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Der Israelit · 1897-05-31 · Heft 43 (31.5.1897) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 43 (31.5.1897)
Date
1897-05-31
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXX VIII. Jahrgang. KrUage M JSs 42 des „Israelit". Leitender Artikel. Eine Scheidung im israelitischen Fehrerverein des Grofcherzogthums Hessen. Frankfurt a. M., L6. Mai. Bei der gestern dahier stattgehabten diesjährigen ordentlichen Generalversammlung des israelitischen Lcbrcrvereins im Großherzogthum Hessen wurde nach sehr heftigen Debatten der Antrag Marx—Alsheim : Anschluß an den Verband der deutsch-israelitischen Lehrervereine mit 3(5 gegen 34 Stimmen angenommen, woraus die Minorität ihren Austritt aus dem Vereine erklärte. Die Aufregung war so groß, daß der übrige Theil der Tagesordnung, darunter die Vorstandswahl, nicht mehr zur Verhandlung kam, in Folge dessen der Verein zur Zeit keinen statutengemäß gewählten Vorstand besitzt Noch im Sitzungssaals Unterzeichneten von der Minorität 23, darunter 3 Vorstandsmitglieder, nachstehende Austrittserklärung, die heute an den bisherigen Präsidenten, Herrn W e r t h e i m e r— Heldenbergen abgeht. „An den wohllöbt. Vorstand des israel. Lehrervereins int Großherzogthum Hessen. In Erwägung, daß der inr Vcreinsleben allgemein Geltung habende Grundsatz von der Unterwerfung der Minorität unter die Majorität nur insolange aufrecht erhalten werden kann, als die den Mitgliedern des Vereins von Statur aus zustehende Unabhängigkeit und Selbstständigkeit einerseits und religiöse tteberzeugung andererseits nicht gefährdet sind; in Erwägung ferner, daß der Verband der deutsch-israelitischen Lehrervereine durch die dem deutsch-israelitischen Gemeindebunde, einer außerhalb der Lehrerwelt stehenden Körperschaft, gewährten Sitz und Stimme in seinem Vorstande seiner Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sich begeben hat; linb schließlich in Erwägung, daß durch den Beschluß der heutigen Generalversammlung des isr. Lchrervereins im Großherzogthum Hessen dem vorgenannten Verband der deutschisraelitischen Lehrervereine sich anzuschließen, sich dieser Verein in ein Abhängigkeitsverhältniß zu dem deutsch-israelitischen Gemeindebunde gesetzt hat und somit diesem Gemeindebunde gegenüber seiner Selbstständigkeit verlustig geworden ist, aus allen diesen Erwägungen sehen sich die Unterzeichneten in Wahrung ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit veranlaßt, als Mitglieder des israelitischen Lehrervereins im Großherzogthum Heffen auszuscheide»." Frankfurt a. M., 27. Mai l8ü7. Zeitungsnachrichten und Correspondenze«. Deutschland. ** Berlin, 26. Mai. Der obligatorische Religionsunterricht für die jüdischen Kinder soll nunmehr auch in Berlin zwangsweise durchgeführt werden. Das Polizeipräsidium hat an den Vorstand der jüdischen Gemeinde nach der „Post" ein Schreiben gerichtet, das diesem die Verpflichtung aufertegt, alle jüdischen Schulkinder mit ordnungsmäßigem Religionsunterricht in ihre«! Glauben zu versorgen und darüber den Nachweis zu erbringen. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde hat nunmehr die Prüfung der Oualifieation der jüdischen Religionsunterricht an Privatschuten ertheilenden Personen und die Anstellung eines Religionsunterrichts-Jnspectors für alle Schulanstalten Berlins in Aussicht genommen. Bruchsal, Baden. Vorletzten Sonntag fand in Osfenburg wieder ein Synagogenchorconcert statt. In der Synagoge daselbst fanden sich die Chöre von Bühl, Freiburg, Eppingen, Emmendingen re. zusammen und wurden Männerchöre und gemischte Chöre zu Gehör gebracht. Es wurde gut gesungen, nur bestand der Unterschied zwischen den früheren Synagogenchorconcerten und diesem darin, daß dieses diesmal in der Offenburger Synagoge stattfand, Die anstatt der Orgel nur ein Harmonium besitzt, was auf die Gesammtaufführung mangelnd wirkte. Es ist bereits in diesen Blättern daraus hingewiesen worden, wie unstatthaft es ist, die Sy agoge zu Eoncertaufführungen zu benützen, da dieselbe nur ein n^cn ira ein Haus des Gebets sein soll. Da die Orgel, die Besucher des Gottesdienstes, nicht im geringsten vermehrt hat, so hat sie wenigstens das Eine genützt, daß man durch sie auch die Synagoge zu Concerten brauchen kann. Es ist dies eine traurige Errungenschaft, denn wo man einen Gottesdienst erst heben muß, um ihm Besucher zuzusühren, da wird Gott überhaupt nicht gedient. Für diejenigen in der Synagoge, die die Gebete nicht verstehen, ja sogar leider oft nicht in der heiligen Sprache lesen können, läßt sich der Aufenthalt nicht angenehmer machen und für die, welche das Gotteshaus als Bedürfniß zur Verrichtung ihrer Gebete betrachten, genügt die uns vorgeschriebene Weise einzig und allein, andächtig zu sein, uro 0« 'a ros ^na *b.

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