Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 78 (30.9.1897)
- Date
- 1897-09-30
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448779--44676-2493783- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXX.VIII. Jahrgang. M V8. Der Israelit. Ein Genlral-Hrgan für das orthodoxe Zudenthum. Begründet von Dr. in Hain). Dottrrerstag, Ve« 30. <&eptemb et 5658 (1897)« " -■ - ' --V" Leitende« Artikel. Der Zionismus V. Mainz, am Fasttage Gedalja. Am heutigen Tage, welcher dem Gedächtniß jenes edlen Mannes gewidmet ist, dessen Ermordung zur Folge hatte, daß das heilige Land auf viele Jahrzehnte hinaus, öde und verlassen blieb, wollen wir zunächst die Frage beantworten, ob wir verpflichtet sind, auch während des Golus und zur Zeit, wo nur der Rest einer Mauer vom heiligen Tempel übrig ist, der Verödung Palästinas entgegen zu arbeiten, ob wir in der Gegenwart die Pflicht haben selbst im Lande Israels zu wohnen und Anderen die Möglichkeit zu geben, dorthin zu ziehen. Man erwarte nicht von uns, daß wir uns hier mit der Lösung jener alten Frage beschäftigen wollen, . ob an und für sich brriv" px auch ran fots eine mj® d. h. ob das Wohnen im heiligen Lande auch in der gegenwärtigen Zeit eine Gottgebotene Pflicht ift? Wie dürsten wir es auch wagen in einer Sache ein Urtheil zu fällen in Bezug auf welche unter den großen Gesetzeslehrern die weitgehendste Meinungsverschiedenheit herrscht. Nur wer talmudtsch gebildet ist, wird mit richtigem Verständniß dieser Frage nachgehen können und er wird umfassende Belehrung darüber im Keneset Hagedola des R. Chajim Beneviste “rt zu Kapitel 75 des Eben Haeser finden. Wir können nur bemerken, daß selbst nach der Ansicht derer, die auch nach der Zerstörung des Tempels das Wohnen im heiligen Lande, als etwas Verdienstliches ansehen, und zugegeben, daß diese Ansicht die maßgebende ist, daß selbst dann unter den Verhältnissen, wie sie heute in Palästina herrschen, es ein Unrecht ist, Leute, welche keine Existenzmittel haben, zu veranlassen ihren Wohnsitz mit Palästina zu vertauschen. Das Toßaphot in Kesuboth Fol. 110b ist bekannt, worin R. Chajim den Satz ausspricht, daß es heute keine Pflicht sei, im heiligen Lande zu wohnen, weil es viele Gebote und Verbote gebe, die nur im heiligen Lande zu erfüllen sind, und die von uns nicht genügend beachtet werden können. Wenn nun auch viele unserer Gesetzeslehrer es nicht für so schwierig hatten, die Gesetze, welche vom heiligen Lande abhängig sind, zu erfüllen, so stimmen doch Alle darin überein, daß derjenige, der in Palästina keinen genügenden Erwerb finden kann, oder dort gezwungen wäre Almosen zu nehmen, so wie derjenige, der im Studium der Gesetzeslehre dort gestört würde, oder fürchten muß, dort das Gottesgesetz nicht richtig erfüllen zu können, daß all diese bester Ihnen, ihren Wonsitz nicht zu verlassen. Wir besitzen ein kurzes Gutachten des großen R. Israel Jfferlein, in welchem die traurigen Verhältnisse Palästina's vor sechshundert Jahren geschildert werden, die in mehr als einenl Punkte den heutigen gleichen. Am Schlüsse dieses Gutachtens wird entschieden: bs pb Töyb pH irxa innen isu rmnnn i»5ß>s "w o-txtt bs nt '2 mute 1DN21 vvn rini'2. „Darum gehe ein Jeder mir sich selbst zu Rathe in Rücksicht auf seine Gesundheit und seinen Vermögensstand, auf welchem Wege er bestehen kann in Gottesfurcht und in der Beobachtung der göttlichen Gesetze, denn dieses ist die Hauptaufgabe des Menschen." Dieser Bescheid, der damals einem Manne ward, der im Zweifel war, ob er nach Jerusalem ziehen solle, ist heute noch die treffendste Antwort auf alle derartigen Fragen. Wir wissen, in welcher Armuth die meisten unserer Brüder in Palästina schmachten, es ist uns bekannt wie das Erwerbsleben dort darniederliegt, wir können es nicht leugnen, daß es besonders den Landleuten sehr schwer fällt die heiligen Bodengesetze richtig zu erfüllen, wir vernehmen wiederholt Klagen über die Gefahren, welche den Armen durch die Missionsanftalten drohen; und es könnte bei uns noch zweifelhaft sein, daß wir unsere Pflicht nur dann erfüllen, wenn wir bedürftige