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Der Israelit · 1897-08-16 · Heft 65 (16.8.1897) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 65 (16.8.1897)
Date
1897-08-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
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!V Jjp$U*7;A XXXYIQ. Jahrgang. Erste Beilage ju M 65 -es »Israelit". Leitender Artikel. Wilhelm voll Hllmboldt und die Mrusragr. Von epochaler Bedeutung in der Geschichte der Iudenemancipation ist die im Jahre 1781 erschienene Schrift des Staatsmannes und Geschichtsschreibers Christian Wilhelm D o h m d „Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden." Er forderte vollkommene Gleichberechtigung der Juden mit allen übrigen Uuterthanen, da jene auch bereit seien, die Pflichten dieser ju erfüllen. Er verlangte völlige Freiheit des Erwerbes, wollte sie besonders zum Handwerke heranzieheu und empfahl sogar zu diesem Zwecke der Regierung, sie solle einen jüdischen Vater, welcher mehrere Söhne habe, eventuell dazu zwingen, daß er einen derselben zu einem Gewerbe bestimme; er redete ihnen als Landwirthen das Wort, freilich mit der seinem Prinzips der Gleichberechtigung widersprechenden Beschränkung, daß sie nicht als „große Güterbesitzerund Pächter," sondern nur als „eigentliche, selbstarbeitende Bauern" zugelassen werden und ihre Felder mit einer gewissen Anzahl jüdischer Knechte zu bearbeiten haben; er wünschte ihnen alle Bildungsanstalten des Staates und alle öffentlichen Aemter zu öffnen, unterstellte sie aber merkwürdigerweise ihren eigenen Gesetzen und wollte ihren Rabbinern sogar das Recht der Ausschließung aus der Gemeinde auf gewisse Zeit oder für immer mit obrigkeitlicher Beihilfe bewilligen. Das Buch wirkte wie ein Ereigniß. Es erweckte allgemeines Interesse in Deutschland, ja selbst weit über dessen Grenzen hinaus und entfesselte eine lebhafte Litteratur dafür und dagegen. Die Bewegung blieb nicht ohne praktischen Erfolg, da Friedrich Wilhelm 11. einer größeren Anzahl jüdischer Familien, welche sich durch geistige und sittliche Bildung auszeichneteu, das Staatsbücgerrecht verlieh, 1787 eine königliche Commission zur Berathung der Reform einsetzte und 1792 den Juden eine Reihe von Erleichterungen zu Theil werden ließ. Obwohl die den Juden aus der Städteoronung erwachsenden Rechte durch einen Cabinetsbesehl eingeschränkt wurden, bedeuteted sie doch für sie einen Fortschritt auf dem Wege zur Emaneipation, da ihnen die Möglichkeit, städtische Aemter zu erlangen, geboten wurde. Jndeß sich diese Bestimmung auf die heimischen Juden bezog, machte sich die Nebersüllung des Landes mit fremden Juden seit dem Kriege in störendster Weise fühlbar. Minister Schrötter verfügte zwar ihre Ausweisung; aber sie bestachenMgeblich die unteren Beamten und blieben. Alle Erneuerungen der alten Verordnungen stellten sich als ohnmächtig heraus. In einem Berichte an den König vom 20. November 1808 wies Schrötter auf die Mißstände hin. Er hob hervor, daß die Juden überall bürgerliche Rechte erhalten und der Confcription unterworfen werden; um sich aber dieser zu entziehen, strömen sie in Preußen zusammen. Die preußischen Schutzjuden seien auf den Handel angewiesen, da alle anderen Berufe ihnen abgeschnitten feien. Er beantragte daher, eine neue Constitution entwerfen zu dürfen, welche den Zweck verfolgen sollte, „die Juden mit der Zeit zu nützlichen Staatsbürgern zn machen." Schon vor dem Eintreffen der königlichen Genehmigung hatte er durch den Criminalrath Brand einen Entwurf ausarbeiten laffen; nach dem Einlangen derselben arbeitete er selbst unter Benützung von Brand'S Vorschlägen eine Constitution aus, welche nach seinem Ausscheiden aus dem Ministerium in die Hände des Grafen Dohna zur weiteren Entwickelung überging. Durch ihn wurde sie den verschiedenen Behörden zur Begutachtung vorgelegt. Die Erlaubniß des Staatsministers Dr. Boffe, in die Acten des königlichen Unterrichtsministeriumgründlich Einsicht zu nehmen und sie zu verwerthen, bot in dem verflossenen Jahre Bruno Gebhardt zum erstenmal unter allen Biographen Wilhelm von Humboldt's die Möglichkeit, dessen Wirksamkeit als Director der Section für Eultus und Unterricht im Ministerium des Innern erschöpfend zu beleuchten. Sie setzte ihn unter anderem zum erstenmal in den Stand, uns mit seiner umfangreichen und hochinteressanten Denkschrift über die Reform der bürgerlichen Verhältnisse der Juden, welche das Datum des 17. Juli 1808 trägt, vertraut zu machen. Wie Humboldt in seiner politischen Laufbahn überhaupt den harten Realismus der Thatsachen mit den Ideen durchdringt, welche Erfahrung und Nachdenken in ihm gezeitigt haben, wie er es im Allgemeinen versteht, auch das trockenste Geschäft zu verklären und zu adeln, in den Zusammenhang des Ganzen zu bringen und ihm dadurch höheren Werth zu verleihen, in dem Einzelfalle das Allgemeine, in dem Einzelvorkommnisse die Entwickelungsreihe rückwärts und vorwärts zn sehen, so webt er auch in seiner Auseinandersetzung über die Judenfrage im Reiche der Ideen. Sie ist durchweht von seinem ästhetischen Humanismus, welcher in ihm durch das Studium des griechischen AlterthumS genährt, durch feine Freundschaft mit Schiller und Goethe befestigt wurde und während seines sechsjährigen mehr von der Kunst, als von diplomatischen Geschäften au-gefüllten

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