Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 68 (26.8.1897)
- Date
- 1897-08-26
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1321 Aus fcettt Ober - GlsaH. Wir erhalten zu dem Artikel aus Colmar i. E. vom 12. August datirt, einige berichtigenden Notizen: „Herr Lautz stützt, erhält und fördert die Israelitische Gewerbeschule in Mülhausen nicht fast allein, vielmehr hat diese Anstalt eine große Anzahl von Gönnern; außerdem erhält sie von der Elsaß-Lothringischen Regierung und den israelitischen Gemeinden des Ober-Elsaß namhafte Unterstützungen. Ferner hat weder Herr Rabbiner Schüler (nicht Schiler) aus Bollweiler noch Herr Seminardirektor Dr. Wolff zu derselben irgend welche Beziehung, vielmehr leiten diese beiden Herren in Mülhausen Unterrichtskurse, die seiner Zeit vom dortigen Verein für jüdische Geschichte und Literatur ins Leben gerufen worden sind. Wahr ist es allerdings, daß diese Männer durch religiöse Belehrung acht jüdischen Geist zu verbreiten suchen. Oesterr.-Ungar. Monarchie. ** Wien 21. August. (Der Verein der Wiener Freisinnigen über den Fall Vergant.) Der Ausschuß des Vereines der Wiener Freisinnigen hat gestern unter dem Vorsitze seines Obmannes Franz Frauenberger eine Sitzung abgehalten, welcher auch eine große Anzahl dem Vereine angehörender Vertrauensmänner beiwohnte. Rach einer langen und eingehenden Berathung über die Angelegenheit Vergani-Schönerer, sowie über das Verhalten der christlich-sozialen Parteiconferenz und der Stellungnahme seitens des Bürgermeisters Dr. Karl Lueger in dieser Angelegenheit wurde aus Anregung des Vice-Präsidenten Ingenieurs Bradicich folgende Resolution einstimmig angenommen: Der Ausschuß des Vereins der Wiener Freisinnigen erblickt in der Stellungnahme der sogenannten christlich.sozmlen Parteiconferenz zur Prozeß-Angelegenheit Vergani eine noch nie dagewesene frivole Anmaßung jener Männer, welche „zufälligerweise" durch die allgemeine Volksverhetzung vorübergehend zu Amt und Würden gekommen sind, geeignet, das allgemeine Rechtsbewußtsein im Volke aus das tiefste zu erschüttern und in seinen Consequenzen die Herabsetzung, ja Untergrabung der Geschwornengerichte herbeizufühnn. Er verurtheilt auf das schärfste diese unbefugte, empörende, ja strafbare Kritik einer Amtshandlung, die unantastbare und jedem Staatsbürger heilig sein muß, durch welche die Autorität der Justiz in gröblicher Weise geschädigt würde und die sich für jeden unbeeinflußten Mann als eine Verhöhnung und Beleidigung der Geschworenen und des Vorsitzenden eines hohen Gerichtshofes darftellt. Die Wiederholung einer solchen unqualificirbaren Ausschreitung und lächerlichen Selbstüberhebung müßte naturgemäß in Hinkunft ihre einschüchternde Wirkung auf die Gerichtssunktionäre und Richter aus dem Volke aus« üben. Der Verein der Wiener Freisinnigen kann sich daher der schweren Sorge nicht entschlagen, daß durch solche Männer, wie sie sich hier vereinigt haben, um der Gerechtigkeit einen Faußschlag ins Gesicht zu versitzen, oeren Leitstern bei allen ihren Handlungen lungen Haß, Gewalt und Willkür sind, auch auf dem Gebiete der bisher in Oesterreich hochgehaltenen Rechtspflege durch ihre brutale Auflehnung und Rücksichtslosigkeit Zustände geschaffen werden, welche das bisher so feste Vertrauen in die Unparteilichkeit und Erhabenheit der Gerichte wankend machen und ihrer an den Tag gelegten leichtfertigen Hinwegsetzung über Recht und Gesetz entsprechen. Er sieht ferner jenen in einer „Nachtversammlung" zu Stande gekommenen Brief an Herrn Ernst Vergani, den feierlich zu überbringen, der Volkssürst und k. k. Rittmeister Prinz Alois Liechtenstein mit seiner Offiziersehre vereinbar fand, als eine Provocation aller rechtlich denkenden Staatsbürger Oesterreichs an, welche geeignet ist, die Juftizpflege in unserem Vaterlande nach innen und außen auf das schwerste zu compromittiren. Der Verein der Wiener Freisinnigen muß es auf das entschiedenste zurückweisen, daß der Bürgermeister der Reichs- und Residenzstadt bei jeder Gelegenheit nur antisemitischer Parteimann ist und in seiner Uederhebung es sich sogar herausnimmt, über die Gerichte zu Gericht sitzen zu wollen — immer mit der abgedroschenen lächerlichen Phrase, im Namen des christlichen Volkes und der christlichen Wählerschaft zu handeln, die nunmehr auch schon berufen sein soll, Urtheile der Geschwornengerichte wirkungslos zu machen! Mit demselben Rechte und vielleicht noch mehr könnte sich die Bürgerschaft dann auch über Verordnungen des Magistrats hinwegsetzen, oeffen Chef der auf die Staatsgrundgesetze beeidete Bürgermeister ist, und in allen diesen Fällen einfach eine Wählerversammlung entscheiden lasten. Letztere haben allerdings, wie Herr Bürgermeister Dr. Karl Lueger mit zufriedenem Selbstbewußtsein bemerkte, das Recht über die Mandate zu verfügen, allein höher und allen voran steht das Gesetz. Der Verein der Wiener Freisinnigen spricht daher Herrn Dr. Karl Lueger als Unterfertiger und wahrscheinlichem Verfaster dieses mehrerwähnten Trostbriefeö, sowie dem Ueberbringer destelben, dem k. und k. Rittmeister Prinzen Alois Liechtenstein, mit vollständiger Uebergehung aller anderen dabei thätig gewesenen Personen seine schärfste Mißbilligung aus, und erwartet, daß competenterseits gegen diese muthwillige Rechtsverletzung mit aller Entschiedenheit vorgegangen werde. Rußland. ** Nikolajew, im August. Ein Polizeidiener in unserer Stadt forderte zwei auf der Straße vorübergebende Juden Namens Goldschmidt auf, ihm