Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 29 (12.4.1897)
- Date
- 1897-04-12
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448734--43714-2492776- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
XXXVIII. Jahrgang. Beilage ju M 29 -es „Israelit". Leitender Artikel. JJrfßfUmmcu ibtt den tionfefflontUtn Gib. Berlin, den 8. April. „Fvemderrblatt", Berlin. Den ohnehin überbürdeten Richtern würden aus der Konfessionalisirung der Eide eine Menge zeitraubender Umständlichkeiten und Scherereien erwachsen, da sie sich mit der konfessionellen Stellung aller Prozeßführenden befassen müßten. Konsequenterweise hätte, wenn der gerichtliche Eid zu einem religiösen Akte gemacht wird, jedem einer staatlich anerkannten Konfession zugehörigen Rechtsuchenden, Zeugen oder Sachverständigen sein Geistlicher den Eid abzunehmen. Welche Weiterungen, welche vermehrte Kosten der Rechtspflege, die wahrlich schon jetzt nicht zu billig ist. Und welches bunte Schauspiel böte erst die Vereidung der Geschworenen! Dazu kommt, daß diejenigen, die im Reichstag für den Antrag stimmten, über Inhalt und Tragweite desselben ganz verschiedenartig sich äußerten. Nach den Antragstellern soll jeder zu Vereidende den seiner Konfession entsprechenden Eid leisten müssen. Nach der Rede des Deutschkonservativen Schall dagegen soll er nur das Recht zur Ablegung eines solchen Eides haben, aber auch den Dissidenteneid schwören dürfen. Dr. Lieber (Centr.) ging noch weiter und wollte für solche, die nicht an einen persönlichen Gott glauben, die einfache Aussage zulassen. Bei solchen Widersprüchen fehlt es den verbündeten Regierungen an jedem positiven Anhalt, dem Reichstagsbeschluß irgendwelche Folge zu geben. „Bosfische Zeitung", Berlin. Früher wurden bei Ablegung eines Eides die drei sogenannten Schwnrfinger erhoben; jetzt wird die ganze Hand erhoben. Unwissende und abergläubige Richter pflegten bei der Eidesleistung ihre Gerichtseingesessenen dahin zu belehren, die drei Finger seien das Symbol des Christenthums. Es ist ein historischer Jrrthum, daß der Gebrauch der drei Schwurfinger von diesem Symbol seinen Ausgangspunkt genommen hat. Jetzt hat der Reichstag den Beschluß gefaßt, daß man zu den konfessionellen Formen des Eides zurückkehren möge. Man verspricht sich davon eine günstige Wirkung; die erhöhte Feierlichkeit würde dahin führen, daß weniger Meineide geleistet werden. Wenn diese Hoffnung begründet wäre, so würden auch wir uns für diese Maßregel entscheiden. Die ganze Einrichtung des Eides findet nur darin ihre Rechtfertigung, daß man hofft, auf diese Weise die Wahrheit zu erfahren, die sonst verborgen bleiben würde. Darunl ist es verständig, den Hergang der Eidesleistung so einzurichten, daß zur Ablegung einer wahrheitsmäßigen Aussage ein möglichst starker Anreiz gegeben wird. Aber wir bestreiten durchaus, daß die Einführung konfessioneller Besonderheiten zu einer Verminderung der Meineide irgendwie beitragen kann. Der religiös gesinnte Mensch erfüllt die Pflicht, die Wahrheit zu sagen, wo sie von ihm gefordert werden kann, auch wenn keine besonders feierliche Form gewählt wird, und der Mensch, in dem die Religiosität verkümmert ist, findet stets die Art und Weise, in der er sein Gewissen beschwichtigen kann, wenn er die Unwahrheit gesagt hat. Anzengrubers Meineidbauer ist eine wahrhaft typische Gestalt. Für das wirksamste Mittel, dem Eide seine Würde zu erhalten, halten wir es, wenn eine Anordnung erlassen wird, wonach Jedermann, ob Mann oder Frau, ob Christ oder Jude, ob hoher Beamter oder geringer, den Eid in derselben Form Meisten. Und diese Form muß für Jeden zugänglich sein. Und die allgemein giltigste Form lautet dahin: „Ich schwöre es", wie sie in Frankreich seit hundert Jahren üblich ist. Man beklagt die maffenhafte Vermehrung der Eide, die wie erklärlich auch eine Vermehrung der Meineide mit sich bringt. Wir glauben gar nicht, daß das Verhältniß der falsch geleisteten Eide im Verhältniß zu den überhaupt geleisteten Eiden gestiegen ist, aber selbst wenn es gefallen wäre, würde die absolute Zahl der Meineide steigen. Die Statistik läßt uns häufig im Stich, wenn wir sie nothwendig brauchen. Wir werfen die Frage auf: Wie viel Eide' sind im Jahre 1796 und wie viele im Jahre 1896 in Deutschland auf jeden Kopf der Bevölkerung. geleistet worden? Niemand kann sie beantworten, aber wenn sie beantwortet werden könnte, würde das Ergebniß überraschend sein. Daran ist nichts zu ändern. Unsere wirthschaftlichen Verhältnisse haben sich so verwickelt, daß die Zahl der Zivilprozesse erheblich gestiegen ist. Die Zahl der Strafgesetze wird in jedem Jahre vermehrt; jedes neue Strafgesetz enthält in sich den Anreiz zu Strafanzeigen, jede Strafanzeige führt zu Strafprozessen und jeder Strafprozeß zu eidlichen Zeugenaussagen. Möchten doch alle die Abgeordneten, die so eifrig für jedes neue Strafgesetz stimmen, sich klar machen, daß sie damit die Verantwortlichkeit über-