Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 1 (5.1.1911)
- Date
- 1911-01-05
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 14. Nr. 1. Der Israelit. 5. Januar 1911. I des orthodoxen Judentums" dürfte wahrscheinlich von ähnlichen Erwägungen ausgegangen sein, als sie für einzelne Landesteile des Reiches Schulausschüfse nominierte. Es ist selbstverständlich, daß derartige Kommissionen ebenfalls die bestehenden gesetzlichen Normen genau kennen müssen, aber auch in enger Fühlung mit den korporativen Vertretungen der Lehrerschaft wie der Gemeinden zu stehen haben. Erst wenn man weiß, wo es fehlt, was gesetzlich feststeht, was evtl, geändert werden kann und will, was erstrebt wird, was geboten werden kann und soll, welche Richtungen einzuschlagen sind, um stets auf dem Wege des Rechtes und der Gesetzmäßigkeit oder mindestens der Billigkeit zu wandeln, erst dann können Hilfsaktionen durch entsprechende Vorschläge eingeleitet werden. Der bisherige Verlauf der Lehrerbewegung in Bayern bietet eine treffliche Illustration zur Notwendigkeit dieser „vorbereitenden" Gesetzeskunde. Mit unsäglicher Mühe und wahrem Bienenfleiße hat Herr Dingfelder-München eine erschöpfende Darstellung der jüdischen Lehrer-, Schul- und Gemeindeverhältnisse in seiner Denkschiäft geboten und Mittel und Wege gezeigt, eine Sanierung in die Wege zu leiten. Bon vielen Seiten wurden anerkennende Zustimmungen laut und schon hoffte man auf Realisierung und mit ihr auf eine kommende bessere Zeit. Da erklärte München: „Es geht nicht!" Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gestatten nicht, die Kultussteuern einer Gemeinde für die Bedürfniffe einer anderen Gemeinde zu verwenden. Damit fiel alles. Es mag nun ganz dahingestellt bleiben, ob reiner Respekt vor dem Gesetze die ablehnende Haltung diktierte oder noch andere Erwägungen mit im Spiele waren. Die Bestimmung existiert eben und mit ihr ist zu rechnen. Resümieren wir also in aller Kürze: Vor allen Vorschlägen und Bewegungen zunächst gründliche Kenntnis der gesetzlichen Verhältnisse, Gesetzeskunde! Gründung einer jfidi$cb*wi$$en$cb<iftlicbett Ceibbibliotbek. Bon H. Translateur in Miltenberg. Ich möchte in folgendem an einen Vorschlag erinnern, der vor zwei Jahren bei der Tagung des „Bundes" in Frankfurt a. M. von dem Referenten, Seminar lehrer Gut, gemacht wurde, und es wohl verdient/' einer nochmaligen Besprechung und sorgfältigen Erwägung unterzogen zu werben: die Gründung einer jüdisch - w.sienschaftlichen Leihbibliothek nach dem Muster der deutschen Comentussti tung. Der „Bund gesetzeßtreuer jüdischer Lehrer in Verbindung mit der ,, Freien Vereinigung" wären die berufensten Vereine, um eine derartige Bücherei anzulegrn und zu erhalten. Dieselbe müßte nelen den bekanntesten Kommentaren, Th'nach, Talmud Mtschna, Kodices, Kompendien für jüdische Gechtchte und Literatur, jüdische Belletristik, Chasonuswerke und dergl. in fich vereinigen und an die Mitglieder des Bundes, die für Benützung der Bibliothek einen erhöhten Jahresbeitrag zu zahlen hätten, nach einer Bibliotheksordnung versandt werben. Vielleicht wäre es aber empfehlenswerter und praktisch durchführbar, wenn jedem Fortbtldungsbezirk, der vom „Bunde" subventioniert wird, eine derartig angelegte jüdische Bücherei, nach dem Muster der von den bayerischen Bczirkslehrervereinen