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Der Israelit · 1897-09-06 · Heft 71 (6.9.1897) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 71 (6.9.1897)
Date
1897-09-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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tm liken, 141 Protestanten und 18 Israeliten. Zu diesen 246 kommen noch 28 Katholiken, 54 Protestanten und 22 Israeliten in den drei Vorschulklassen, was eine Gesammtschulbevblkerung von 350 ergiebt. Der Lehrerkörper hat sich zusammengesetzt aus einem Direktor, zehn Oberlehrern, einem wissenschaftlichen HülfSlehrer, fünf Lehrern und drei Religionslehrern der drei Religionsbekenntnisse. Von den 12 Abiturienten erhielten im Juli d. I. fünf katholische, fünf protestantische und ein israelitischer Schüler das Zeugniß der Reife. Die hiesige höhere Mädchenschule hatte zu Anfang de- Schuljahres 1896/97 505 Zöglinge. Dazu tarnen im Saufe des Schuljahres noch 30 hinzu, so daim abgelaufenen Schuljahr im Ganzen 533 Zöglinge die Anstalt besucht haben. Hiervon waren 193 katholisch, 257 evangelisch und 83 israelitisch. Markirch. Äut Jahresbericht wurde unsere mit Latein verbundene Realschule im Laufe des Schuljahre« 1896/97 von 168 Schülern besucht, wovon der katholischen Religion 51, der protestantischen 71 und 7 der israelitischen Religion angehören. Metz (Lothringen). Dem eben ausgegebenen Programm der hiesigen höheren Schulen entnehmen wir folgende Daten: Das Lyceum wurde im Laufe des. Jahres 1696/97 von 570 Schülern besucht, von denen 17 mit dem Zeugniß der Reife und 21 aus verschiedenen Gründen die Anstalt verließen, so daß der Bestand derselben am 1. Juli d. I. 532 Schüler betrug. Der Eonfession nach sind 278 Evangelische, 202 Katholiken und 39 Israeliten. Die Oberrealschule hatte am 1. Juli 1897 einen Bestand von 521 Schülern. An Katholiken waren 307, an Evangelischen 151 und an J-raeliten 48 vorhanden. Saargemünd (Lothringen). Dem uns vorliegenden Jahresbericht des hiesigen Gymnasiums und der Realabtheilung entnehmen wir folgendes: 24 Lehrer, darunter fünf Religionslehrer, (drei katholische, je ein protestantischer und ein israelitischer) waren in dem verflossenen Schuljahr in den beiden vereinigten Anstalten thätig. Der Bestand der Schüler war am 1. Juli folgender: im Gymnasium 112, in der Realschule 134, zusammen 246. Hiervon waren am Gymnasium 67 Katholiken, 40 Protestanten, fünf Israeliten. An der Realschule 89 Katholiken, 35 Protestanten und 10 Israeliten. Forbach (Lothringen). Das am Schluffe des Schuljahres ausgegebene Programm unseres ProgymnafiUMS weift einen Besuch von 114 Schüler nach, die in einer Vorschule mit drei Abtheilungen, in vier Realklassen und zwei Gymnasialklassen unterrlchtÄ werden. Der Religion nach gehören 60 der protestantischen, 40 der katholischen und 14 der israelitischen Religion an. Mülhausen (Ober-Elsaß). Dem eben erschienenen Jahresbericht über die städtischen Elementarschulen ist zu entnehmen, daß im Schuljahr 1896/97 4997 Knaben und 4422 Mädchen in 182 Klassen unterrichtet wurden. Das gesammte Lehrpersonal einschließlich der neun Hauptlehrer und der zwei Hauptlehrerinnen, umfaßt 204 Personen, nämlich 100 Lehrer und 104 Lehrerinnen. 157 Lehrpersonen sind katholisch, 45 protestantisch und zwei israelitisch. Unter den Schulkindern waren 7314 Katholiken, 1519 Protestanten und 86 Israeliten. AeitrrngSnachrtchten und Correspondenze«. Deutschland. ** Berlin, 22. August. Eine wichtige Entscheiduna des Ministers des Innern wird in dieser Woche aus Oberschlesten gemeldet. Rach dieser genießen ausländische Juden in Preußen nicht nur dar aktive, sondern auch das passive Wahlrecht. Das war bisher unbekannt. Zwar ist in Frankfurt a. M. vor einigen Jahren in gleichem Sinne entschieden worden, aber eine endgiltige Norm hat bisher in dieser Angelegenheit noch nicht existirt. Die Synagogengemeinde zu Neustadt i. O hat das Verdienst, diese Entscheidnng provozirt zu haben, und man schreibt von dort: „In der hiesigen Gemeinde hatten seit Jahren mehrere Oesterreicher das Wahlrecht zu den Ehrenämtern der Gemeinde unbeanstandet ausgeübt. Bei der letzten Wahl aber, die von der königl. Negierung zu Oppeln veranlaßt wurde, enthielt die vo n Magistrat eingereichte Wählerliste den ausdrücklichen Vermerk: „Ausländer sind von der Wählerliste zu streichen." Das von den Vetheiligten an die königliche Regierung mittelst Eilbrief gerichtetete Gesuch um Zulassung zur Wahl blieb unbeantwortet, so daß die Wahl ohne Beiheiligung der Ausländer staltfand. Nun erfolgte unter Berufung auf jben Wortlaut des Gesetzes vom Jahre 1847 Protest gegen die Richtigkeit der Wahl; derselbe hatte den Erfolg, daß die königliche Negierung aus eine nochmalige kurze Anfrage mittheilte, sie habe in dieser Angelegenheit eine Entscheidung des Ministers des Innern verlangt. Der Bescheid desselben vom 13. Juli veranlaßte dann die in Abschrift beifolgende Aufforderung an den Magistrat zu Neustadt O.-S., die Wahl zu kafsiren und eine Neuwahl anzuberaumen, „nachdem der Herr Minister de» Innern entschieden hat, daß nach den Bestimmungen des Gefes vom 23. Juli 1847 ausländische Juden, welche im Inlands wohnen, sowohl das aktive wie das passive Wahlrecht zur Repräsentantenversammlung erwerben können." Das Reskript

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