Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 68 (26.8.1897)
- Date
- 1897-08-26
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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3EXXVHI. Jahrgang. Zweite Beilage M M 68 des Israelit". Literarische Motiz. Cine N-r^v" von K oh ut in seinem Aruch completum. Von befreundeter Seite wurde ich auf eine Stelle in Kohuts Aruch aufmerksam gemacht, wo derselbe gegen die Toßaphoth den Vorwurf erhebt, es wäre ihnen eine Stelle im Talmud entgangen. Aboda Sora 8l>. >=o m bemerken Toßaphoth gegen Raschi v'i'H'L'v •osr psV'V vnr ij’so vb To^nn ^221 ncpi „es fände sich im ganzen Talmud keine Stelle, daß sie Bier aus Gerste gemacht hätten." Dagegen wendet nun Kohut s. v. »wib'bk ein, daß es doch ausdrücklich in Baba Bathra 96b heißt: °w "inxi anar nre» in« nnwtp und bezeichnet dies als nx'^O. Kohut hätte seinen Vorwurf noch verstärken können, denn die angeführte Stelle ist nicht die einzige, in der von Gerstenbier die Rede ist. In der Mischna Anfangs paw i5xi wird ja non w erwähnt, welches ebenfalls aus Gerste gebraut wurde. Der Vorwurf, wenn er berechtigt wäre, wiegt um so schwerer, als ja die Toßaphoth ausdrücklich hervorheben, es fände sich dergleichen nicht im Talmud. Wir wollen jedoch sehen, was es mit diesem Vorwurf auf sich hat. An der beregten Stelle handelt es sich um einen Volksgebrauch, der in Babyl 0 n geübt wurde. „Von wann beginnen die eigentlichen Vorbereitungen zur Hochzeit," fragt dort der Talmud; „wenn man die Gerste in die xji&'dx einlegt." Das geschieht, bemerkt Raschi, zu dem Zweck, um das Hochzeitsbier zu brauen. Dagegen wendet sich nun die Bemerkung des Toßaphoth: „wir finden dergleichen im Talmud nicht, daß sie Bier aus Gerste gebraut hätten;" denn der einheimische Trank in Babylon war stets nur Dattelbier, wenn es sich also um einen allgemeinen Volksgebrauch handelt, so kann auch nur solches Bier gemeint sein. Ebenso würde man in Bayern, wenn von Bier die Rede ist, nur Gerstenbier verstehen. In Babylonien war dagegen das Dattelbier runa iarr. Daß es aber in anderen Ländern auch andere Biersorten gab und daß der Talmud und namentlich Mischna und Boraitha, die in Palästina gelehrt wurden, theoretisch auch diese in den Kreis seiner Betrachtungen zieht, wollten die Toßaphoth gewiß nicht in Abrede stellen. Kohut a. a. O. will sich aber auch mit der anderen Erklärung Raschi's und ebensowenig mit der des Aruch zufrieden geben; er versucht eine neue Erklärung, die, nach ihm, nsnr rro klar wie die Sonne sein soll. Bei den Persern herrschte die Sitte, daß das Brautpaar unmittelbar vor der Hochzeit zum ivw ging, der dann Reis, Gerste und Weizen einer vor ihm stehenden Schüssel entnahm und dem Brautpaar aufs Haupt streute. Da sich ein ähnlicher Gebrauch beim Mahnführen der deutschen Juden vorfindet, der auch von Toßaphoth Berachoth 50 d erwähnt wird, so ist das für Kohut Beweis genug, daß dieser Brauch schon zur Zeit des Talmuds bestand und die Worte xru'Bxa nytt» 'vn »ca daraus bezogen werden müssen. Daß der Gebrauch der deutschen Juden mit jener persischen Sitte in keinem Zusammenhang steht, dürfte jedem Einsichtigen klar sein. Aber auch der Talmud kann das nicht gemeint haben, denn er spricht vom Einlegen der Gerste in die xtu'bx als eine markante äußerlich erkennbare Vorbereitung für die Hochzeit. Dort aber war ja nicht das Hinein l e g e n in die Schüssel, sondern das W e r f e n der Gerste, des Weizens eine Hochzeitszeremonie. Ferner geschah es dort, wie Kohut ausdrücklich hervorhebt, unmittelbar vor der Hochzeit, während der Talmud von einer vorbereitenden Thätigkeit spricht, die Tage oder vielleicht auch Wochen vor der Hochzeit in Angriff genommen wird und die daraus schließen läßt nnn x^-r, daß nunmehr der Termin der Hochzeit unwiderruflich fest steht. Die nim nx’bß Kohuts löst sich daher in nichts auf und was er als nvna 7^2 hinstellt, ist weder klar noch wahr. l)r. H. E. Zeitungsnachrichten nnd Carrespandenzen Deutschland. ** Köln, 20. August. In einem Artikel „Kölner Ereignisse aus dem fünfzehnten Jahrhundert" in Nr. 366 des „Stadtanzeigers" wird u. A. aus der Koelhoff'schen Chronik die bekannte Thatsache der Ausweisung der Kölner Juden im Jahre 1424 berichtet, weil sie vom Erzbischof unterstützt, sich geweigert hatten, außer diesem ihrem Schtrmherrn auch noch der Stadt Köln hohe Schutzgelder zu zahlen. Es wird dann weiter mitgetheilt: „Am Schlüsse des bewilligten Jahres zogen die Juden aus Köln ab, die Judenschule gegenüber dem Rathhause siel der Stadt anheim, sie wurde niedergerissen und an ihrer Stelle die Rathskapelle zur Ehren der heiligen Jungfrau errichtet." Diese letztere Mitrheilung ist wie das I. G. B. mitthcilt. nicht richtig. Wie aus mehreren Urkunden aus jener Zeit hervorgeht, ließ die Stadt Köln am 28. Mai 1426 sich den Besitz der „Judenschule" nebst Umgebung auf Grund gerichtlichen Urtheils anwäldigen. Zu derselben Zeit