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Der Israelit · 1897-04-27 · Heft 32-33 (27.4.1897) · page 25

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 32-33 (27.4.1897)
Date
1897-04-27
Page
– (sequence 25)
Language
German
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WWWW m^K.jtW'IM. Jabraang. Dritte Keil.;u M 32 ö° 33 ües »Israelit« Leitender Artikel. Die israelitische Gemeinde ln Cars». Der südöstliche, von den alten venezianischen Festungswerken begrenzte Theil der Stadt Corfu wird seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts von der dortigen israelitischen Gemeinde bewohnt. Vielstöckige, alterthümliche Häuser bilden ein Gewirr enger, finsterer Gäßchen. Wir stehen hier auf historischem Boden, inmitten eines Volkes, dessen Geschichte reich ist an wechselvollen Begebenheiten und interessanten Zügen. Ansiedelungen vonJsraeliten im übrigen Griechenland sind auf die ältesten Zeiten zurückzuführen, aber den Boden Corfus betraten sie nicht vor dem 12. Jahrhundert. Dafür liegt ein Zeugniß des gelehrten spanischen Rabbiners Benjamin aus Tudela vor, der den Orient bereiste, um eine Vorstellung von der Lage seiner dort lebenden Glaubensbrüder zu gewinnen. Während damals in Arta und Naupaktos je 100, in Euböa und Kriffi je 200 Israeliten wohnten und die Zahl der als die vorzüglichsten Purpurfärber und Seidenwirker geltenden Israeliten Thebens sich sogar mit 3000 bezifferte, traf er in Corfu nur einen Bekenner des mosaischen Glaubens an, der das Färbergewerbe betrieb. Aber im 13. Jahrhundert fand sich auch dort schon eine kleine, jedenfalls von Osten her eingewanderte Kolonie; denn sie bediente sich ausschließlich der griechischen Sprache, wie auch ihre Synagoge die „griechische" hieß. Merkwürdig, daß das älteste Werk in griechischer Volkssprache eine für den Gebrauch in jener Synagoge bestimmte Uebersetzung der Bücher Jonas ist. Das mit hebräischen Buchstaben geschriebene Manuskript befindet sich in Oxford. Aus der von der Unduldsamkeit und den Ausschreitungen des christlichen Pöbels leider genugsam verdunkelten Geschichte der Kolonie im 13. und 14. Jahrhundert treten die Gestalten der damaligen Herrscher Corfus, eines Philipp und Robert von Tarent, eines Karl III., einer Maria von Bourbon, leuchtend hervor. Die von ihnen zu wiederholten Malen erlassenen Dekrete, worin die Gleichberechtigung ihrer israelitischen mit den andersgläubigen Unterthanen eine nachdrückliche Betonung erfährt, liefern den erfreulichen Beweis, daß jene Fürsten der Einsicht und Milde nicht unzugänglich waren. Die Lage der Israeliten in damaliger Zeit darf überhaupt als erträglich bezeichnet werden. Die Steuern lasteten nicht zu schwer auf ihnen, da sie, gesetzlich wenigstens, nur verpflichtet waren, einen Theil der städtischen Beleuchtungskosten zu tragen. Sie waren als Bürger anerkannt und besaßen Einfluß und Ansehen. Dies erhellt aus der Thalsache, daß unter den Vertretern der Stadt, welche im Jahre 1386 dem Dogen von Venedig die Bitte zu Füßen legte, sich fortan unter den Schutz dieser stolzen, mächtigen Republik stellen zu dürfen, sich auch der Israelit David Semos befand, dessen Nachkommen noch heute zu den Zierden der israelitischen Gemeinde gehören. Der Vermittlung dieses ausgezeichneten Mannes ist wohl auch der ein Jahr darauf erfolgte Erlaß des Großen Raths zu verdanken, welcher die israelitische Gemeinde seines ganz besonderen Wohlwollens versichert und sämmtliche ihr bisher verliehenen Privilegien ausdrücklich bestätigt. Im Jahre 1406 thaten sich die Thore des herzoglichen Palastes in Venedig abermals einer Gesandtschaft von Corfioten auf. Sie bestand diesmal nur aus Christen, war aber von einem wenig christlichen Geist beseelt; denn sie kam um die Ermächtigung zum Steinigen ihrer israelitischen Mitbürger ein. Hierzu erhielt sie nun zwar keine Befugniß, doch fiel es dem Großen Rath schwer, seine getreuen Unterthanen gänzlich unbefriedigt die weite Rückreise antreten zu lassen. Und so wurden die Israeliten in anderer Weise getroffen, indem sie sich fortan angewiesen sahen, ein in gelber Farbe gehaltenes O von der Größe eines Brodes auf der Brust zu tragen, während die Frauen ihr Haupt mit einem gelben Tuch umhüllen mußten. Das zugleich mit diesem harten Erlaß verknüpfte Gebot, sich jeglichen Grundbesitzes zu entäußern, fand erst zwei Jahre später insofern eine Milderung, als den Juden dann wenigstens das Eigenthumsrecht von Grundbesitz bis zum Werth von 4000 Dukaten zugebilligt wurde. Bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts beschränkte sich die eigentliche Stadt auf die sogenannte alte Festung, während das jetzige, am Meer gelegene Corfu nur für ihren Vorort angesehen wurde. Zwischen beiden lag der von den Israeliten bewohnte Stadttheil. Als man nun im Jahre 1414 in Venedig beschloß, diesen Vorort mit Mauern zu befestigen, welche durch das von den Israeliten bewohnte Quartier hindurchführen mußten, ergriffen die Christen eifrig diesen Vorwand, um jene zum Verlassen und Niederreißen ihrer Häuser zu nöthigen. Und wirklich, trotz der wiederholten, energischen Berufung der Israeliten auf die ihnen zuerkannte Gleichberechtigung, sahen sie sich schließlich doch gezwungen, ihre Häuser zu verlassen, die dann vom

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