Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 20 (11.3.1897)
- Date
- 1897-03-11
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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XXXVIII, Jahrgang. Iwritr Beilage zu M 20 -es »Israelit". Leitender Artikel. Gborräthliche Ukcrse. Karlsruhe, im März. Es ist wirklich rührend zu sehen, wie unsere geistliche Oberbehörde, der Großherzogliche Oberrath der — Israeliten für die Heilighaltung der christlichen Sonn- und Feiertage seitens der — Israeliten bedacht ist! 7LLX \\* rrs jfe'vs'. Wäre es nicht schwarz auf weiß in ganz ernster Form, in der jüngsten Nummer des „Israelit" zu lesen, man hätte ein solche Notiz, so kurz vor Purim für einen schalkhaften Purimscherz gehalten. Daß unsere jüdische LandcSbehörde untersagt, öffentlich Tefillin zu legen, daß sie Handlangerdienste zum Verbot eines Auszugs aus dem Schnlchan-Aruch als Schulbuch leistet, dagegen sind wir durch Gewöhnung bereits abgestumpft. Aber diese zartsinnige Rücksichtnahme , welche die Heilighaltung der christlichen Feiertage zum Gegenstände eines oberräthlichen UkaseS für die Israeliten inacht, das ist neu, originell und interessant, von welcher Seite man es auch packt. Also, mit Rücksicht ans § 1 der auf Grund des § 3(i(j. Ziffer 1 des Strafgesetzbuches erlassenen landesherrlichen Verordnung .beauftragt der Gr. Oberrath der Israelitin die Synagogenrälhe den Schächtern das Schächten an Sonntagen und christlichen Feiertagen zu untersagen. Ich frage nun: Angenommen, wir hätten keinen Oberrath, sondern nur ein Strafgesetzbuch, wäre dann das Schächten an Sonntagen und christlichen Feiertagen verboten oder erlaubt? Ist es verboten, wozu bedarf's denn noch eines oberräthlichen Verbots zu dem bereits bestehenden strafgesetzlichen? Wenn unser Oberrath uns Israeliten noch einmal das an's Herz legen zu müssen glaubt, was das Strafgesetz bereits verbietet, dann gibt cs wahrhaftig noch schwerere Delikte, als das von ihm herausgegriffene. Hier hat ihm e i n Einzelsall für den Erlaß seiner Verordnung genügt. Dieser Genügsamkeit bedürfte es nicht, wenn unsere erleuchtete Oberbehörde die übrigen Bestimmungen des Strafgesetzes vor ihrer erleuchteten, legislatorischen Weisheit Revue passiren ließe. Darüber kann speziell dem schreib- und redseligsten Mitgliede des Oberraths Herrn Negierungsrath Meyer kein Zweifel sein. Ist aber nach den Bestimmungen dcs Strafgesetzbuches das Schlachten an Sonn- und christlichen Feiertagen gestaltet und erst der israelitische Oberrath wäre es, der über die Heilighaltung der christlichen Feiertage eifersüchtiger wacht, als der Staat selbst, verdienten dann die treibenden Elemente unseres Oberraths nicht die Orden und Auszeichnungen, die sie zum kleinen Theil erhielten und zum größeren Theil noch zu erhalten Ähnlichst wünschen? Am Sonntag vor acht Tagen kam zu E. der christliche Metzger am Sonntag in aller Frühe zu dem Schächter, um ihn noch vor der Kirche ins Schlachthaus zu bestellen, wie er dies schon seit vielen Jahren thut. Der Schächter, der Tags zuvor von seinem Synagogenrath die strenge Weisung erhalten hatte, Sonntag nicht mehr zu schächten, kam vor seinenr christlichen Auftraggeber in sichtliche Verlegenheit. Der christliche Metzger will an Sonntag schächten und der jüdische Synagogenrath verbietet es! Der Dialog, der sich zwischen dem Metzger und Schächter bei dieser Gelegenheit abspann, ist interessant genug, um hier reproducirt zu werden. Metzger: „Ja, warum wollt Ihr eigentlich nicht schächten?" Schächter: „Ich sage es Euch ja, daß es vom Synagogenrath und Oberrath verboten ist, um die religiösen Gefühle der Christen nicht zu verletzen." Metzger: „Aber Ihr Juden seid ja katholischer als der Papst selber. Ich und mein Geselle sind die einzigen Christen, die beim Schächten sein werden, wir bestätigen Euch notariell, daß unsere religiösen Gefühle nicht verletzt sind." Schächter: „Wie können Sie nur so religionslos sprechen, unsere Oberbehörde muß das doch lnsser wissen." Metzger: „Aber hört e' mal, das geht nit mit rechten Dingen zu; ihr habt's doch sonst mit eurem G. wissen vereinbaren könne, am Sonntag Morgen ein Rmd zu schächten, damit wir Christen Sonntag Mittag einen frischen Braten haben. Laßt Euch doch keine Flausen vormachen. Ich möchte es bezweifeln, ob sich die Herren das selber erst einmal klar gemacht haben, was sie da als Verordnung hinausgeben. — Wenn ein Christ, der den Sonntag heilig hält, sieht, wie ein anderer Christ ihn entweiht, so kann ich begreifen, daß der unreligiöse Christ dem religiösen ein Äergermß bereitet. So hat auch ein religiöser Jude ein Recht sich zu ärgern, wenn einer am Schabbes seine Cigarre ins Gesicht steckt oder seinem Geschäft nachgeht. Aber habt Ihr Juden ein anderes Gewissen, als wir Christen? Gewiß nicht. Aergert Ihr Juden Euch, wenn wir Christen am Schabbes schlachten? Gewiß nicht. Warum sollten wir Christen uns ärgern, wenn Ihr Inden ain Sonn-