Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 38 (1897)
- Issue
- Heft 12 (11.2.1897)
- Date
- 1897-02-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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223 setzlichkeit die Institution der Milah anzugreifen, indern er die Beschneidung seines Kindes unterläßt; ein Anderer lehnt sich gegen die Sitte des Begrabens auf, indem er' die Verbrennung seiner o^er Angehörigen Leiche verfügt, und diese und ähnliche, welche durch ihr Verhalten sich selbst außerhalb der Gemeinschaft und des ihr Gemeinsamen stellen, sollte die religiöse Körperschaft, der sie trotzdem zugehören wollen, nicht von den Funkiionen und Rechten ausschließen dürfen, welche aus dem Bek.nntniß einer gemeinsamen religiösen Norm und eines gemeinschaftlichen religiösen Joeenkreises resultiren? Hat doch jede Geuosieuschast das Recht, den auszuschließen und von sich zu weifen, der gegen ihre Grundsätze und Regeln handelt und sich vergeht, nur die religiöse sollte nicht das Recht haben und durchführen, sich ihrer Verbindlichkeit dem gegenüber zu entledigen, der von ihren Einrichtungen und Sitten abweicht und sie für gleichgiltig erklärt? Lange genug schon wird unserer Glaubensgemeinschaft nicht mit Unrecht Mangel an jeder Posivität, an einer jeden festen Grenzlinie, innerhalb deren ihre Mitglieder als zu ihr gehörig oder ausgeschieden anzusehen sind, vorgeworfen. Dieses bei Zeitfragen festzustellen, deren Beantwortung aus dem vorhandenen Religionscodex nicht so ohne Weiteres zu entnehmen sind, märe allerdings Sache berufener autoritat ver Rabbinen. Würzburg, 8. Febr. Auch unser städtisches Gemeindekollegium kann nun von einer Schächtdebatte — allerdings nicht im landkäuflichen Sinne aufgefaßt — erzählen. In heutiger Sitzung der Gemeindebevollmächtigten stellte Herr Schubert den Antrag, daß in den neuen Vorschriften über den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln der Verkauf von Fleisch geschlichteter Tiere, das als nicht Koscher erklärt sei, verboten werde. Herr Dr. Thaler klärte jedoch den Antragsteller dahin auf, daß Fleisch, das nach jüdischem Ritus als nicht Koscher gelte und von Israeliten nicht genossen werden dürfe, noch lange nicht schlecht fei. Heiterkeit entstand, als der Redner weiter ausführte, daß gerade Dank den mosaischen Gesetzen die Christen die besten Theile der Schlacht!iere, — die Hinterviertel erhielten, deren Genuß den Israeliten, weil nicht Koscher, verboten sei. —A.— Ans Baden. Nach den Beschlüssen da Stadtrathssitzung in Karlsruhe vom 5. Februar soll bei Großh. Bezirksamt die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung der Baufluchten auf dem Platze des alten israelitischen Friedhofs, von welchem ein Theil zur Verbreiterung der Kronen- und Steinstraße und des Gehwegs der Kriegsstraße erforderlich ist, während der übrige Theil zur Erstellung eines Verbrauchssteuerhäuschen mit Brückenwaage, eines öffentlichen Abortes und einer Polizeistation und zu öffentlicher Anlage verwendet werden soll, beantragt werden. Da nun seitens des Stadtrathes mit der angegebenen Benützung des Friedhofes Ernst gemacht wird, so hoffen wir, die betreffenden jüdischen Behörden, die noch ein bedingendes Wort zu sprechen haben, werden es nicht versäumen der Pietät eines Jeden, welcher die sterblichen Ueberreste seiner Angehörigen anderwärts bergen wollen, dadurch Rechnung zu tragen, daß zur Zeit ein diesbezüglicher Antrag beim Stadtra'.h gestellt werde, was nicht abgeschlagen werden kann. Die großen jüdischen Gelehrten könnten auf allgemeine Kosten auf dem neuen Friedhose bestattet werden. Da der Friedhof schon in den zwanziger Jahren geschloffen wurde, so macht die Einholung einer Eclaubniß aus gesundhciispolizeilichen Rücksichten keine Schmierigkeit. W. Oester r.-U n g a r. Monarchie. Prag, im Febr. (Das neue rituelle Tauchbad.) Der Assanierung in der Josefstadt fallen auch die drei Häuser, im welchen die Frankel-, die Eger und die Edel-Porges-Synagoge sich befinden, zum Opfer. Die isr. Cultusgemeindc- Repräsentanz mußte infolgedessen darauf Bedacht nehmen, daß die Pietät für das Andenken der drei verstorbenen Stifter getvahrt und daß den ihnen verbrieften Intentionen auch fortan Rechnung getragen werde. Sie hat deshalb vor allein ihr Augemnerk darauf gerichtet, ein neues großes Gebäude anstatt der drei kleinen Stiflnngsobjeete zu erwerben. Dem Rcpräsentanzmitgliede Herrn Moriz Hahn war cs bei seinem praktischen kaufmännischen Sirm sowie seiner bekatlnten Energie auch gelungen, und ihm überlassen, gegen die drei ruinenartigen Stiftungshäuser, von denen das eine in der Rabbitiergasse, Eck der jüdidischen Fleischbänke, das zweite in dem Durchhaufe in der Schamesgaffe uub das dritte in der Joachimsgaffe gelegen und, ein fast neues, stattliches, schön frontiertes, zweistöckiges Gebäude nächst dem Petersplatze in der Schiffgaffe einzutauschen. In diesem Gebäude befinden sich im ersten und zweiten Stockwerke auf einem Traet die Wohtiungen der Sliftungsrabbiner, auf einem andern des zweiten Stockwerkes wird die mit einer Männer- und Frauenabtheilung versehene geräumige Synagoge eingerichtet und im Parterre befinden sich die rituellen Tauch- und Wannenbäder. Die Durchführung und Einrichtung der Badenanstalt, nach Angabe des Herrn Oberrabbiner Dr. Ehrenfeld eingerichtet, beseitigen alle gegen eine solche früher mit Recht gehegten Vorurtheile und wir können sie.einem jeden, selbst^ dem, der bisher gewohnt war, die vornehmsten^Bäder aufzufnchen, zur Benützung empfehlett. Es ist die Einrichtung getroffen, daß die Badeanstalt vormittags für Herren, nachmittags für Damen geöffnet ist.