Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 34 (29.4.1897)
- Date
- 1897-04-29
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXV1I1, Jahrgang. M 84. Der Israelit. Ein Kentrat-Hrgan für das orthodoxe Zudenthum. Begründet von l>r in Mttinz Donnerstag, de« 29. April 5657 (1897). -s^-L^^Es war uns, trotzdem erst vörgesterit^ine Doppelnnmmer erschien, doch noch möglich, heute wiederum ein Blatt erscheinen zu lassen und gelangt die nächste Montagsnummer deshalb in gewöhnlichem Umfang zur Ausgabe Für Bunn IVia Hi a&omürt man bei allen Postanstalten für die Monate Mai und Juni auf den „Israelit". Dieser Preis tritt aber nur ein bei Abonnements, welche rechtzeitig am Post-ZeitungSfchalter des Wohnortes des Bestellers oder bei dem detr-ffenden Landbrieftrager aufgegeben weröe". Die ErpeüLüon ües „Zsraetit". Leitender Artikel. Ale roiiale Wirksamkeit des iüöifdjcn Ketzrers in seiner Gemeinde. Von I. Lebermann—Dar m ft ab t. III. Hand in Hand mit der Erweckung reiner Nächstenliebe und Toleranz Andersgläubigen gegenüber geht die Bestrebullg des Lehrers, durch Einwirkung auf die Familien die Ehrfurcht vor den Institut ionen der eigenen Religion, sowie den Respekt vor derenVertretern zu heben und ja erhalten. Es muß ganz eiltschieden dem Unfuge gesteuert werden, daß rituelle Pflichten, Gebräuche des Kultus, ja sogar Glaubenswahrheiten in unzarter Weise besprochen und der unwürdigen Kritik von Unerfahrenheit und Unwiffenheit preisgegeben werden. Wie soll auf diese Weise Achtung vor der Religion und den heiligsten Geboten im Kindesherzen erweckt werden? In gleicher Weise müssen Ehre rbie tung und Gehorsamvorden Autoritäten, vorRabbiner, Lehrer und Vorstand wiederhergestellt und im Interesse einer gedeihlichen Wirksamkeit derselben erhalten werden. Der Lehrer stelle seiner Gemeinde eindringlich vor, daß der demokratische Zug im Judenthum und dessen Gesetzgebung nicht derart ausarten darf, daß die heiligsten Grundwahrheiten, daß Gottesdienst und Pflichtenleben von unberufenen Elementen gemeistert lmd herabgewürdigt werden dürfen, und die Wirksamkeit, die privaten Verhältnisse sowie der Charakter des Gemeindebeamten im Familienkreise, oft sogar in Gegenwart der Kinder breit getreten und kritisiert werden. Zu welchen unerquicklichen Konsequenzen ein solcher Mangel an Autoritä'tsrespekt führen muß, haben Rabbiner, Lehrerund Vorstand in ibrcn beruflichen Thätigkeiten scholl oft in unliebsamer Weise erfahren. Der Lehrer beispielsweise entbehrt bei aller Berufsfreude der vorzüglichsten Grundlage eilies gedeihlichen Ullterrichts nämlich des Vertrauens der Killder in die Macht seiner Persönlichkeit und ein Zusammenwirken von Familie und Schule ist illusorisch, der gerechteste Rabbiner aber ist nicht sicher, in das Parteigetriebe und in Gemeindezwistigkeiten verwickelt zu werden. Dabei ist der Eindruck solcher Erscheinungen auf Andersgläubige derart abstoßend, daß die Achtung vor Religion, Institution llnd dem Beamten in den Augen der Welt, besonders der Behörde, erschüttert wird. Leider sind diese traurigen Uebergriffe im Judenthum typisch geworden, währeild die meisten Angehörigen anderer Konfessionen, sogar die äußersten Dissidenten sich jeder derartigen Kritik ihrer geistlichen Autoritäten und Einrichtungen enthalten. Auf d i e s e m G e b i e t e bessernd und a u fklärend aus die F a mi li en zu w i r k e n, nlitß der Lehrer als Hauptaufgabe seiner sozialen Thätigkeit betrachten. Doch nicht nur das Leben der Gemeillde unter sich bietet dem Lehrer Anlaß zur sozialen Hebung derselben, sondern mehr «och der Verkehr und das Verhält niß mit de r nichtjüdis chen B e - Völkerung des Ortes. Insbesondere rege er die Gemeindemitglieder zur Betheiligung an allen gemeinnützigen Unternehmungen an, die verschiedenen komunalen Institute für Wohlthätigkeit