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Der Israelit · 1911-02-09 · Heft 6 (9.2.1911) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 6 (9.2.1911)
Date
1911-02-09
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Der Israelit Ein Centralorgan für das orthodoxe Jndentnm Begründet ooa Dr. Lehmann in fflainz 52. Jahrgang. sa Sranhfurf a. IR., den 9. Februar 1911 11. Sdiebaf 5671. MPmmmtnt pp» Bterirljghrr Gewöhnliche Ausgabe Mk. i.so. HestauSgabe (Kunstdruck) Mk. 8,—. Auslandspreise: Gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn 2 Kr., Rußland 1 Bub., England 2 ab.. Amerika 50 et,.. Niederlande 1.20 fl., Frankreich Fn. 2.60. Abonnements bei allen Postanstalten, Buchhandlungen, sowie direkt bei dem Verlag. HestauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Donnerst«,. Inserate r 80 Pfennig für die sechsgespaltene Eolonel-Aette; Rabatt nach Tarif. Inserate» an« ahme nur durch Haasenstei« u. Vogler S^G.. Frankfurt a. M.. und der« Filialen. Zahlungen können außer direkt an dm verlas erfolsm per: Conto »ei »er St* St* Postsparkasse ststie» 9t». 79 MS. Conto »et de« St* Postspnrkastenamt «ndnpest 9t». 18494. Conto »ei der Rigaer Commerz»«»? in Riga und deren Filialen. YladiOruA öer firflhel unO CorrefponSeiuen Oes „Israelit" Iff nur unter oenauer Quellenangabe, unfl, soweit es tick um grOSere Ruffflbe bandelt, nur narfi norherioer Genehmigung geffaffef. Kuhaltsüberstcht. 1. Leitartikel: Dr.ArthurCahn: Grneraiboykott. — 2. Wochenrundschau: Uon der hrbrüischrn Umsturzprrssr in Palästina. — Drr Russische Handwerkerocrband und die jüdische Rechtslage. 3. Aufsätze: Dr. 886, Hannover: Erinnerungen au dir Tätigkrtt Samson Kaphael Hirsch» in Emden. 4. Hom iletif: Der Urujahrstag drr Säume. — 5. Kleines Feuilleton: Der Schatz. — Jüdische Briefe aus dcm Jahre 1619. — Ein Brreinsjubiläum — Ein jüdisches Museum in Paris. — Ein merkwürdiger Uebertritt zum Judentum. — 6. Korrespondenzen und Nachrichten: Frankfurt a. M. — Srrlinrr Srirf. — Halberstadt (Aufhebung eines Schächtverbots) — Neunkirchen: (Gemeindewahlen.) — Partei-Justiz. Krakau. — Ueur Kräfte im jüdische» Volksleben. Warschau. — Kor den Wahlen. — Chaim Uahum Senator. Konstantinopel. — 7. B ermi sch t es: Frankfurt a. M. — Kolmar. — Bor>k. — 8. Bereinswesen: Frankfurt a. M. — Frankfurt a. M. — Frankfurt a. M. — Berlin. — Wien. — 9. Sprechsal. — Briefkasten. — Vereinskalender. — 10. Kinderecke: Großmütterchens Festtag. — 11. Familiennachrichten. --12. Beila gen: Feuiü. Beilage: Aus einer verborgenen Welt. — 13. Literarische Warte: Rabb. Dr. Raph. Breuer: Zwischen Leben und Tod. — Erklärung. — Bücherschau. — Sprechsal. — Literarische Notiz. — 14. Jüdischer Bolksfreund: Bon Willy Wol, Cöln: Der Charakter drr Chewroh. — Geschichtliches zum N-l2N-Auülläum. — Püdagogischrs aus der Thrwroh. — Korrespondenzen und Nachrichten. — Feuilleton : Bon ©....: Aus der Gegenwart. Seneraibovkott. Man schreibt uns aus Berlin: Wenn ein Soldat fahnenflüchtig wird und in das gegnerische Lager flüchtet, so trifft ihn die schwerste Strafe, die das Militärgesetz kenntin Kriegszetten wird der Ueberläufer, sobald man seiner habhaft wird, mit dem Tode bestraft. Man geht sogar darin auch heute noch so streng vor, daß selbst diese Strafe am Leben in der diffamierenden Weise des Hängens geschieht, um damit zum sichtlichen Ausdruck zu bringen, daß der Verbrecher den verdienten Tod in der entehrendsten und schimpflichsten Weise erleiden sollte. Nach allgemeinem Rechtsempfinden ist dieser eben die verdiente Sühne für ein schweres Verbrechen. Der Verräter, worin immer auch der von ihm geübte Verrat besteht, ist nun einmal ' ein der menschlichen Gesellschaft gefährliches Subjekt, vor dem man sich nur schwer sichern kann. Wer den Treueid bricht, wer zu einer größeren Heeresmacht überläuft, weil er dort den Sieg vermutet und für sich mehr Vorteile erwartet, auf die er bet den Seinigen verzichten muß, ist und bleibt ein Schuft. Hiergegen gibts nun keine mildernden Umstände- und die Schurkerei verzehnfacht sich, wenn ein solcher Ueberläufer seine unmündigen Kinder und noch nicht urteilsfähig