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Der Israelit · 1897-12-27 · Heft 102 (27.12.1897) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 102 (27.12.1897)
Date
1897-12-27
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXVIII. Jahrgang. M IO» Der Israelit. Kenlrat-Hrgan für das orthodore Iudenthum. Begründet von Dr. ITeJjmmtn in Ulntn}. Montag, den 27 Dezember 5658 (1887). Leitender Artikel. Die Grgelfrage. Beantwortet von Rabbiner I. Nobel in Halberstadt. III. Die Orgelfreunde scheuen sonst auch bedenkliche Konsequenzen nicht. Das haben sie zur Zeit Choriners gezeigt, zu jener Zeit, als sie noch daraus ausgingen, ihre Behauptungen mit den aus dem halachischen Schriftthume geholten Gründen zu stützen. Da begegnen wir z. B. in dem bekannten Buche*) p-tfn rwj einer Argumentation merkwürdiger Art. Dieselbe stützt sich auf ein Gutachten des R. I. Kolon (lebte i. I. 5240 in Savoyen) und zieht zum Schluffe eine Konsequenz, die ungefähr so lautet: „So gut, wie es uns in unserer modernen Zeit erlaubt ist, einen Salonfrack zu tragen, so ist es uns auch erlaubt eine Synagogenorgel einzurichten." Die seitherigen Versuche die Statthaftigkeit der Orgel in der Synagoge zu motiviren habennur demObigen ähnliche Gründe zu Stande gebracht. Es wird behauptet: die Orgel hat gar nicht den spccifisch gottesdienstlichen Charakter eines nichtjüdifchen Bekenntnisses, sie gehört nicht zum kirchlichen Kultus, sondern zur kirchlichen Ornamentik, sie ist, wie jedes Musikinstrument ein Mittel zur Hebung und Verschönerung der Vokalmusik und es können ja auch im Salon Orgelroncerte gegeben werden; die Orgel muß also dem Juden gestattet sein so gut wie — nun wie der Salonfrack! Ich habe hierauf zu erwiedern: Gesetzt, es wäre nicht durch den objectioen Sachverhalt und nicht durch *) Wie bereits erwähnt, wurden die in diesem Buche ausgestellten Behauptungen vom Verfasser vollinhaltlich widerrufen. die ganze, oben kurz gezeichnete Genesis und Ent- Wickelung detz Orgelspiels fesizuftellen, daß dasselbe ein wesentlicher Faktor im kirchlichen Kultus sei, so kommt es für die Frage der Statthaftigkeit der Orgel in der jüdischen Synagoge gar nicht darauf an, ob das Orgelspiel tatsächlich dieser wesentliche Faktor im kirchlichen Kultus ist oder nicht ist, sondern darauf kommt es an, ob und von wem das Orgelspiel für einen solchen Faktor gehalten wird oder nicht gehalten wird. Kein Geringerer, als R. Joseph Karo, der Redakteur des Schnlchan aruch, stellt den Satz auf: „Die Thora hat die Handlungen und Gebräuche, die, von dem Gebote la^n ud nrvnpnai getroffen, für Israel verpönt wurden, nicht' einzeln aufgezählt, sondern sie hat dies Gebot generell hingestellt und es den weisen Gesetzeslehrern woan anheimgegeben, zu bestimmen, welche Dinge in die Kathegorie des nprt hineinsallen, indem sie hierbei nach ihrer Einsicht Zeit und Umstände mit in Betracht ziehen." (>' iw m rryp '’d tv bv 'a) Dieser Satz spricht den wvrn keineswegs die Macht zu, auf dem Gebiete der Sitten und Gebräuche irgend etwas zu dekretiren. Solche Omnipotenz hatten unsere v'van niemals und am wenigsten gerade auf diesem Gebiete, wo der Grundsatz gilt: rua rran „Was herkömmlicher Brauch ist in Israel hat die verpflichtende Kraft eines Thoragebotes." Allein, wo es, wie bei dem Gebote "'m orrmpnai,, hauptsächlich darauf ankommt, wofür die betreffende Handlung oder Einrichtung von den nichtjüdischen und jüdischen Zeitgenossen gehalten wird, da ist es den Chachamim d. h. den gesetzeskundigen und gesetzes- Ireuen Thoraweisen überlasten, nach ihrem subjectiven Urtheil zu bemessen, nicht was die jeweilige Einrichtung in ihrer Beziehung zum kultuellen Leben Israels und zu dem anderer Völker außer Israel an sich ist, sondern welchen Eindruck dieselbe auf den im Geiste

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