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Der Israelit · 1897-06-03 · Heft 44-45 (3.6.1897) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 44-45 (3.6.1897)
Date
1897-06-03
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XJEXYW. Jahrgang. Zweite Keil. M M 44 & 45 de» „Israelit". Leitender Artikel. Kn Ktzilchm Alilh m dm Witttrwdkrgislhkll Kdidtüir. Mainz, 26. Mai. Wieder einmal hat eine Schulchan-Aruch-Debatte stattgefunden und zwar in Württembergs liberaler Kammer. Manche werden sich über das Resultat freuen, daß der antisemitische Antrag abgelehnt worden ist. Unsere Freude jedoch über die ganze Verhandlung ist eine sehr getheilte. Auf der einen Seite zeigen uns die Verhandlungen ein erschreckend düsteres Bild von den jüdischen Verhältnissen in einem großen Theile Württembergs, auf der anderen Seite vermissen wir bei allen Rednern, selbst beim Referenten, eine kernige, überzeugende Vertheidigung des Schulchan Aruch selbst, die ja so überaus leicht gewesen wäre. Es sind doch immerhin hauptsächlich äußere Gründe, aus welchen heraus die Ablehnung erfolgte. Die Anklage hätte wegen ihrer absoluten Grund» losigkeit vom Gerichte gar nicht angenommen werden dürfen; und — der Angeklagte wird wegen mangelnder Beweise sreigesprochen. Wie oft wurde von den größten einwandfreien Autoritäten der Begriff Akum schon festgestellt! Wie oft gezeigt, daß selbst die auf ihn bezüglichen Stellen des Schulchan Aruch, wie sie in antisemitischen Schriften cilirt werden, aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch entstellte Sätze bieten, meist jedoch vollendete Fälschung sind. Akum sind heidnische Judenfeinde, die mit Feuer und Schwert Juden und Judenthnm ausrotten wollten, die im Privatverkehr selbst dem Leben der Juden nachstellten. Selbst feindliche Gesetze gegen diese, wären nur Gesetze dringend gebotener Nothwehr. Und wo finden sich solche Gesetze im Schulchan Aruch? Was aus dem Choschen Mischpat vom Referenten citirt wird, ist den Anklageschriften der Antisemiten entnommen. Der sachverständige, unbefangene Leser hat sie nie im Schulchan Aruch gefunden und wird sie nie finden. Warum werden aus den zahlreichen klassischeu Vertheidigungsschriften, und selbst Gerichtsakten, nicht die Antworten auf die verleumderische Klage genommen? Warum wird nicht gesagt, daß der Schulchan Aruch vollkommen einwandfrei ist und mit den Grundsätzen der fortgeschrittenen Cultur und Menschlichkeit vollkommen übereinstimmt? Wir bringen nunmehr den Wortlaut der Verhandlung nach dem uns vorliegenden „Staats-Anzeiger für Württemberg" vom 24. Mai. Stuttgart, 21. Mai. Den Vorsitz führt Präsident Payer. An den Ministerlisch tritt Staat-minister de- Kirchen- und Schulwesens Dr. v. Sarvey. Eckard berichtet über die Eingabe um staatliche Uebersetzung des Schulchan Aruch, die unterm 21. Dezember 1895 durch den Herausgeber der „Schwäbischen Reformpartei" (Antisemiten) an die Kammer gerichtet worden ist. Der Referent hat darüber ein ausführliches und interessante- Referat ausgearbeitet, nach welchem wir folgendes mittheilen: Die Petition ist ein Ausfluß der bekannten antisemitischen Agitation. Man glaubt von dieser Seite Nachweisen zu können, daß auch die Juden, welche deutsche Reichsbürger sind, gewissen Geheinckehren anhängen, die sie anweisen, ihre christlichen Mitbürger ohne Scheu zu übervortheilen und fest unter einander zusammenzustehen, damit kein Jude wegen einegegen Richtjuden begangenen Unrechtzur Verantwortung gezogen werde. Diese Lehren haben ihre Quellm in dem „Talmud", auwelchem der „Schulchan Aruch" (deutsch: der zubereitete s! Red.) Tisch) ein Auszug ist. Der Talmud enthält die von drei Rabbinen (Rabbi Jehuda zu Tiberias 220—240, dessen Schüler Jochanan zu Jerusalem etwa ein halbe- Jahrhundert später und Rabbi Asche zu Sura in Babylonien 370—430 gewöhnlicher Zeitrechnung) zw sammengetragene und redigirte, bis dorthin mündlich fortgepflanzte Synagogenüberlieferung (!? Red.) zum Gesetz Moses. Das volum nöse Werk von zwölf kolossalen Folianten, zum kleineren Theil in chaldaisirendem Hebräisch, zum größeren Theil chaldäifch, ist kein einheitliches Lehr- oder Gesetzbuch, sondern „ein vielstimmiger Sprechsaal" von Rabbinen. Die einzelnen Stellen des Talmud müssen eine verschiedenartige Beurtheilung erfahren, sie sind aus der Zeit und dem Ort ihrer Entstehung heraus zu verstehen. Es läuft viel WibersvruchvolleS. eine Unmenge von exegetischen Künsteleien, weltgeschichtlichen, biographischen, archäologischen, poetischen, philosophischen, naturgeschichtlichen und ähnlichen Spielereien (? Red.) mitunter. Das führte mit der Zeit eine derartige Zerfahrenheit in religionsgesetzlichen Fragen herbei.

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