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Der Israelit · 1897-02-14 · Heft 4 (14.2.1897) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
38 (1897)
Issue
Heft 4 (14.2.1897)
Date
1897-02-14
Page
– (sequence 22)
Language
German
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74 der Verband der jüdischen Lehrervereine aus 16 Vereinen mit ca. 800 Mitgliedern besteht (-/z sämmtlicher jüdischer Lehrer Deutschlands, 7/8 sämmtlicher Lehrer Preußens, soweit sie Vereinigungen angehören). Die ersten Monate des Jahres galten der inneren Organisierung sowie der Abfassung der Verbandssatzungen auf Grundlage der von der Delegierten- Versammlung feftgestellten Leitsätze: eine Registratur und ein Verbandsarchiv wurden angelegt, die Satzungen einer wiederholten, sorgfältigen Prüfung unterzogen. Mitte April konnte dieser Theil der Thätigkeit, nachdem die Verbandssatzungen den einzelnen Vereinen zugestellt waren, als abgeschloffen gelten. In diese Zeit fielen indeß noch andere wichtige Aufgaben, die von dem Verbandsvorstand erwogen und zur Ausführung gebracht werden mußten. Das Lehrerbesoldungsgesetz nahm in der Form, wie es von der Staatsregierung dem Hanse der Abgeordneten vorgelegt worden war, auf die besondere Lage der jüdischen Lehrer keine Rücksicht. Der Verbandsvorstand erließ demzufolge am 21. Februar an die Vereine die Aufforderung, sich einer von ihm entworfenen Petition an das Abgeordnetenhaus anzuschließen: a) den tz 5 des Gesetzes folgendermaßen zu formulieren: „Die Alterszulagen sind nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse in der Weise zu gewähren, daß unter Anrechnung der an einer im öffentlichen Interesse wirkenden Privatschule zugebrachtcn Dienstzeit der Bezug sieben Jahre nach dem Eintritt in den Schuldienst stattsindet; 2. das kirchliche Einkommen auch der jüdischen Lehrer an öffentlichen Schulen, weil aus besonderer Mühewaltung fließend, auf das Gehalt nicht anzurechnen. — Mit mehr als '100 Unterschriften versehen ging diese Petition an das Abgeordnetenhaus ab; die in derselben ausgesprochenen Petita schienen der sicheren Erfüllung gewärtig — da brachte die Ablehnung des Entwurfs im Herrcnhause auch unsere Hoffnung vorläufig zum Scheitern. Sogleich nach der Vorlage des umgestalteten Entwurfs des Lehrerbesoldungsgesetzes in dieser Session unterzog der Verbandsvorstand denselben in Gemeinschaft mit den Herren Collegen Graf-Effen und Steinhardt-Magdeburg einer Prüfung und erörterte eingehend die Frage, ob eine erneute Petition an das Abgeordnetenhaus von den jüdischen Lehrern zu richten sei. Da unser vorjähriges Petitum in diesem Entwurf erfüllt ist, lag höchstens die Frage der Erwägung nahe, ob nicht auch die von den jüdischen Gemeinden unterhaltenen Religionsschulen zu den im § 11 des Entwurfs genannten Anstalten, welche in Bezug auf Anrechnung der Dienstjahre den öffentlichen Schulen gleich geachtet werden, ausgenommen werden könnten. Leider ließ die Fassung der Einleitung zu dem genannten Paragraph, wonach lediglich solche Privatschulen in Betracht gezogen werden sollen, in denen nach dem Lehrplan einer öffentlichen Volksschule unterrichtet wird, eine Petition von vornherein als aussichtslos erscheinen, und so nahm der Verbandsvorstand von der Abfassung einer erneuten Bittschrift Abstand. Von Beginn seiner Arbeiten an hatte der Vorstand es als vornehmste Pflicht angesehen, in eine sorgfältige Prüfung der Lehrerfrage, vor allem in eingehende Berathung über Mittel und Wege zur Verbefferung der materiellen Lage des jüdischen Lehrerstandes einzutreten. Mehrfache Umstände, u. a. die Vorlage des Lehrerbesoldungsgesetzes, erheischten eine Beschleunigung der Angelegenheit, soweit sie überhaupt zu ermöglichen war. Der Vorstand kam schließlich überein, für die Behandlung dieser Frage die gesammte jüdische Lehrerschaft, soweit sie in den Vereinen vertreten ist, zur Mitarbeit heranzuziehen und erließ unter dem 22. Februar ein Rundschreiben an die einzelnen Vereinsvorstände, in welchem er unter Hinweis auf § 9 b und c der Verbandssatzungen dieselben ersuchte, wenn irgend möglich noch für die diesjährige Versammlung ihres Vereins folgendes Thema als ersten Punkt der Tagesordnung festzusetzen: „Auf welche Weise läßt sich am besten und schnellsten die Forderung auf lebenslängliche Anstellung sämmtlicher jüdischer Lehrer, ihre Pensionierung und die Versorgung ihrer Hinterbliebenen auf gesetzlichem Wege erfüllen, resp., welche Grundlagen sind zur Herbeiführung dieser Forderung nothwendig." Der Aufforderung des Vorstandes haben die meisten Vereine bereitwillig Folge gegeben; im Lause des Jahres sind theils die von den Versammlungen angenommenen Thesen, zum Theil auch ausführliche Berichte über die Referate und über den Verlauf der Diseussion an den Verbandsvorstand gelangt. Die recht werthvollen Vorschläge und Winke der Herren Eollegen Amram - Borken, Bernhard- Tarnowitz, Feiner-Hamburg, Gottschalk-Esens, Heidenfeld-Friedeberg, N. M., Rathan-Woldenberg, Steinhardt - Magdeburg, Sturmann - Osterode i. P., Wertheim-Hann. Münden hat der Verbandsvorstand gern entgegengenommen und spricht den Herren Collegen Dank und Anerkennung für die sorgfältige und verständnisvolle Behandlung des vorgeschlagenen Themas aus. In der bevorstehenden Zusammenkunft des Verbandsvorstands werden die eingesandten Vorschläge, die zum Theil noch recht weit auseinandergehen, auf ihre Durchführbarkeit hin zu prüfen sein; es wird ferner der Weg vorgezeichnet werden müssen, der die Gewähr eines sicheren Gelingens unserer Bemühungen bietet. Wie bei dieser Angelegenheit, so erfreute der Verbandsvorstand sich auch bei seinen sonstigen Arbeiten des Entgegenkommens aller dem Verband zugehörigen Vereine; mit inniger Freude können wir

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