Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 37 (10.5.1897)
- Date
- 1897-05-10
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXYHI Jahrgang. Keila ge zu M 37 -es „Israelit". Leitender Artikel. Die Schächtfrcrge in Rheydt. Rheydt, 5. Mai. Die Lorbeeren, die sich die Schächtgegner in Sachsen und der Schweiz errungen, scheinen die Herren Judophoben in Rheinland-Westfalen nicht schlafen zu lassen. In einer Sitzung der Stadtverordneten vom 30. April fand eine längere Debatte über die Einschränkung des SchächtenS am hiesigen Schlacht- Hofe statt. Der Vorsitzende Bürgermeister Dr. Strauß theilte mit, daß die Schlachthost Commission die Sache näher geprüft habe. Es wurde festgestellt, daß bei einer Einwohnerzahl von 43,000 Personen (Rheydt 31,000 und Odenkirchen 12,000) nur 350 Personen, also der 120. Theil, israelitisch seien, während im hiesigen Schlachthose für diese beiden Städte zusammen pro Woche 51 Stück Großvieh geschlachtet werden, von denen 28 Stück, d. h. 55 pCt. geschächtet werden. Die Schlachthof-Commission hat nun den Vorschlag gemacht, daß in der Woche für Rheydt nur 2 Stück Großvieh und für Odenkirchen nur 1 Stück geschächtet werden dürfen, während das Schächten den christlichen Metzgern gänzlich untersagt werden solle. Hiergegen haben die israelitischen Metzger und der Vorstand der israelitischen Gemeinde Einspruch erhoben. Letzterer hat gebeten, die Sache so lange zu vertagen, bis die Vertreter der israelitischen Gemeinde gehört worden seien. In der sich hieran anschließenden DiScusston wurde daraus hingewiesen, daß auch christliche Metzger israelitische Kundschaft zu bedienen hätten, so daß die Verhältnißzahlen jedenfalls zu gering gesetzt seien. Der Vorsitzende theilte auf eine Anfrage noch mit, daß bisher in keiner preußischen Stadt eine ähnliche Verordnung in Kraft sec. Schließlich wurde beschlossen, die Sache zu vertagen, sich aber im Uebrigen im Prinzip für eine Einschränkung des SchächtenS auszusprechen. Mit dem Vorstände der israelitischen Gemeinde sollen die Maßregeln berathen werden, welche für eine Einschränkung des SchächtenS geeignet erscheinen. Um nun eine Grundlage zu finden, für das Maß der Einschränkung, fand gestern im städtischen Schlachthofe eine Berathung statt, an welcher der Regieruns- Assessor von Malinckrodt als Vertreter der Königlichen Regierung, Landrath Dr. v. Bönnighausen, Bürgermeister Dr. Strauß, Bürgermeister Bönning aus Odenkirchen, der Schlachthofvorsteher Quanot, die Mitglieder der Schlachthauskommission, Mitglieder des Vorstandes der Synagogengemeinde und eine Anzahl Metzger aus Rheydt theilnahmen. Aus den Verhandlungen ging zunächst hervor, daß die Zahl der Schächtungen in Rheydt verhältnißmäßiq sehr groß ist. Es wurde, wie die Gladbacher Zeitung berichtet, festgestellt, daß von den Schlachtungen im Schlachthofe 53 Prozent durch Schächtung erfolgen, während die israelitische Bevölkerung in Rheydt nur 0,8 Prozent der Gesammtbevölkerung ausmacht. Daraufhin wurde allseitig das Bedürfniß (? Red.) anerkannt, die Schächtungen einzuschränken. Nach einer weiteren Berathung fand eine Besichtigung im Schlachthofe statt, wo sowohl Thiere durch den Kugelschuß als auch durch Schächtung getödtet wurden. Die Gegenüberstellung bewies angeblich eklatant, daß die Tödtung durch Kugelschuß bedeutend schneller vor sich geht, und erheblich schmerzloser ist. Auch führte der Schlachthofvorsteher Quandt aus, daß die Behauptung, da» Fleisch geschächteter Thiere sei haltbarer und bester, nachgewiesener Maßen unrichtig sei. Bei einer Berathung von 26 Schlachthofvorstehern, die jüngst in Köln stattfand, waren dieselben einstimmig der Meinung, daß das Fleisch von Thieren, die mittelst Kugelschuß getödtet wurden, ebenso gut und haltbar sei. Dieser Austastung schlossen sich in der gestrigen Berathung auch einige hiesige Metzger an. Nachdem dann noch die Vertreter der israelitischen Gemeinde sich dahin geäußert hatten, man möge die Angelegenheit nicht örtlich regeln, sondern die Regelung derselben dem preußischen Staat überlasten, kam die Versammlung zu dem Entschluß, die Einschränkung des SchächtenS etwa in der Weise vorzunehmen, daß jedem israelitischen Metzger künftighin erlaubt sein solle, wöchentlich je ein Stück Großvieh und ein Stück Kleinvieh zu schächten. Dadurch würde dann wenigstens die Zahl der Schächtungen auf die Hälfte veringert. Alsdann entstand noch eine Erörterung über die Frage, ob Vieh, das für „treife" (nicht koscher) erklärt wurde, ein Ersatzstück geschachtet werden dürfe. Ueber diese Frage wurde eine Einigung noch nicht erzielt. Das greifbare Ergebniß der Betrachtung war, daß die Einschränkung des SchächtenS nach Anhörung sämmtlicher Metzger von Rheydt und Odenkirchen nach diesen festgelegten Gesichtspunkten erfolgen solle. Soweit der vorliegende Bericht der Zeitungen. Es wäre interessant zu erfahren, auf Grund welcher Beobachtungen die 26 Schlachthofvorsteher zu ihrer oben mitgetheilten Meinung gelangt sind. Bekanntlich haben andere Schlachthofvorsteher ganz anders geurtheilt. Hoffentlich sorgt die jüdische Gemeinde in Rheydt dafür, daß in den maßgebenden Kreisen die vor zwei Jahren im Verlage von Siegfried