Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 23 (22.3.1897)
- Date
- 1897-03-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448705-2448728--43597-2492653- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
440 damit die Zahl der strenggläubigen Rabbinen Mähren's noch nicht erschöpft sein. Jehudi. Rußland. W»rschsu. Es wird hier gegenwärtig ein jüdisches Hospital gebaut, welches, in großem Styl angelegt, den diesbezüglichen Bedürfnissen der Gemeinde nach jeder Richtung hin gerecht zu werden verspricht. Indessen ging der Bau in Folge mangelnder Capitalien ziemlich langsam vorwärts. Dies hat sich jedoch mit einem Schlage geändert. Ein Wohlthäter, darauf bedacht, das Elend seiner Glaubensgenossen zu lindern, der es jedoch zur Bedingung machte, daß sein Name ungenannt bleibe, hat nämlich zur Vollendung des Baues die bedeutende Summe von 100.000 (hunderttausend) Rubeln gespendet; daß die Gemeinde diese großartige Gabe mit Freude und innigem Dank entgegennahm, bedarf wohl nicht erst der Erwähnung. Ki»m»nd. Der „Nya Pressen" entnimmt der „Rev. B." folgenden Beitrag zur Frage der Judenverfolgung in Finnland. Seit vierzig Jahren wohnt in Tavastehus ein 63 Jahre alter Mann, von Provision Schlächter, Namens Kropivitzki. Seine Arbeit schasste ihm und seiner Familie den Unterhalt. K. und seine Familie waren mosaischer Konfession und stammten vermuthlich aus Rußland. Im Jahre 1893 wurde einer seiner Söhne behufs Ableistung der Militärpflicht nach Rußland berufe«, aber nicht angenommen. Nach Verlauf einiger Zeit kehrte K. mit einer Jüdin, mit welcher er sich inzwischen verehelicht hatte, nach Tavastehus zurück. Da den Juden, welche geheirathet haben, die Niederlassung daselbst verboten ist, war es K. jun. nicht möglich, für sich und seine Frau den uöthigen Unterhalt zu finden. K. entschloß sich endlich, eine kleine Delikateßwaarenhandlung unter der Firma „Grönholm" zu eröffnen und schlug sich auf diese Weise recht gut durch. Jetzt erwachte aber der Brodneid seiner Konkurrenten. Die Stadtbehörden wurden von anonymen und Unterzeichneten Briefen überfluthet, welche alle darüber Beschwerde führten, daß ein Jude in der Stadt sein Unterkommen gefunden. Da formell aber nicht ein Jude K., sondern „Grönholm" der eigentliche Geschäftsinhaber hieß, hantirte K. einige Zeit noch unbehelligt weiter. Doch die Feinde ruhten nicht und entdeckten als gewünschtes Mittel das im Jahre 1889 am 29. März erlassene berüchtigte Kanzleidekret, daß ein Jude, sobald er Heirat het, des Landes verwiesen werden soll. Das war den Feinden Wasser auf die Mühle, konnten sie ja jetzt den Juden loswerden. Von Neuem flutheten die Beschwerden in die Stadtverwaltung. Eines schönen Tages im verstrichenen Sommer wurde K. vor den Magistrat geladen, wo ihm der Bescheid wurde, daß er binnen 14 Tagen das Land verlassen solle. Es geschah jedoch, daß die besseren Menschlichkeitsgefühle an maßgebender Stelle diesen Befehl in Vergessenheit gerathen ließen. Die Angeber ruhten nicht und setzten ihre Bemühungen um Entfernung des Juden auf das Eifrigste fort. Die Bosheit gegen K. ging so weit, daß bei seinen Kreditoren Mißtrauen erregt und sein ehrlicher Name untergraben wurde. Die Folge hiervon war, daß ein großer Theil der Kreditoren ihm den weiteren Kredit kündigte. Man kann sich leicht denken, daß die Lage des anspruchslosen, stilllebenden Mannes eine überaus peinliche wurde, und am 10. d. M. füllte sich endlich sein Leidensbecher bis an den Rand. Der Magistrat schrieb an den Gouverneur und bestand auf der Ausweisung des Juden K. jun., und der Gouverneur billigte dieses Verlangen. K. wurde vor den Gouverneur gerufen und erhielt den Befehl, binnen einer Woche das Land mit seinem Weibe zu verlassen. Der Stadtsiskal erhielt die Ordre, darauf Acht zu geben, daß diesem Befehle seitens K. strikt Folge geleistet werde, widrigenfalls K. bis auf Weiteres dem Gefängniß überliefert werden soll. Der Stadtfiskal machte K. hiervon mündlich Anzeige. In Verzweiflung über eine solche Behandlung, welche nicht einmal Verbrechern zu Theil wird, verschwand K. plötzlich am 12. d. M. mit seiner Frau aus der Stadt, sein Hab und Gut sowie die Geschäfte dem Schicksale prcisgebcnd. Die Kreditoren sahen sich gezwungen, K. unter Konkurs zu stellen und gaben sein Lokal nebst Waareu dem Stadtsiskal in Verwahrung. Der Magistrat, welcher soeben erst K. ausgewiesen, gab nun dem Fiskal Kontre-Ordre, nach K. zu forschen und ihn zurückzurufen, damit er seine Geschäfte erledigen solle. So lautet die wahre Geschichte! Es thut Roth, schließt „Nya Pressen" ihren Bericht, die Judenfrage zur Ehre Finnlands durch gründliche Gesetze zu regeln! England. Londo«. Dieser Tage erhielt Oberrabbiner Dr. Adler ein Telegramm von der jüdischen Gemeinde aus Tripolis, das folgendermaßen lautete: Unsere Misurata-Synagoge geplündert; die Thorarollen zerrissen. Die jüdischen Bewohner in großer Gefahr. Wir bitten Sie unverzüglich Schritte zu thun." Da sich Dr. Adler in seiner Stadlwohnung mit keinem einzigen Mitgliede des vereinigten Comitös des Cultusvorstandes und der Jüdisch-englischen Alliance (Anglo-Jewish-Association), deren Vice-Präsident er ist, in Verbindung setzen konnte, ging er zu Fuß ins