Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 13 (30.3.1911)
- Date
- 1911-03-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israe Ein Centralorgan für das orthodoxe Judentum Begründet oon Dr. Lehmann in libinz 52. Jahrgang. sss Sranhfurfa. ITT., Sen 50. mar? 1911 I tliffan 5671. J& 13 Ihottttemtetil Pro Vierteljahr: Gewöhnliche Ausgabe Mk. 1.50,?estlwSgabk (KunstdruM Mk. S.—. Auslandspreise: Gewöhnliche Sgabe: Oesterreich-Ungarn 2 Lr., Rußland 1 Rad., England L ad., Amerika 50 et»., Mederlande 1.80 fl., Frankreich Fn. 2.50. Abonnements bei allen Postanstalten, Buchhandlungen, sowie direkt bei dem Verlag. HestauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate; 30 Pfennig für die sechsgespaltene Colonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Inserate« annahme nur durch Haafensteiu u. Bögler A.-G- Frankfurt a. M., und deren Filialen. Zahl«»ge» können außer direkt an den Verlag erfolgen pir: Conto bei der fl» St. Postsparkasse flMtn Ro. 78 M5. Conto bei btt« St PoftfpartasttN««t «udapest Ro. 18LSC Lonto bet der Rigaer To«u«erzba«r in Riga und deren Filialen. Ijer NackOnick Oer Rrflkel unO Correfponflenjen Oes „Israeftt“ Ifl nur unter genauer Quellenangabe, unO, lomeii es |(<h um grOSere RutfObe 1 _ hflnOeli, nur »SÄ vorheriger Senehmlgimg gefiattetl. Leitartikel: Zur Tagung der Padifchen Synode. 2. Wochenrundschau: Moderne Pietät. 9. Aufsätze: Referendar Isaak. Breuer: Mas läßt Hermann Coyrn vom Judentum übrig? — Robb. Dr. Kaatz: Kibrralrs Judentum. 4. Homiletik: Stiflshüttr und Rrformtempel. 5. Kleines Feuilleton: Iba Oppenheimer: Rebekka. — FeUerhestaitung ui der Bibel. — Die älteste SNnagoge in Indien. — Der König von England und die Bibel. — r>. Karresvondenzen und Nachrichten: Berlin (Repräicntantensitzung.) — Berlin iJudcnverfolgungen in Ma voiio.) — Gberh esst scher Kestrkstag der ,, Freien Kerrinigüniz". Alsfeld. — Petersburg (Ausschluß der Juden batik Militär.) — Eine Kabbinerversammlung in Sachen der Sonntagsruhe. Warschau. — Preßstimmen rur Ziontsmusdebattr in der Kammer. Konstantinopel. — Eine Protestvrrfammlung. Jaffa. — New-Uork (Brandimglück.) — 7. Vermisch res: Nürnberg. — Charlvttenburg. — Charlottenburg. — Hannover. — Halle a. L. — Oberdorf-Bvpfingen (Württemberg.) — Kassel. — Hanau. —Rom.— 8.Vereinswesen: Frankfurt n.M. — Berlin. — Hannover. — Leipzig. — Hanau. — Basel. — Brünn. — Bonbyab. — 9; Pe rson a lien: Kitzingen ('liabbi Jrnanuel Adler — Bingen a. Rh. — Frankiurt a. M. — Frankfurt a. M. — Hamburg. — Gotdbach. — Arnstein. — Papa. — 19. Briefkasten. — >Pereinskalsstthxr. 11. Beilagen: Erziehung ithb "ehre: Ger Giustuß des Seminars auf dir religiöse Richtung des Kehrers. — Ueberprsduktion. — Prediger I. Katzenstein, Wetzlar: ,,Was kann der gesetzestreue jüdische Kehrer für die schulerwachfene Äugend tun?" — Correspondenzen und Nachrichien. — Feuilleton-Beilage : Dte Geschichte Weier Keichensteine. Zur t-guflg der badischen Synode. Die diesjährigen Synodalwahlen haben sich im allgemeinen ruhig und friedlich vollzogen. Die Gebetbuchfrage, welche die Gemüter so sehr erregt hatte, war' und ist vorläufig ausgeschaltet, und so war es natürlich, daß die Wahlbewegung keine so hohen Wellen schlug wie in den stürmischen Tagen des Jahres 1909. Trotzdem ist die bevorstehende Synode, die nächste Woche Zusammentritt, durchaus nicht bedeutungslos für die Entwicklung des religiösen Lebens in Baden. Zu den Vorlagen, welche die Synode bestimmt beschäftigen werden, ist ein Entwurf zur Aenderung des Wahlgesetzes zu rechnen. Schon bei der letzten Tagung war von den Religionslehrern an die Synode neben anderen Forderungen auch das Ersuchen gerichtet worden, dte Wahlordnung dahin zu ändern, daß künftig zwei Haüptlehrer und ein Religionslehrer der Synode angehören sollen. Der Antrag wurde in der Synode von orthodoxer wie liberaler Seite bekämpft und dann auch mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Oberrat aber hatte mit richtigem Blick erkannt, daß er hier ein bequemes Mittel habe, um den Lehrern in einer Sache, die keine Kosten erfordert, entgegenzukomMett und zugleich eine Steigerung seiner eigenen Macht und seines eigenen Einflusses herbeizufühteti. Und während der Oberrat es bei anderen