unterhaltenen, angegltedert würde. Daß man die jüdische LiteraMr mit ihren tausendfach verzweigten Quellenschriften, Kommentaren, Superkommentaren und Uebersetzungen keineswegs mit der deutschen Klasfikerliteratur weder nach der quantitativen noch nach der qualitativen, noch endlich nach der materiellen Seite hin. vergleichen kann, ist jedem Fachmann ohne weiteres bekannt. Während man z. B. Schiller ober Goethe injeiner guten Ausgabe für 6—10 Mk. haben kann, kostet der Pentateuch mit nur einigen Kommentaren, etwa Raschi, Targum, Rambam, Malbtm, Jbn Esra, Hirsch, den fünf bis sechsfachen Betrag. Wollte sich ein Reltgionölehrer eine jüdische Bibliothek anlegen, die nur bescheidenen Ansprüchen entspricht, so müßte er doch Mlnd.stens 1500 —2000 Mk. ausgeben, eine Summe, die, wenn auch auf Jahre verteilt, einen erheblichen Teil des Gesamteinkommens verschlingen würde. Der alte Grundsatz min pK map pX DX zeigt sich in seinem vollen Umsange und in seiner weitreichenden Konsequenz am deutlichsten beim jüdischen Religionslehrer auf dem Lande. Ein in wirtschaftlichem Kampfe ringender Lehrerstanb, der auf dem steinigen, unfruchtbaren Boden des ländlichen G:- metndelebens keine Kräfte als Berstcherungsagent oder Buchhalter zersplittern muß, ist wohl schwerlich geeignet, das D21’ 12 m nur einigermaßen zu erfüllen, weil ihm einerseits vielfach die Muße zum Thorastudium,andererseits die Geldmittel zur Anschaffung kostspieliger jüdischer Werke fehlen. Durch eine größere Leihbibliothek oder durch Bezirksbibliotheken könnte ein großer Segen gestiftet werden nicht nur für Lehrer, sondern auch für den ^2, für das gesamte Judentum. rrvixnbi min Sprrchsiml. (Fortsetzung.) III. Wer Vorschläge zur wirtschaftlichen Besserstellung der jüdischen Religionslehrer machen will, der muß die gegebenen Verhältnisse berücksichtigen. Er darf nicht Forderungen, erheben, die unter anderen Umständen berechtigt sein mögen, sich aber bei uns nicht verwirklichen lassen. So halte ich die Bekämpfung einer jeden »Nebenbeschäftigung seitens des Lehrers für ganz zwecklos. Es ist ja selbstverständlich, daß da, wo der Religionslehrcr vollbeschäftigt ist, sein Amt ihm nicht nur ein standesgemäßes Auskommen sichern, sondern daß die Gemeinde auch für die Sicherung seiner Zukunft Sorge tragen muß, genau wie beim Volksschullehrer. Wie es nun dem Arbeiter relrg ionsgesetzlich untersagt ist, mit einem durch Nachtarbeit oder durch Hunger geschwächten Stör per den Tagesdienst anzutreten, weil darin eine Schädigung des Arbeitgebers liegt, so ist es auch unzulässig, daß der Lehrer seine geistige Frische durch Nebenbeschäftigung beeinträchtigt, wenn die Genieinde ihn so bezahlt, daß sie auf seine ganze Arbeitskraft Anspruch machen kann. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Im Gegenteil; die kleinen Gemeinden rechnen gerade damit, daß der Beamte seine freie Zeit auf andere Weise nutzbringend verwerte, da ihn sein Aint nicht vollauf beschäftigt. Bedalkerlich ist nur, daß ihn diese Nebenbeschäftigung bei seinen christlichen Mitbürgern, die seine Notlage nicht kennen, häufig in seinem Ansehen schädigt. Wenn der bayerische Kultusminister in übertreibender Weise von den jüdischen Religionslehrern als von Agenten und Händlern spricht, so hat er leider nur den vielfach in christlichen Kreisen herrschenden Anschauungen