Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 78 (30.9.1897)
- Date
- 1897-09-30
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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XXXV1U, Jahrgang. Erste Leilage M M 78 des Israelit". Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Berlin, im September. Wie bereits den geehrten Mitgliedern des Mekize-Nirdamini-Vereins im Circular vom Mai d. I. mitgetheilt worden ist, wird der gegenwärtige Jahrgang mit der Doppelziffer XU und XIII bezeichnet, wodurch der Verein in den Stand gesetzt wird, mit dem folgenden XI V. Jahrgang eine größere Pünktlichkeit Herstellen zu können. In der That hat bereits der Druck der Schriften des XIV. Jahrganges begonnen, sodaß wir hoffen dürfen, künftig die Lieferungsfrist pünktlicher innehalten zu können. Der gegenwärtige Jahrgang XII und XIII enthält folgende Schriften: 1) cbvicti "ieb, Schlußband des Wörterbuches von Jbn Ganach, mit ausführlicher Einleitung und verschiedenen Jndices. 2) rnep jcc: nrsc, Einleitung in das Machsor Pitry, nebst Registern und verschiedenen Nachträgen. 3) t bs pp, Sammelband, enthaltend: a) Commentar zu Esra und Nechemia von dem Römer Benjamin b. Jehuda. 5) Ergänzung einer Lücke in den Responsen Elia Misrachis. es Fragment einer alten hebräischen Uebersetzung des ersten Buches der Makkabäer, d) Gedichte des Jsak den Schefchet und Simon ben Zemach Duran, nach einem Ms. in Algier, o) Die Statuten der Gemeinde Bamberg. I) Geschichtliches aus der Zeit Maria Theresia's. 4) Divan des Jehuda Ha-Levi, enthaltend den ersten Theil des zweiten Bandes. Doch wird die Versendung dieses Buches, dessen Correctur viel Zeit beansprucht, erst in einigen Wochen erfolgen können. Zugleich folgt mit als Geschenk des Verfassers, des Herrn Rabbiners Sal. B a m b e r g e r in Sennheim, feine Schrift: nbx 'crc bv nab wofür OcmfelOen der Dank des Vereins hiermit ansgedruckt wird. Welche Schriften der folgende XIV. Jahrgang enthalten wird, hofft der Verein schon bei der Versendung des Divan, resp. des Rechenschaftsberichtes angeben zu können. Zuschriften ’C. an Dr. A. Berliner, Berlin, Krausnickftr. 21, vom 1. October d. I. ab: Auguststraße 51. ** Hamburg, 12. Sept. Im November 1896 versandte ein hiesiges Komitee der Henry Joi^s-LvaEGinladüngen zu Sammlungen zur jüdischen ' Volk^Äde Linlckgleichzeitig zugestelltön Pläne. Di'ö" günstige Ausnahme, welche dieser Unternehmen in der Preffe sowohl wie an privater Stelle gefunden, gab nun die Veranlassung zur Gründung einer „Gesellschaft für jüdische Volkskunde" unter nachstehenden. Bedingungen: § 1. Die Gesellschaft für jüdische Volkskunde verfolgt den Zweck, die Erkenntniß des inneren Lebens der Juden zu fördern. Die Erörterung aller Zeit- und Streitfragen nicht rein wiffenschaftlicher Natur in den Versammlungen und Veröffentlichungen der Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. § 2 Ihren Zweck sucht die Gesellschaft zu erreichen: 1. durch eine möglichst vollständige Sammlung aller in Wort und Schrift lebenden Sagen, jüdischen Märchen, Volkslieder, Sitten, Gebräuche, mundartlichen Eigenthümlichkeiten u. s. w., 2. durch eine Sammlung von in einer Bibliothek bezw. einem Museum zu vereinigenden Kunsterzeugniffen jeder Gattung, die auf das jüdische Volksleben Bezug haben, 3. durch regelmäßigen Bericht über die Zwecke, Ziele und Sammlungen der Gesellschaft in zwanglosen Heften, welche jedem Mitglieds kostenfrei zugestellt werden, und deren erstes bereits demnächst erscheinen soll. § 3. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. § 4. Die Festsetzung der Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der Entwurf von Vorschriften über die Benutzung und Verwaltung der Sammlungen bleibt späteren Bestimmungen Vorbehalten. § 5. Der Vorstand wird alljährlich im Monat October durch einfache Stimmenmehrheit der sich an der Wahl betheiligenden Mitglieder auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl ist gestaltet. § 6. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden einen Schriftführer, einen Bücher- und einen Museumswart, einen Schatzmeister und je einen Vertreter derselben. Er hat oas Recht, sich durch Kooptation zu ergänzen. § 7. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertritt die Gesellschaft nach außen, verwaltet das Archiv und leitet die Versammlungen sowie die Herausgabe der Gesellschastsberichte. Alle Urkunden, die Geldangelegenheiten betreffen, zeichnet außer dem Vorsitzenden der Schatzmeister (oder sein Stellvertreter). § 8. Der Eintritt in die Gesellschaft erfolgt durch Anmeldung beim Vorstand. Personen, die das Ziel der Gesellschaft besonders gefördert haben, können durch Zweidrittelbeschluß des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. § 9. Der Jahresbeitrag ist auf M. 3, für Volksschullehrer und Studirende auf M. 1,50 festgesetzt. Zahlt ein Mit-, glied auf zweimalige Aufforderung des Schatzmeisters nicht, so erlischt die Mitgliedschaft. § 10. Der Schatzmeister legtalljährlich in der zur Wahl des Vorstandes tagenden Versammlung Rechnung ab. Die Versammlung ernennt vorher Revisoren, auf deren