die Freiheit gelehrt, gebunden an Vorurteile der Masse) das die große Frage der Menfcheneinheit durch Weisung gemeinsamer Wege und menscheneinender Ziele gelöst, in seinem Rechtsleben einer aus Rassen- und Massenhaß konstruierten Frage unterstellt — der Judenfrage. Und nun kommen die Gelehrten, die vom Standpunkte der Roffentheorie, des Völkerrechtes und der Geschichte über die jüdische Rechtslage urteilen. Auch jene Klugen, die „vom sicheren Porte gemächlich raten" zu können glauben, stellen sich mit ihren ungebetenen Ratschlägen und kühnen Rettungsversuchen ein. Allein: „Vom Rechte, das mit uns geboren ist, Von dem ist leider nie die Frage.". Mit uns geboren— und unabhängig von von der feindlichen vorurteilsbefangenen Umgebung wohnt es in uns, dieses Gottesrecht. Das Volk, dem einst am Sinai die Formel der persönlichen und sittlichen Freiheit — '2