Ausdruck verliehen. Mit dieser Stimmung müssen wir rechnen. Wir müssen alles zu vermeiden suchen, was uns Lehrer und damit auch das gesamte Jndentum in den Augen der.Andersgläubigen lerabsetzt. Es ist nun wiederholt auf den Gemüse- und Obstbau als ans eine Beschäftigung hillgewiesen worden, die nicht nur einträglich, sondern auch wegen ihrer Rücklvirkung aus die ländliche jüdische Bevölkerung von schwerwiegender sozialer Bedeutung ist, von der Wirkung nach a u 0 e n ganz abgesehen, und es ist soviel Treffliches und Zutreffendes darüber gesagt worden, daß ich kaum etwas zu ergänzen brauche. Wenn bisher nur verhältnismäßig wenige Lehrer sich diesem Zweige nutzbringender Betätigung zugewandt haben, so lag das hauptsächlich daran, daß die natürlicheil Vorbedingungen zu dem praktischen Versuche nur sehr selten vorhanden waren. Es fehlte den jüdischen Lehrern erstens an den Kenntnissen, die für einen rationellen Betrieb des Gartenbaus nötig sind und zweitens an dein Schulgarten. Aber auch da, wo ein solcher vorhanden — das ist aber immer die seltene Ausnahme — ist er von einer solch geringen Ausdehnung, daß die darin geleistete Arbeit kann« mehr als ein angenehmer Zeitvertreib erscheint, aber nicht als eine Beschäftigung, die dein Lehrer eine sichere Einnahmequelle erschließt. Nachdein nun an einigeil Seminaren Unterricht irn Gartenbail erteilt wird und somit eine Grundlage geschaffen ist, auf die derjenige Lehrer, der L u st u n d L i e b e d a f ür besitzt, durch den Bestich der jeden Sommer stattfind enden Lehrkurse fortbauen kann, ist es an der Zeit, an die Lösung der wichtigsten Frage zu gehen, an die Beschaffung eines Schulgartens von entsprechender Größe. Da möchte ich nun auf die Konsul Simon-Stiftung in Hannover als auf diejenige stelle Hinweisen, die vermöge ihrer reichen Mittel — sie besitzt ein Vermögen von nahe an 3 Millionen Mark — in der Lage ist, nach und nach in allen in Betracht kommenden Landgemeinden durch Gewährung von zinslosen Darlehen den Ankauf geeigneter Grill,dstücke zu ermöglichen. Sie würde auf diese Weise ihrem Hauptzweck, nämlich dem Gartenbau unter der jüdischen Bevölkerung Eingang zu verschaffen, am besten entsprechen. Ich hege die feste Zuversicht, daß die genannte Stiftung in entgegenkommender Weise die Mittel bereitstellen wird, die für den genannten Zweck erforderlich sind*). Sie belaufen sich, mäßig berechnet, für jede Gemeinde auf etwa 2500 Mk. Ich gehe dabei von folgender Berechnung aus: Die Größe des Grundstücks muß mindestens einen hessischen Morgen — 2500 Quadratmeter betragen. Das ist nämlich die Fläche, die man nach meiner Erfahrung bei dreistündiger täglicher Arbeit in intensive Bewirtschaftung nehmen kann. Den Ankaufspreis berechne ich mit 1200 Mk., ein Preis, der für einen in der Nähe des Wohnorts gelegenen Acker — und nur ein solcher kommt in Betracht — nicht zu hoch gegrisseu ist. Für die Einzäunung sind, den laufenden Meter uiit 2,5 Mk. berechnet, 500 Mk. einzustellcn; »für die Anlage des Brunnens und des Wasserreservoirs 300 Mk., für den Bau einer Gartenhütte zur Aufln Wahrung der Gartengeräte und des ArbeÜshabits 100 Mk.; für die Anlegung von Mistbeeten,. Beschaffung von Zwergobst, Beerensträuchern »lnd Verschiedenes 400 Mk., insgesamt 2500 Mk. Aus welchen Ertrag ist nun bei intensiver Bewirtschaftung eines solchen