Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 103 (30.12.1897)
- Date
- 1897-12-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXinil. Jahrgang. M JOS Der Israelit. Ein Kenlrat-Hrgan für das orthodoxe Zudenthum Begründet von Dr fcljmann in llainr Donnerstag, den 30. Dezember 5658 (1897)« Leitender Artikel. Die Orgelfrage. Beantwortet von Rabbiner I. Nobel in Halberstadl. (Schluß.) IV. III. Dieselbe Antwort haben vor achtzig Jahretl jene Rabbiner ertheilt, die anerkannte Autoritäten waren auf dem Gebiete der Halacha, jene Männer, vor deren Tribunal jeder wichtige, das jüdische Rechts- und Eheleben betreffende Fall innerhalb der jüdischen Diaspora gebracht wurde, die Männer, zu welchen alle Rabbinen ihrer Zeit, ob orthodox oder neolog, wie Schüler zum Lehrer ausblickten und deren in ihren Responsen niedergelegten Entscheidungen auch heute noch für jeden auf dem Halachagebiete Rathsuchenden, ohne Unterschied der religiöseu Schattirung autorative Bedeutung haben müssen — diese Männer, die ihrer und unserer Zeit, sie haben entschieden: Das Orgelspiel in der Synagogefüllt unter das Gebot: ,obr\ vb BTjpnn und ist daher religionsgesetzlich verboten. IV. Wir haben nach alledem aus die Hauptfrage: Ist das Orgelspiel in der Synagoge erlaubt oderverboten? natürlich zu antworten: Das Orgelspiel irr der Synagoge ist verboten. „Verboten." — Nachdem dieses Wort niedergeschrieben ist, könnte ich nun die Feder aus der Hand legen und mir sagen: quod erat demonstrandum. Oder kann es außer dem „erlaubt" oder „verboten" noch ein drittes geben? Giebt es außer dem streng halachischen Standpunkt, noch einen andern minder schroffen Standpunkt der Opportunität, von dem aus, unter Berücksichtigung dieser und jener einmal in jetziger Zeit liegenden Umstände oder zu befürchtenden Folgenübel, die Frage der Orgelsynagoge nicht apodyktisch zu verneinen wäre? Nun, wer die Geschichte der auf kulturellem Gebiete geschloffenen Kompromisse kennt, der weiß es, daß gerade diese Kompromisse für die ganze Autorität des jüdischen Religionsgesetzes die übelsten Folgen hatten. Noch immer hat es sich gezeigt, daß es auf der schiefen Ebene der Neligionspolitik keinen Halt und keine Norm gebe, die der Begehrlichkeit auf der einen, und der eigenmächtigen Nachgiebigkeit auf der anderen Seite eine feste Grenze setzen könnte. Wo das Gesetz weicht, da tritt die Gesetzlosigkeit an seine Stelle. Wo über erlaubt und verboten nicht das Thorawort und seiner von Gott berufenen Interpreten, nicht Thorageist und mehrtausendjührige Tradition, sondern die menschliche Erfahrung von gestern und die menschliche Rücksicht auf morgen entscheiden oder mit entscheiden, wo diese in Israels Gesetzesmauer Bresche legen und in seinen Gotteshäusern Hinterthüren öffnen, da zieht ein fremder Geist ein, da verbirgt sich Gottes Angesicht vor der Menschenrücksicht, die Gotteslehre weicht der Menschenehre und der Gottesdienst wird zum Menschendienst. 0, wer gäbe doch, daß wir heute einen Samson Rafael Hirsch besäßen, der, wie er es sein Lebenlang gethan, diese Wahrheit mit aller Macht der inner» Ueberzeugung und der untviderstehlichen Redegewalt den Gesetzestreuen auf's neue verkündete! Und doch möchte ich die Feder nicht niederlegen, ohne an das Gebot der Opportunität erinnert und zur Berücksichtigung tief wurzelnder Gefühle und schwerer Folgen gemahnt zu haben. Nur muß ich mich mit dieser Mahnung an die linke Seite des Lagers Israels wenden. Den Männern, die in bisher friedlich zusammenlebenden und zusammen betenden jüdischen Gemein-