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Der Israelit · 1897-11-04 · Heft 87 (4.11.1897) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 87 (4.11.1897)
Date
1897-11-04
Page
– (sequence 19)
Language
German
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XXXY1II. Jahrgang. Meile Krlillge M j\a 87 oes „Jaraelit“. Zeitungsnachrichten und Correspondenren. Deutschland. Furth, 29. Oktober. Unser Artikel in Nr. 83 und 84 Des „Israelit" bat fetten Zweck zum Th eil bereits erfüllt. Er bat zur Widerlegung einer Behauptung, an deren Wabrbeit auch wir gezweifelt harten, eine Erklärung veranlaßt, wie wir sie gewünscht und erwartet haben und welche in der Oeffentlichkeit zu provoc ren eine Nothwendigkeit mar, nach- Dem jene irreführende Bekundung gleiäffalls irr einem öffentlichen Organ war gemacht worden und mehr noch als das sie veranlassende Vorkommnis Unzufriedenheit und Verstimmung hervorgerufen baite. Nach der Provenienz jener auffallenden Erwiderung zu forschen, ist eigentlich nicht unsere Sache, trotzdem haben wir auch in dieser Richtung Schritte gelhan. — Die zweite wohlthätige Folge unseres Aufsatzes dürfte die sein, daß die zuständigen Organe die Nothmendigkeit erkennen werden, die Frage der Dispensation der jüdischen Schüler vom Unterrichte an den Festtagen einer einheitlichen Regelung für Bayern znzutühren, und zwar in einer Art, in der die Interessen unserer heiligen Religion gewahrt erschemen UNd ein Rückschritt in der vffcuiUchteiiSrechtUchsn Geltungskraft unseres Ackenntniffes verhindert wird. Als eine Regelung in diesem Sinne könnten wir es aber nicht ansehen, wenn die Kinder gewnngen würden, am 7r ^Nachmittag die Schule zu besuchen und wenn für das darauffolgende Sukkotlffest ein Antrag aus Befreiung der Kinder vom Schulunterrichte, wenn auch für die Stunden des öffentlichen Gottesdienstes, überhaupt uickit gestellt wird, wie dies zwar nicht liier, aber in einzelnen anderen bayerischen Städten der Fall gewesen sein soll. *) Diese Unterlassung obrigkeitlichersetts hat zur Folge, daß, da die meisten jüdischen Kinder in den Städten gleich ihren Eltern ohnehin kein Verlangen nach celigröser Erbauung durch Besuch des Gottesdienstes an den Festtagen tragen, die wenigen religionsgesinnten, um nicht auf Schwierigkeiten bei dem „unterrichteten" Direktor zu stoßen, es gleichfalls unterlassen, um DiSpens nachzusuchen, und es vorziehen, zur Befriedigung ihres Andachtsbedürfniffes einen sogenannten TlvvL'n-Gotlesdienstes zu arcangiren, bei dem alles in Hast und Eile abgemacht wird, da man doch um u/48 Uhr pünktlich zur Schule sein muß. Ein solches Verhalten erzeugt naturgemäß bei einzelnen Schuldirektoren die irrige Anschauung, daß bei sämmtlichen H^ÄnmOd. Red.: Ist auch uns gemeldet worden. israelitischen Kindern ein Bedürfniß zur Schulbesreiung an ihren Festtagen wegen Theilnahme an einer gottesdienstlichen Veranstaltung mit Ausnahme des Neujahrfestes und Versöhnungstages überhaupt nicht besteht, und sie lhun alsdann verwundert, wenn ein Vater mit einem gegentheiligen Anspruch an sie herantritt. DlL bestehenden schulgesetzlichen Bestimmungen in Bayern weisen auf diesem Gebiete ohnehin, im Vergleiche zu den in manchen andern deutschen Staaten, wesentliche Einschränkungen auf (in. s. die Publicalion im Jahrb. d. Deuisch-Jsr. Gemeindeb. Jahrg. 1893 und die in den Mütheilungen der Fr. Vereinig, f. d. Inter, d. orlb. Judenty. Nr. 7 u. 8 v. I. 1897), und es ist gerade in unserer Zeit nicht rathsam, die Geltungskraft des Erworbenen durch Unbedachtsamkeit zu erschüttern. Nicht unbedenklich erscheint uns auch ein Verhalten, das unseren Enlgegner in Nr. 83 des „Israelit" zu befriedigen scheint, etwas, das in das Gebiet der öffentlichen Neligionsfürsorge gehört, von der zuständigen Behörde aus die Eltern der Kinder abzuwälzen; denn abgesehen von praktischen Gründen, die hiegegen sprechen, würde düs in dem beregten Falle dem Ansehen unseres Glaubens, sowie Der für feine Aufrechterhaltung bestellten Wächter und Hüter desselben nicht besonders förderlich sein. Wir bedauern, daß dieser Herr seine Expektoration von einer unangebrachten verletzenden Tendenz nicht sreizuhaUen gewußt hat. Es ist ja möglich, daß er irgend einer Ermahnung und Belehrung nicht beoarf, das wird jedoch für uns kein Grund sein, es zu unterlasien, auch in Zukunft mit freimüthiger Entschiedenheit Verhältnisse und Zustände unseres Glaubens zu besprechen, wo cs uns im Interesse des letztern gelegen scheint. Im Uebrigen hatten wir oresesmal nicht freiwillig zur Feder gegriffen, sondern bestimmt durch dringliches Ersuchen so manches bsnv' rax Der Antheil aber, der für ihre Religion begeisterten 'Privaten an der Erhaltung und Fortbildung des Judenthums zukömmt, ist mindest ebenso groß, als derjenige Theil, der hierbei aus die Wirksamkeit seiner gelehrten und verdienten Rabbiner entfällt. Es ist gut, daß es so war, und sicher nicht erwünscht, daß es in Zukunft anders werden sollte. —li. O e ft err. - U ng a r. Mo narchie. Budapest, 34. Oktober. Tie Woche hat gut angefangen! Gestern morgen fand im großen Tempel in der Tabakgasse, welche — wie bekannt — der Neologengemeinde gehört, ein Huldigungs-Gottesdienst für die reifere Israel. Jugend statt. Zweck desselben bildet die wahrhaft königliche Munisizenz, mit welcher

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