Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1897-11-11 · Heft 89 (11.11.1897) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 89 (11.11.1897)
Date
1897-11-11
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448705-2448788--44880-2493996
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXTm, Jahrgang. Erste Leilage ju M 89 des Jlsnttlit“. 3eitungSrrachrichren und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 8. Nov. (Zum Fall Spiekerm a n n.) Der Rittergutsbesitzer R. Spiekermann zu Rohnsdorf hat geltend gemacht, daß das Plakat aus seinem Gutshof zu Neu-Rohnsdorf schon 73^8 Jahre bestehe und „Juden ist der Eintritt verboten" laute, nicht „Juden und Hunden". Auch erklärte er in einem Schreiben an den Klub von Berlin, daß er mit der Inschrift auf feinem Gute nicht die anständigen Juden, sondern die jüdischen Hausirer gemeint habe, durch welche er häufig belästigt werde. Er begreife daher nicht die Aufregung verschiedener seiner Klubmitglieder. Wir, so schreiben die „Mittheilnngen", begreifen nicht die Logik des Herrn Spiekermann. Wie wir hören, hat Kommerzienrath Behrens fein Amt als Schriftführer niedergelegt und Herr Direktor Fürstenberg seinen Austritt angezeigt. Das geschah am 17. Oktober. Am 21., 22. und 26. Oktober traten dann noch folgende Herren aus: Barthold, Arons, Markus, Kappel, Siegmund, Hirschler, Oskar Hahn, Robert Borchardt, Caspar Levy und Hugo Lubliner. Außerdem wurde dem Vorsitzenden die Mittheilung gemacht, daß eine Reihe anderer Mitglieder aushören würde, dem Verein anzugehören, falls die Angelegenheit des Herrn Spickermann nicht eine zufriedenstellende Lösung finden sollte. Die wiederholten Verhandlungen, welche theilweise unter Mitwirkung des Gesammtvorstandes mit Herrn Spiekermann geführt worden, verliefen resultatslos. Etwas im Widerspruch damit steht die Thatsache, daß laut einer an den Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin gerichteten Verfügung des königlichen Regierungspräsidenten d. d. Potsdam, 21. Oktober 181)7, die Tafel beseitigt worden ist. Am 25. Oktober ging ein Antrag Sobernheim ein, der den Vorstand ersucht, aus eigener Initiative auf Grund des Statuts eine außerordentliche Generalversammlung der Gesellschaft einzuberufen. Diese Generalversammlung einzuberufen, hat sich der Vorstand bereit erklärt. Oesterr.- Ungar. Monarchie. ** Prag. Dem von dem Geschaftsleiter Herrn Dr. Friedrich D u f ch e n es erstatteten Geschäftsbericht des „Centralvereins zur Pflege jüdischer Angelegenheiten" entUt'hmen wir: Im südwestlichen Böhmen versuchte man die dort bestehende antisemitische Bewegung dadurch zu schüren, daß man von gegnerischer Seite darauf hinwies, es sei an den öffentlichen Volksschulen eine unverhältnißmäßig große Anzahl jüdischer Lehrer anqestellt. Da es sich hier um ein Gebiet handelt, welches näher beleuchtet zu werden verdient, so haben wir an competenter Stelle die nöthigen Recherchen eingezogen und folgende statistische Daten gesammelt: Böhmen zählt bei einer Gesammtbevölkerung von beiläufig £>1/2 Millionen Einwohner und einer jüdischen Einwohnerzahl von beinahe 100,000 Israeliten an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen in den czechischen und deutschen Schulbezirken im Ganzen 17,000 Lehrer, unter denen blos etwa 36 Lehrer und Lehrerinnen jüdischer Confession find. Nach dem Verhällniffe von 1:55 sollten auf die israelitischen Lehrer mindestens 300 entfallen. In Wien sind bei einem Lehrercontingent von 3,874 Lehrer blos 167 jüdische Lehrer angeftellt, während nach der jüdischen Bevölkerungszahl auf die Juden Wiens etwa 400 Lehrerftellen entfielen, In Mähren sind die israel. Volksschulen zumeist öffentliche, an denen selbstverständlich nur jüdische Lehrer angestellt sind: an den übrigen öffentlichen Schulen Mährens dürften circa im Ganzen 14 jüdische Lehrer wirken. In den anderen Kronländern sind keine jüdischen Lehrer an öffentlichen Schulen angestellt. — Es ereignete sich ferner der Fall, daß eine Cultusgemeinde, die ihren Vertreter in den Ortsschulrath entsenden wollte, aus nichtigen Gründen zurückgewiesen und ihre Vertretung im Ortsschulratlie abgelehnt wurde; wir haben ihr die Rechtsmittel angegeben, um dem Gesetze Geltung zu verschaffen. Abwehr gegen antisemitische Angriffe zu leisten haben wir nie außer Acht gelasien, allein unser Ausschuß einigte sich hier in folgenden Grundsätzen: Wir sind der vollen Ueberzeugung, daß die feindlichen Angriffe gegen unsere Confeffion überwunden werden, wenn wir das Vorbild unserer ehrwürdigen Ahnen uns vor Augen halten, welche in der Zeit der schlimmsten Bedrängniß treu zu einander standen, Abtrünnigkeit und Renegatenthum als das schändlichste Mittel zur Abwehr verwarfen, vielmehr in ihrem unerschütterlichen Gottvertrauen ausharrten und an ihrer Confession festhielten; wir sind vollends überzeugt, daß wir dieser Bewegung feste Dämme entgegensetzen, wenn wir im öffentlichen Leben und in unseren Berufs- und Erwerbskreisen ein musterhaftes, tadelloses Verhalten beobachten, wenn wir uns als patriotische Bürger dieses Staates von allen politischen Ausschreitungen ferne halten, wenn wir zwar überall dort, wo wir zu gemeinnützigen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.