Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 76-77 (23.9.1897)
- Date
- 1897-09-23
- Page
- – (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448778--44669-2493775- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXVIU.Jahrgang Dritte Seil. M M 76 & 77 -es „Israelit“. Zeitungsnachrichten nn- Correfpondenzen. Deutschland. ** Leipzig, 20. Sept. Der erste Leipziger Jude erscheint in den Urkunden am 28. April 1364. Er hieß Benjamin (Benpampn) und erhielt unter diesem Datum nebst seiner Schwiegermutter, seinem Schulmeister Eliazsar) und seinem Knecht Jakob auf zwei Jahre Befreiung von der Judensteuer gegen Zahlung von jährlich fünfzig Gulden, wofür ihm der Kurfürst Friedrich der Strenge seinen Schutz versprach. Derselbe Kurfürst nahm am 19. Juli des erwähnten Jahres die Juden Samson und Aaron in die Leipziger Einwohnerschaft auf, wofür sie noch vor Michaelis fünfzig Gulden zahlen mußten. Um das Jahr 1428 finden wir den Juden Abraham in einen Streit mit den Leipziger Bürgern Nickil Hotrü und Lukas Wald- Heim verwickelt, zur selben Zeit, wo sein Sohn Schlvma mit anderen Bürgern Leipzigs von Heinrich Kudorss in Halle bei der heiligen Vehme verklagt und von dieser nach Bamenohl vorgeladen wurde, wenn die Verklagten nicht binnen vierzehn Tagen dem Kläger Genugthuung gäben. Die ganze Sache wurde endlich am 2. September 1428 in Weißensels in der Weise beigelegt, daß beide Theile versprachen, sich dem Spruche des Grafen Heinrich von Schwarzburg zu unterwerfen. Auf Befehl des Kurfürsten Friedrich des Sanftmüthigen ertheilte am 29. März 1430 der Leipziger Rath dem Juden Abraham als Anerkennung für die Dienste, die er „der stad Lipczk (Leipzig) digk (oft) vnpe vil gethan hatte“, sowie seiner Familie und seinem Gesinde einen Schutz- und Freiheitsbrief gegen eine jährlich am Martinstag fällige Zahlung von sechzig guten Rheinischen Gulden. Dieselbe Zusicherung seines Schutzes gab ihm am 13. März 1436 der Herzog Wilhelm zu Sachsen; er fügte noch die Gnade hinzu, daß Abraham, sein Schwiegersohn Jordan und ihre Familien „in vnsern landen czolles vnde geleites frie vnde ledig syn sullen, sie (mögen) reiten, faren adir gehin“. Natürlich mußten „die genanten ioden vndeiodinne“ diese Gunst theuer bezahlen. Auf Grund dieses Freibriefes nahm der Rath den Abraham und seine ganze Familie am 16. Mai 1436 in die städtische Gemeinschaft auf und bestätigte die herzoglichen Vergünstigungen, gegen welche damals ein Ungenannter auf einen noch erhaltenen Zettel sein Bedenken aufzeichnete. Alle diese Schutzbriese brauchte Abraham sehr nothwendig, denn jener Kudorf-Waldheim-Hotrit- Prozeß dauerte weiter fort und nahm sogar den Kurfürsten Friedrich den Sanftmüthigen selbst in Anspruch. Am 28. November 1427 traf ein Schiedsgericht eine Vereinbarung. Das Baseler Concil endlich ließ durch den Cantor der Marienkirche zu Erfurt den Juden Abraham und andere in den Kudorf - Waldheimschen Handel verwickelte Personen von den über sie verhängten Kirchenstrafen lossprechen. Nachdem so die Sache zu Abrahams Zufriedenheit abgelaufen zu sein schien, muß sich das Blättchen plötzlich gewendet haben, denn am 25. August 1439 wurden die Bedingungen sestgestellt, unter denen Abraham und sein Sohn Puschmann aus dem Gefängnisse entlassen wurden. Er muß „vff Moyses du eh" eine völlige Urphede schwören, „vir tusint schogk nuwer (neuer) schildichter grosschin Friberger munteze" zahlen und betreffs feiner Forderungen von Grafen, Herren, Rittern, Knechten, Bürgern und Bauern sich mit dem begnügen, was ihm die kurfürstlichen Räthc zusprachen. Man sieht, der einst so geschützt dastehende Abraham war in Ungnade gefallen. — Nach diesem reichen Leipziger Juden taucht im Juli 1489 ein Jude aus, der das Sacrament imLeipzigerNonnenklostergestohlen haben soll und dann als getaufter Christ unter dem Namen Paul auftritt. Mehreren Juden in Gera, die mit dem gestohlenen Sacramente Mißbrauch getrieben haben solleir und gefänglich eiugezogen worden sind, gewährt der Herr von Gera, Heinrich (der kaiserliche Rath) die Gnade, daß man sie „alher zum Gumpeljuden" bringt. — Uebrigens wohnten die ersten Juden Leipzigs noch nicht auf dem Brühle, sondern die erste Judengasse unserer Stadt (die „judenburc“) erstreckte sich, mit einem besonderen Thore versehen, über einen Theil des Fleischerplatzes vor der Barfußmühle an der Pleiße hier. Eine „Judenschule" wird schon am 28. Oetober 1352 erwähnt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. ** Wien, 20. September. Der Jnstanzenzug in israelitischen Cultusgemeinde - Angelegenheiten wurde laut einer Ministerial-Verordnung in der Weise geregelt, daß die staatlichen politischen Behörden erster Instanz, in deren Amtsbereiche die betreffende Cultusgemetude ihren Amtssitz hat, als erste, die Vorgesetzte politische Landesstelle als zweite und das Ministerium für Cultus und Unterricht als dritte Instanz festgestellt werden. Es bleibt noch bezüglich einiger Bestimmungen derselben zu bemerken: Unter den Behörden erster Instanz sind außer den Bezirkshauptmannschaften auch die mit Besorgung der staatlichen Administrativ-Functionen betrauten Magistrate der Städte mit eigenen Sta-