gewordenen Angehörigen aus dem kleinen Heerbann der Minderzahl mit hinüberschleift zu der durch ihre Maffe allein schon herrschenden und erdrückenden Ueberzahl. Beim Militär und im Kriege wehrt man sich gegen solche Verräter durch Degradation und Todesstrafe. Und im feindlichen Lager, — und das gereicht der Menschheit zur Ehre —, bringt man dem Ueberläufer keinerlei Achtung, keine Sympathie, noch weniger Vertrauen entgegen - höchstens äußerlich und nur gezwungen, nie aus moralischen Erwägungen, sondern nur aus taktischen Gründen. Auch im bürgerlichen Leben gebieten Selbstachtung, Rechtsgefühl und Klugheit, einem Verräter aus dem Wege zu gehen. Ein ehrenhafter Mensch wird sicherlich nicht den Verkehr mit ihm suchen, auch nicht etwa, weil der Verräter gerade durch materielle Machtmittel Einfluß gewonnen hat. Es ist sogar ein sittliches, zwingendes Gebot, den Umgang mit solchen Menschen konsequent zu meiden und ihnen verständlich zu machen, daß sie charaktervollen und auf Ehre haltenden Leuten nicht zum Umgang geeignet sind. Ueberläufer sind stets Meineidige. Dies gilt, mehr noch wie sonst und beim Militär, in Sachen des Glaubens. Denn hier wird das Beste und Höchste, was der Mensch in der angestammten Religion erworben und durchs Leben trägt, sein Ideal und innerstes, heiligstes Gut, zum materiellen Objekt, hinabgedrückt in die Reiche abschätzbaren Besitzt wie etwa ein Wertstück, das man verkaufen, ^tauschen und verhandeln kann. Und wer solcherart mit diesen Lebensidealen schachert, sie abschwört, um einen Profit zu erlangen, ist nun ein für allemal ein nichtswürdiaer Mensch, ohne ethische Qualität, ein unsittlicher und für das allgemeine Moralgefühl gefährlicher Schädling. Schwört nun jemand gar ohne irgend einen eigenen Glauben an Gott und Religion dennoch einer Religion zu, um sich materiell und sozial zu sichern und Ellenbogenfreiheit zu verschaffen, )o ist er erst recht und zweifach meineidig. Er schwört einen Eid auf eine Sache, auf ein Ideal, die für ihn gar nicht existieren, die er mit seinem Gewissen und in seiner inneren Ueberzeugung nicht anerkennt. Dennoch schwört er dieser Fiktion (für ihn) einen Treueid zu, er beteuert feierlich, an diese, (ihm nur als Fiktion geltende) Religion aus Ueberzeugung, die er gewonnen und errungen, zu glauben. Und damit ist der Meineid, den allerdings niemand nachkontrolieren kann, geschworen. Während aber der Verräter im Heere und in Kriegszeiten ^degradiert und diffamiert und allgemeiner Verachtung preisgegeben, von allen anständigen Menschen gemieden, vom Gesetz streng bestraft wird, wird der einer Religion oder Kirche gegenüber begangene Meineid, so offenkundig er ist, nicht nur nicht bestraft, sondern sogar durch vielerlei irdische Vorteile belohnt. Doch geht das uns hier nichts an. Wir wollen uns hier nicht mit den Verrätern und Meineidigen und ihrer geistigen und ethischen Beschaffenheit oder den Motiven ihrer Handlungen befassen. Wir wollen uns vielmehr mit der sozialen Moral der anständigen und ehrenwerten jüdischen Gesellschaft ein wenig besoffen. Nehmen wir nur den Fall an, ein sonst achtbarer Mensch käme auf den Gedanken, einen dieser beiden Kategorien von Verrätern und Meineidigen in seinen Famllienkreis einzubeziehen, so würde man von der eigenen moralischen Selbsteinschätzung eines solchen Menschen gewiß keine gute Meinung bekommen. Und wenn nun gar Jemand rücksichtslos genug gegen Freunde, Verwandte und Bekannte wäre, Gesellschaften, Festlichkeiten und dergl. zu veranstalten und Menschen von so unzweifelhaft minderwertiger Qualität zugleich zuzuziehen, so würde das einen Sturm der Entrüstung auslösen. Vielleicht würde ein Teil dieser Freunde und Gäste dem Hausherrn mit so zweifelhafter Moralanschauung die Freundschaft aufsagen, um solchermaßen erkennen zu geben, daß sie sich mit solchen laxen Ansichten über gute Sitten nicht identifizieren. In jedem Falle wäre jede solche und ähnliche Form des Protestes ganz natürlich, sogar ein Gebot der Selbstachtung. Denn, wie menschlich nachsichtig wir auch zuweilen den Ber-

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