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Der Israelit · 1897-09-30 · Heft 78 (30.9.1897) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 78 (30.9.1897)
Date
1897-09-30
Page
– (sequence 17)
Language
German
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$Der ^sraelit. Central-Organ für das orthodoxe Judenthum. Mkätler für die israet. Schule. 30. Sept. 1397. , iu [»t. u. lirototioll Dei ComWu (8t Regelung Der Aufteilung, KesolDnng unD Verfolgung Der B. Vellgionsltlret ©ftgreuftcns zu vom 16. Mai 1897. Anwesend als Vertreter der Gemeinden: Rechtsanwalt Scken und Dr. med. Kamnitzer aus Allenstein, Rechtsanwalt Fabian aus Guttstadt, N. Lublinski aus Johannisburg. S. Jakoby und vr. meä. Ritterband aus Osterode; als Vertreter des ostpreußischen Religions- Lehrervereins: Prediger Stürmann-Osterode, Waisen- Haus-Jnspector Peritz- und Oberkantor Birnbaum- Königsberg, Kantor Kanter- Ortelsburg (jetzt Königsberg), Kantor Karo- Allenstcin. Es fehlten von den Mitgliedern der Kommission entschuldigt: Rechtsanwalt Auerbach- Memel, Vorsteher Hertz-Gerdauen und Vorsteher Lesscr- Pr.-Holland. Der Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Schey, macht zunächst Mittheilung von den seit dem Osteroder Verbandstage geförderten Vorarbeiten. Die s. Z beschlossene statistische Aufnahme über die Gemeinde- und Beamten- Verhältnisse der Provinz ist fertig gestellt und das Ergebniß derselben den Mitgliedern der Commission in der von Herrn Peritz gefertigten tabellarischen Zusammenstellung übersandt worden. Der Vorsitzende rühmt dankend die im Wesentlichen vollzählige und schleunige Erledigung der von der Commission erlassenen bezügl. Anfragen und hofft von dem hierbei zu Tage getretenen, einmüthigen Geiste einen weiteren gedeihlichen Fortgang der Commissionsarbeiten. — Es folgt hieraus eine allgemeine Besprechung der oftprcußischen Gemeinde- und Beamtcnverhältnisfe nach dem aus der Statistik sich ergebenden Bilde derselben und wird hierbei eben so sehr die Roth und das Unvermögen der kleinen Gemeinden, als auch die gedrückte und unsichere Lage eines großen Theiles der Kultusbeamten anerkannt. Die Commission hofft aber trotzdem bei gutem Willen der Nächstbethciligtcn und einigem Interesse weiterer privater, wie behördlicher Kreise einen Fortschritt zum Besseren in den Verhältnissen der Kultusbeamten unserer Provinz anbahnen zu können. — Es n>ird beschlossen, die auch für andere Zwecke wichtige Statistik durch Nachträge, welche die Veränderungen von je fünf Jahren bringen sollen, dauernd werthvoll zu erhalten. — Der Vorsitzende macht hierauf die Mittheilung, daß er auf Antrag des Herrn Peritz beschlossen habe, auch die Bearbeitung eines Normal-Contraktes für die Gemeinden unserer Provinz in die Aufgaben der Commission aufzunehmen und in Gemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Fabian zur Ucbernahmc dieser Arbeit bereit ist. Die Kommission stimmt diesem Anerbieten mit Dank zu. Der Vorsitzende giebt daraus von den Verhandlungen Kenntniß. die er, resp. Herr Peritz, mit dem Ausschüsse des D.-J. G.-B und mit dem Vorsitzenden unserer Provinzial-Hauptgemeinde Königsberg, Herrn Prof. Dr. Samuel, in dieser Angelegenheit gepflogen hat. Beide stehen den Bestrebungen der Commission freundlich gegenüber und haben ihre Unterstützung in Aussicht gestellt, sobald ihnen sei-ens der Commission speziellere, durchführbare Vorschläge unterbreitet werden. Die Commission hofft, solche zu Wege zu bringen. Es beginnt die Berathung über die drei Einz laufgaben der Commission nach den von den Referenten schriftlich unterbreiteten Vorschlägen. I. Die A n st e l l u n g s f r a g e. (Res. Kanter-Ortelsburg. Korref. Ja co bu-Osterode). Antrag Kauter: Die Anstellung des Kultusbeamten hat zunächst aus mindestens drei Jahie zu erfolgen. Nach befriedigendem Verlaus dieser Zeit ist der Beamte definitiv mit Anspruch aus Versorgung für sich und seine Familie anzustellen. Res. begründet seinen Antrag mit dem Hinweis auf die allgemein schädlichen Folgen des häufigen Beamtenwechscls. der es den Beamten erschwere, an der Gemeinde und ihren Institutionen (Cultus und Schule) in der erwünschten Weise Interesse zu gewinnen. Die Unsicherheit seiner Stellung schade ihm auch in sozialer Hinsicht und führe unedle Naturen in Versuchung, dem Beamten gegenüber willkürlich und in persönlicher Animosi ät auszulreten. Endlich soll dadurch für die Zukunft unmöglich gemacht werden, daß alternde Beamte wegen drohender Unterstützungspflicht plötzlich aus Stellungen, die sie bisher zur allgemeinen Zusriedenh it verwaltet haben, en lassen und brotlos werden. Korref. Jacoby spricht gegen die definitive Anstellung und zwar wegen der Unsicherheit der materiellen Lage der kleinen 2301

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