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Der Israelit · 1897-09-06 · Heft 71 (6.9.1897) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 71 (6.9.1897)
Date
1897-09-06
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1389 des Ministers werde ich Ihnen wohl auch noch im Wortlaute miltheilen können." Man steht, wie schwer e« ist, das antiquirte Gesetz von 1847 zu verstehen und richtig zu deuten. Die Sache liegt nun jetzt so, daß ein ausländischer Jude wohl Repräsentantenvorsteher, aber nicht Kantor oder Schächter in einer preußischen Synagogengemeinde sein darf. Würzdurg, 2. Sept. Obwohl wir bereits über den folgenden Vorgang zwei verschiedenen Berichterstattern Raum gegeben, entsprechen wir dennoch dem dringend an uns gerichteten Ersuchen die nachfolgenden Zeilen zum Abdruck zu bringen: In einer der jüngsten Nummern Ihres werthen Blattes ist ein Artikel erschienen, der hier in weiteren Kreisen Aufsehen erregt hat, weil er darauf hinausgeht, das Ansehen der jüdischen jungen Kaufleute in ungerechtfertigter Weise herabzusetzen und ist man sich beim Durchlesen destelben wirklich nicht klar darüber, ob man sich mehr über die Unerfahrenheit oder die Gehässigkeit des Schreibers wundern soll. Zwar spricht der Verfasser im Anfänge seines Artikels nur von 18—18jährigen Lehrlingen, doch lassen seine weiteren Ausführungen keinen Zweifel darüber, daß er nicht allein diese, sondern überhaupt alle jüd. jungen Leuten treffen will, so daß es eine Unterlassungssünde wäre, den Artikel unerwiedert zu lassen. Zunächst muß entschieden dagegen Verwahrung eingelegt werden, als ob das Verhalten der jungen Leute hier ein Derartiges wäre, daß die Oeffentlichkeit Anstoß daran nähme, und muß es als stark übertrieben bezeichnet werden, wenn behauptet wird, daß die jungen Leute in ihrer freien Zeit nichts Besseres zu thun hätten, als in Cafss mit Damenbedienung zu sitzen und undezenten Vergnügen nachzujagen. Jeder Kenner der hies. Verhältnisse wird zugeben, daß unsere jungen Leute mindestens denselben Bildungsgrad besitzen, wie in anderen Städten und die sich bietenden Gelegenheiten zur Geistesbildung, sowohl in religiöser wie in profaner Beziehung in demselben Maße benutzen, wie andere Berufsklassen auch. Bei einzelnen mögen ja die Bemerkungen Ihres Herrn Berichterstatters zutreffen, denn so gewiß es in jeder Heerde räudige Schafe gibt, so gewiß gibt es auch junge Leute, die obwohl fromm erzogen, ihren freien Samstag nicht besser ausfüllen zu können glauben, als in der vom Herrn Verf. geschilderten Weise. Diese Ausnahmen sind aber noch kein Beweis für die Richtigkeit seiner Ausführungen, denn so sehr auch bei einem orthodoxen Juden ein derartiges Benehmen Aergerniß erregt, so wird es jedem rechtdenkenden Nichtjuden gleich sein, ob der Jude am Samstag Billard und Karten spielt, ob er trägt, Geld au-gibt u. s. w. Zum allerwenigsten wird er dadurch in seiner etwaigen antisemitischen Stimmung bestärkt. Ueberhaupt ist er geradezu lächerlich, dieser Anzahl von jungen Leuten einen Einfluß auf den Antisemitismus zuzuschreiben, wenn man bedenkt, wie wenige am Samstag nicht arbeiten; wenn er viele sind, sind er 30—35 und von diesen müssen doch wiederum, so schwarz der Herr Verf. auch sehen mag, wenigstens einige in seinen Augen Gnade finden. Er bleibt also nur ein Häuflein, welches hier in Frage kommt, und dieses soll eine so kolossale Wirkung auf die antisemitische Strömung hervorbringen?! Wie man sieht, hat der Verfasser jenes Artikelgewaltig übertrieben. O e sterr.-Ungar. Monarchie. ** Wien, 27. August. Zwei greise Leute, die 18 Jahre lang in glücklicher Ehe lebten, hatten sich am Mittwoch vor dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Leopoldstadt wegen Falschmeldung zu verantworten, weil sie, trotzdem ihre Ehe nach österreichischem Gesetze als nicht existirend zu betrachten ist, sich als verheirathet gemeldet hatten. Vor achtzehn Jahren hatten Baruch Goldmann und Esther Pelzmann in Jerusalem eine nach dortigen Begriffen gültige Che geschlossen; als sie vor wenigen Jahren nach Wien übersiedelten, dachten sie nicht daran, daß sie nach österreichischem Rechte nicht in gültiger Ehe leben und nicht berechtigt seien, sich vor der Behörde als verheirathet auszugeben. Der Vertheidiger deangeklagten „Ehepaares", Dr. Sommer, plaidirte für den Freispruch seiner Klienten, da die Gültigkeit einer Ehe nach dem Orte, wo sie geschloffen, und nicht nach dem jeweiligen Aufenthaltsorte der Eheleute zu beurtheilen sei und die in Jerusalem geschlossene Ehe der Angeklagten nach dortigem Rechte gültig gewesen sei. Der Richter sprach beide Angeklagte frei, mit der Begründung, daß sie die allerdings ungültige Ehe nach ihren Begriffen für gültig ansehen konnten und ihnen daher der Strafausschließungsgrund des 8 2 St.-G. zugute komme. Me greisen Leute müssen nun, wenn sie sich nicht als „ledig" melden wollen, nochmals heirathen. Budapest, 2 Sept. Die Wortführer und Handlanger der ungarischen katholischen VolkSpartei, benutzen jede paffende und unpassende Gelegenheit, um den interkonfessionellen Frieden zu stören. Der berüchtigte Pfarrer Anton Hegyi, der in Wort und Schrift den Antisemitismus propazirt, ließ sich von seiner volksparteilichen Gesinnung hinreißen, in seinem Blättchen zu erklären, daß er am 18. August, dem Geburtstage des Königs, keine Messe lese, weil er Korporationen, Behörden rc., deren Mitglieder Juden, Freimaurer und Liberale sind, keinen Einlaß in die Kirche gewährt. Gesagt, gethan. Der Gottesdienst unterblieb. Daraus hat dis städtische Vertretung an Herrn Rabbiner Martin Büchler die -Bitte gerichtet, der katholischen Bevölkerung Gelegenheit zu geben, an dem feierlichen Gottesdienste in der Synagoge theilnehmen zu dürfen. Der Rabbiner war

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