Fragen mit seiner Beschlußfassung gar nicht so eilig hatte, konnte Herr Geheimrat Mayer bereits während öör Diskussion über den Lehrerantrag erfreulicher Weise Mitteilen, daß der Oberrat zu diesem Punkte der Petition sich im. allgemeinen schlüssig zu machen in der Lage war, und daß er grundsätzlich gegen bas Petitum der Lehrer keine Bedenken habe, durch drei Mitglieder in der Synode vertreten zu sein. Er stellte denn auch in seiner Schlußrede schon für die nächste Tagung eine entsprechende Vorlage in Aussicht. Daß der Eintritt der Lehrer in der Tat eine Verstärkung der sicheren Gefolgschaft des Oberrats bedeuten würde, bedarf für den Kenner der Berhältnisse keine Beweise. Die Hauptlehrer gehören wohl alle der Richtung des Herrn Geheimrat Mayer an; und von den Religionslehrern würden zweifellos auch nur solche gewählt werden, die sich von jeder Opposition fernhalten. Man betrachte aber vor allem auch das Zahlenverhältnis der Abgeordneten. Schon jetzt sind unter 26 fünf Rabbiner,' kämen noch dazu (unter Vermehrung der Abgeordneten auf 29) drei Lehrer, so würde die. Zahl der Standesvertreter mehr als ein Viertel der ganzen Synode betragen. Das Jnteresie an den allgemeinen Wahlen würde dadurch noch erheblich herabgemindert werden. So berechtigt also die Forderungen der Lehrer in Bezug auf materielle Besserstellung auch sind- und so sehr man auch ihre Vertretung in der Synode als eine billige Forderung betrachten kann, müßte damit doch sicherlich eine Vermehrung der Gesamtzahl auch der weltlichen Abgeordneten Hand in Hand gehen. Viel wicktiger als dieser Punkt aber ist die Frage desReligionsunterrichts, die ebenfalls in dieser Synode zur Erörterung gestellt werden muß. Die aufsehenerregende Praxis des Oberrats und die Berichte darüber sind wohl noch in aller Erinnerung. Der Oberrat verweigerte grundsätzlich die Dispensierung von dem offiziellen Religionsunterrichtnur wenn es sich um liberale Mitglieder der Landessvnagoge handelte, wurde hie und da eine Ausnahme gemacht. Dazu kam die zwangsweise Beitreibung von Kindern orthodoxer Eltern zum liberalen Religionsunterricht. Diese Vorgänge führten zur Eingabe des orthodoxen Vereins an den Landtag, und man wird sich erinnern, wie scharf das Vorgehen des Oberrats von rechts und links verurteilt wurde. Selbst der Kultusminister stellte sich nicht unbedingt auf die Seite des Oberrats, dem nur die Nationalliberalen sekundierten. Es ist nicht bekannt geworden, daß der Oberrat inzwischen seine Praxis geändert hätte - deshalb darf man erwarten, daß dte Angelegenheit in der Synode ausgiebig erörtert wird, damit die „liberalen" Herren über die Volksstimmung unterrichtet werden. Es mag angesichts der bevorstehenden Tagung nicht unangebracht sein, tiefe Frage des Religionsunterrichts in ihrer grundsätzlichen Bedeutung noch einmal kurz zu beleuchten. Die Herren, die im Obeirat maßgebend sind, bezeichnen sich mit Stolz als „liberal". Zu den wichtigsten Prinzipien des Liberalismus gehört die Freiheit des religiösen Bekenntnisies und damit auch des Religionsunterrichts. Der Kampf gegen die zwangsweise Teilnahme der Dissidentenkinder an dem Religionsunterricht der positiven Bekenntnisse wurde von den liberalen Parteien von jeher mit dem größten Nachdruck geführt, und dieser Zwang wurde immer als schreiendes Unrecht und als unerhörter Gewissenszwang gebrandmarkt. Die jüdischen Gesinnungsgenossen des Oberrats, standen, soweit sie politisch tätig sind, bei diesem Kanipf stets in der vordersten Reihe. Man sollte es also für selbstverständlich halten, daß da, wo für liberale Männer die Möglichkeit vorliegt, die Freiheit des Religionsunterrichts durchzuführen, dies in loyalster Weise geschehen würde. Aber weit gefehlt! Man ist liberal, wo man nichts zu sagen hat, wo man mit dem Pathos sittlicher Entrüstung gegen die reaktionäre Regierung ankämpfen kann. Wenn die Herren aber selber in der Macht sitzen und namentlich, wenn es gegen die bösen Orthodoxen geht, dann sind sie reaktionär bis auf die Knochen. Die Gründe, die der Oberrat für sein Vorgehen angibt, sind so fadenscheinig, daß es sich kaum verlohnt, sie zu widerlegen. Der Religionsunterricht der Religionsgesellschaft in Karlsruhe genügt nicht, weil er nicht unter der