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Der Israelit · 1897-09-23 · Heft 76-77 (23.9.1897) · page 26

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 76-77 (23.9.1897)
Date
1897-09-23
Page
– (sequence 26)
Language
German
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1500 tuten zu verstehen. Reicht der Gemeindesprengel einer Cultusgemeinde über den räumlichen Competenzbereich der zuständigen Bezirksbehörde des Sitzes der Cultusgemeinde hinaus, dann tritt in Betreff der staatlichen Erecutiv- und Ueberwachungsbefugniß in diesem Sprengelrayon diejenige politische Behörde in Action, in deren Verwaltungsbezirke der gedachte Sprengel gelegen ist. Nur um einerseits die thunlichste, im Interesse einer zielbewußten Verwaltung gelegene Conformität in den Beamtshandlungen von Cultus-Ängelegenheiten zu wahren, eventuell etwaigen Umgehungen der von der competenten Vezirksbehörde ausgegangeueu Verbote im gedachten Rayon vorzubeugen, andererseits aber die Ausübung der der Bezirksbehörde des Amtssitzes der Cultusgemeinde zustehenden continuirlichen Contracte über die Gesammtgebahrung der unterstehenden Cultusgemeinde zu ermöglichen, wurden die in der Verordnung (H 4, 5) enthaltenen Bestimmungen ausgenommen: in derlei Fällen ist soweit als thunlich ein beiderseitiges einvernehmliches Vorgehen zur Erzielung einer gleichmäßigen Behandlung der auskommenden Fragen anzustreben. Mit besonderem Flachdrucke wird darauf zu dringen sein, daß jede Cultusgemeinde einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Rabbiner bestelle und ein staatlich genehmigtes, mit den Bestimmungen des bezogenen Jsraelitengesctzes im Einklänge stehendes Statut besitze. Die eventuellen Anzeigen der Cnllusvorslände über die zur Vertretung des Amtes eines Rabbiners oder Rabbiner-Stellvertreters in Aussicht genommenen Personen sollen in der Regel mit den Belegen über deren siatutengemäß erfolgte Berufung, über die österreichische Staatsbürgerschaft, den vorgeschriebeneu Nachweis allgemeiner Bildung und Wohlverhaltuugszeuguiß des Candidaten in moralischer und politischer Beziehung versehen sein, damit nicht der Einspruchsbehörde die Einhaltung der Einspruchsfrist durch sonst uöthig gewordene weitläufige Correspondenzen und Erhebungen zu sehr erschwert werde. Sache der competenten Einspruchsbehörde wird es sein, darauf zu sehen, daß im Falle der Erledigung des Rabbinerpostens die sofortige vorschriftsmäßige Anzeige erstattet werde, und daß die Wiederbesetzung der erledigten Stelle innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt. Bezüglich des in isr. Cultusangelegenheiten einzuhaltenden Ver- , sahrens haben die für die politischen Staatsbehörden maßgebenden Directiven Anwendung zu finden. Frankreich.? Paris. Unter den zum Orientalistenkongrsß anwesenden Gelehrten sind eine große Anzahl von Glaubensgenossen, darunter die Professoren Oppert, Derenbnrg, Haleoi aus Paris, Goldzieher aus Bu» dopest, S. Schechter aus Cambridge, S. M. Simons aus Manchester, H. Müller, Elkan Adler aus London und Rabb. Dr. Schwarzstein, Karlsruhe genannt. Der Orientalisten-Congreß zählt außer Goldzieher noch einen andern ungarischen Juden zu seinen Mitgliedern. Es ist dies Herr Aurel Stein, Profeffor des Arabischen und Persischen an der Universität von Lahors in Indien. Profeffor Stein hat sich durch sein epochales Werk „Das Leben Mohamed's" im Oriente und Occioente bekannt gemacht. So nehmen ungarische Israeliten heute auch als Orientalisten eine geachtete Stellung ein und ihre gelehrten Werke bilden eine Zierde aller Bibliotheken. Amerika.? Toronto-Banada Die neu erbaute Synagoge, die am 5. September unter großer Feierlichkeit eingeweiht worden ist, ist ein schöner großer Bau im maurischen Styl, welche 800 Personen faßt. Sehr erfreulich und ein Zeichen für die hier herrschende Toleranz ist, daß die hiesigen Christen einen großen Theil der nöthigen Gelder beigefteuert haben. Dadurch allein ist ein so eleganter Bau möglich geworden, daß die Synagoge jetzt ein Schmuck unserer Stadt ist. Die Juden allein hätten so große Mittel nicht aufbringen können. üevmifctitcs. Johannesberg Im städtischen Hospital sind auf Betreiben einiger angesehenen jüdischen Pcrtönlichkeiten jüdische Wärterinnen eingestellt, um den Verkeher mit den Kranken zu erleichtern, welche nicht endlich, sondern nur jargon sprechen. Briefkasten der Expedition. Herrn A H. in 8 r Betrag von Mt. 2.50 dankend empfangen. LebfNsverstHerrlttgs-Gesellschaft zu Leipzig, aus Gegenseitigkeit gegr. >830(alte Leipziger).Cs sind vom l. Januar bis Ende Äug 1807 4175 Versicherungen über 33101400 beantragt worden, 1 723 450 Alk. mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Als gestorben wurden in derselben Zeit angcmetdet 553 Mitglieder, die mir 3 904 750 Mk. versichert waren. Der Bcrsichcrungsbestand stellte sich Ende In!: 1807 aut 08 200 Personen mit 511 Millionen Mk. Versicherungssumme, das Vermögen aus 154 Millionen Ml. Für fällig gewordene Versicherungssummen sind bis jetzt ausgezabtt 104 Millionen Ml., a s Dividenden an die Versicherten gewährt 52 Millionen Mk; Dividendcnrcservcn in Höhe von 24 Millionen Mk. liegen zur weiteren Vertheilung an die Versicherten bereit. Bei der alten Leipziger Gesellschaft, die eine reine Gegenscitigkeitsanstalt ist, fließen alle Ucberschüfse den Versicherten wieder zu. _ Die Dividende der letzteren beträgt für die länger als 5 Jahre bestehenden Versicherungen im laufenden Jahre 42% der ordentlichen Jahresprämic und bei abgekürzten Versicherungen außerdem Ist, °,0 der Summe der gezahlten Zufatzprämien.

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