Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 25 (29.3.1897)
- Date
- 1897-03-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXX VIII. Jahrgang. Aellllgr jm 25 des „Israelit". Literarischer Bericht. ... s-ipw p^n pfc'33 fVlB^Pl “ICD P'~*“ ps;n rs S'S -sc rcc Pr rrs-t Py "e "Px nH^ Trr r* rrnr •": fscr: -rc rps" rcn ist prjc n"c ’T Pr*£ . ♦ . -;c ~xP "rxrrr “rrr . x >" ccvs tt: s-rc .sr rpxc -P'-P vrr, r:r st P'Pt* fwb pp*i:* Von den vielen neuen rn;n rsc, die Jahr aus Jahr ein erscheinen und uns zugehen, eignen sich nur sehr wenige zu einer Besprechung in öffentlichen Blättern. Den meisten derselben geschieht eine Wohlthat, wenn man sie ignorirt, denn beim besten Willen ließe sich nichts Gutes von ihnen sagen. Umsomehr ist der Referent erfreut, wenn ihm eine Ausnahme begegnet, die auf Berücksichtigung Anspruch machen kann. Zu diesen erfreulichen Ausnahmen zählt das vorliegende Werk, dem man wirklich Gutes nachrühmen kann. Es ist ein Werk, das seinem Verfaffer n zur Ehre gereicht. Alle Vorzüge, die man von einem guten, hagadischen nee verlangen kann, sind in ihm vereinigt. Was der Verfasser, ein Menschenalter hindurch in segens- und erfolgreicher Thätigkeit als ,‘tm und *r;e gedacht und gesprochen, was Hunderten und Tausenden zur Anregung und Erbauung gedient hat, das findet sich hier in schöner, ansprechender Darstellung zu einen! Ganzen vereinigt. Der erste Theil des Werkes ist vor Jahresfrist erschienen. Er erstreckte sich auf die beiden ersten Bücher der Thora. Der vorliegende zweite Theil bringt die Fortsetzung auf xipr; außerdem enthält er als Anhang einige rm zu rtx 't und einen fortlaufenden hagadischen Kommentar zur Hagadah rcz Pr. Man merkt es diesen Erklärungen an, daß sie in praktischer Thätigkeit gewonnen und verwerthet wurden. Sie wenden sich an den Leser der Neuzeit und behandeln häufig Erscheinungen der Gegenwart, die von aktuellem Jntereffe sind. Was die Menschen der Jetztzeit bewegt, und erregt, ihre Gebrechen und Fehler, ihre Jrrthümer und Verkehrtheiten werden uns hier im Lichte der heiligen Schrift, in der Beurtheilung der weisen Midraschlehrer gezeigt. Wer ein gut und anregend geschriebenes Hagadawerk kennen lernen will, der nehme dieses zur Hand. Es wird zu seiner Befriedigung finden, daß es fast auf jeder Seite schöne Midraschim, fruchtbare Gedanken, geistvolle Erklärungen enthält, die zum Nachdenken anregen und bei Ausarbeitung von Predigten und populären Vorträgen schätzbare Dienste leisten. Das schöne, ausgestattete Werk kostet nur 60 Kreuzer; beide Theile zusammen 1 fl. 50 kr. Es ist zu beziehen durch den Sohn des VerfafferS: Suszman V. rabbi, Cs uz, Komarom m e gy e, Un g a r n. (Rabbi Wolf Sußmann, Preßburg, Schloßftr. 70.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 16. März. (§. 71 des „Judeng ese tzes.") Wegen Verstoß gegen diesen Paragraphen hatte sich Herr Josef Hirschberg vor der VI. Strafkainmer des Landgericht I. zu verantworten. Herr H. ist Vorsteher der Privatgemeinde „Ahawas Scholaum" und hatte Herrn Dr. Herzog als Prediger und Herrn D. Stabinski als Kantor angestellt, beide Ausländer. Da nach § 71 des Judengesetzes Ausländer ohne Genehmigung des Oberpräsidenten weder als Rabbiner noch als Synagogenbeamte angenommen werden dürfen, die Genehmigung des Oberpräsidenten aber nicht eingeholt worden war, so wurde die Anklage erhoben. Das Schöffengericht hatte Herrn H. zu 60 Mark Geldstrafe verurtheilt, dieser legte aber Berufung ein. Vor der Strafkammer machte R.-A. Dr. Holz in längeren staatsrechtlichen Ausführungen geltend, daß der § 71 immer eine offizielle Synagogengemeinde voraussetze, daß er Personen im Auge habe, die als Beamte einer korporirten Gemeinde mit einer potestas eeclesiastica bekleidet werden sollen, nicht aber Personen, die gegen geringes Honorar einem Privatandachtsverein, wie er hier in Frage stehe, ihre Dienste leihen. Der Gerichtshof verwarf die Berufung, indem er sichtden thatfächlichen und rechtlichen Ausführungen des Vorderrichters anschloß und in Uebereinstimmung mit einem älteren Erkenntnisse des Reichsgerichts annahm, daß das Gesetz vom 23. Juli 1847 sich auch auf Privat-Synagogen erstreckt. Aus Baden. Der schreckliche Theaterbrand in Karlsruhe am 28. Febr. 1847 wurde durch eine Trauerfeier auf dem alten Friedhofe in Erinnerung gebracht. Sehr interessant ist eine Nummer des Karlsruher Tagblatt vom 7. März 1847, aus welchem in einer Danksagung der Muth eines Israeliten aus Karlsruhe gezeichnet ist. Sie lautet wörtlich: Danksagung. Herrn Moritz Reutlinger dahier. Als bei dem schrecklichen Brande im Hoftheater die Zuschauer auf der dritten Galerie, von den Flammen umringt und vom fürchterlichen Rauch fast erstickt der gewöhnlichen Ausgangsthüre der dritten Galerie zuströmten, da waren Sie es, Herr Reutlinger, welcher uns, die wir dem gleichen Weg zueilten,