Gartens zu rechnen? Auch hier gehe ich von meinen eigenen Erfahrungen aus und behaupte, daß er sich bei gutem dlbsatz der Produkte auf 5—600 Mk. beläuft, nicht gerechnet das für den eigenen Haushalt verwendete Obst und Gemüse. Ich habe es nun nicht nötig, auf die großen Vorteile hinzuweisen, die der Besitz eines solchen Gartens für den Lehrer und für die Gemeinde mit sich bringt. Nur einen möchte ich erwähnen: die Seßhaftigkeit der Lehrer wird dadurch gefördert, denn wer einen solchen Garten angelegt, die Obstbäume gepflanzt und gepflegt, bis sie nach 8—10 Jahren einen Ertrag abwerfen, der die auf sie verwandte Mühe lohnet, der wird seine Stelle nicht so rasch verlassen, er wird bodenständig im besten Sinne des Wortes. Ist er aber zu einem Stellenwechsel gezwungen, so steht ihm selbstverständlich eine Entschädigung zu für die auf die Neuanlagen verwendete Mühe und Arbeit. Die Höhe derselben und die Art und Weise ihrer Festsetzung müßten durch gegenseitige Vereinbarung geregelt werden; ebenso der Modus der an die Stiftung zu leistenden jährlichen Ratenzahlungen behufs Amortisierung des vorgestreckten Kapitals. In gleicher Weise müßten Bestimmungen getroffen werden' für den Fall, wenn eine Gemeinde sich auslöst, bevor sie ihren Verpflichtungen gegen die Stiftung nachgekommen. Damit komme ich zu einem wichtigen Punkte, der nicht übersehen werden darf. Es wird nämlich immer nur eine beschränkte Anzahl von Gemeinden geben, bei denen diejenigen Voraussetzungen zutreffen, unter denen man zur Anlegung eines solchen Schulgartens raten kann. Unsere Landgemeinden, also gerade diejenigen, die wir im Auge haben, gehen ständig zurück. Ausgeschlossen bleiben also nicht nur Zwerggemeinden, auch wenn sie zufällig noch einen Lehrer haben, sondern auch wittstre Gemeinden mit stark weichender Tendenz. Gemeinden mit 20—25 Familien bezeichnen etwa die Grenze, bei der sich noch ein Versuch in der oben angeführten Richtung machen läßt. Tie betreffende Gemeinde muß auch in der Lage sein, einen verheirateten Lehrer zu besolden und ihm ein Mindesteinkommen von etwa 1500 Mk. bei freier Wohnung aus ihren eigenen Mitteln zu sichern, denn, die Erträgnisse, die aus dein Schulgarten herausgcwirtschaftet werden, sollen nicht etwa das fehlende Stück Brot beschaffen, sondern sie sollen eine Zub n ß e zu dem Gehalte sein und als allerdings schwacher Ersatz für die Alterszulagen dienen, auf welche der Religionslehrer in der Regel nicht rechnen kann. Ich weiß es ivohl, daß es nicht jedem Kollegen behagt, den Gärtner zu spielen und ich rechne mit dieser Tatsache. Ich sehe meinen Vorschlag nicht als ein Allheilmittel für die Not des Lehrerstandes an, sondern als einen Versuch, einem Bruchteil desselben ein Mittel an die Hand zu geben, um seine wirtschaftliche Lage auf eine ehrenvolle und gemeinnützige Weise zu bessern. Eines schickt sich eben nichc für alle. Aber ich hoffe, daß diejenigen, die sich der Sache mit Ernst und Hingebung widmen, durch ihre. Erfolge nicht nur sich selbst helfen, sondern auch immer mehr Anhänger für die Idee der Verbreitung des Gartenbaues unter der ländlichen jüdischen Bevölkerung gewinnen, werden. *) Wie uns der Syndikus der Simonfchen Stiftung, Herr Dr. E. Katz, mitteilt, ist er gerne bereit, die Bestrebungen zur Anlegung von Schulgärten tatkräftig zu unterstützen. Tie Redaktion.