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Der Israelit · 1896-12-23 · Heft 102-103 (23.12.1896) · page 31

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 102-103 (23.12.1896)
Date
1896-12-23
Page
– (sequence 31)
Language
German
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1979 damaliger Zeit noch keine Juden; doch gestattete der große Kurfürst ihnen, sich in der Nähe der Städte anzusiedeln, trotz des Protestes der preußischen Städte, welche die Concurrenz der Juden fürchteten. Ja, einem Juden, Israel Aron, welcher sich durch Lieferungen für das Heer die Gunst des Fürsten erworben hatte, gestattete er sogar, sich in den preußischen Städten niederzulaffen. In dem großen Kampfe, welcher in den Jahren 1660—63 zwischen den feudalen preußischen Ständen und dem großen Kurfürsten entbrannte und der mit einem Sieg des Fürsten endete, war das Schiboleth „Juden, Mennoniten und Ketzer müßten aus den Städten entfernt werden." Der Judenhaß wurde also mit religiösen Motiven bedeckt. Der Sieg des Kurfürsten bedeutete auch die Beibehaltung der Erlaubniß für die Juden. Auch im Herzogthum Cleve wohnten die Juden unter der Herrschaft des brandenburgischenStatthalters, des Grafen Johann Moritz VII. von Nasiau. Dieser war das Muster eines Staatsmannes seiner Zeit, ein vielgewandter Cavalier und gleichzeitig ein Freund und Förderer der Wiffenschaften. Die clevischen Stände richteten nun an die Regierung das Gesuch, daß den Juden fernerhin keinerlei Vorrechte bei Geldgeschäften eingeräumt würden. Hierzu ist zu bemerken, daß die katholische Kirche fußend auf eine Gesetzesvorschrift des Deuteronomiums, im Mittelalter jedwedes Geldleihen gegen Zinsen verbot, welches auch von den Reformatoren aufrecht erhalten wurde. Um nun aber einen Ausweg zu finden, gestattete die Kirche und mit ihr die Reformatoren den Juden, welche außerhalb der Kirche standen, das Leihen aus Zins. Wenn nun die clevischen Stände verlangten, daß den Juden dieses Privileg, wenn es überhaupt ein solches war, entzogen würde, so hieß dies nichts anderes, als sie brotlos machen; denn andere Geschäfte waren ihnen nicht erlaubt. Der clevische Statthalter wies dieses Gesuch der Stände den vornehmsten Juden zur Begutachtung zu und diese antworteten, daß sie gern auf die Geldgeschäfte verzichten würden, wenn man ihnen anderweitige Geschäfte gestatten würde. In Uebereinftimmung mit dem großen Kurfürsten antwortete auch der Statthalter den Ständen, daß ihrem Gesuch nur dann Folge gegeben werden könne, wenn man den Juden die Aufnahme in die Zünfte, das heißt den Handel gestatte. Auch in der Neumark, dem östlich von der Oder gelegenen Theil der Mark Brandenburg, gestattete der Kurfürst schon 1641 den Juden, auf öffentlichen Messen und Märkten Handel zu treiben, und gab auf eine Beschwerde der kurmärkischen Stände die denkwürdige Antwort: „Der Hanoel muß einem Jeden frei stehen?" Als im Jahre 1670 die Juden aus Oesterreich vertrieben wurden, beauftragte der Kurfürst seinen Residenten in Wien, Andreas Neumann, mit den Vertriebenen zu unterhandeln. Die Folge dieser Unterhandlungen war, daß durch ein Edict vom 21. Mai 1671 es 50 jüdischen Familien gestattet wurde, sich in der Mark Brandenburg anzusiedeln. Den Vertriebenen wurde unumschränkte Handelsfreiheit gestattet, dagegen war ihnen das Geldleihen gegen Zinsen verboten. Gegen ein jährliches Schutzgeld von acht Thalern wurden sie von dem erniedrigenden Schutzzoll befreit. In Civilsachen waren sie dem städtischen Magistrat unterworfen, während sie in Criminalsachen der Rechtssprechung des Kurfürsten selbst, resp. des Kammergerichts unterstellt waren. Die meisten Familien zogen nach Berlin und legten so den Grundstock zu dieser heute so bedeutenden Gemeinde. Durch einen Erlaß vom 6. Juli 1674 wurde das Schutzprivilegium der Juden erneuert und durch ein Ediet vom 3. Januar 1676 gestaltete der Kurfürst den Juden, gegen den Rath der Stadt Frankfurt a. d. Oder beim Kammergericht klagbar zu werden. Charakteristisch für die Gesinnungsart des großen Kurfürsten ist noch die Thatsache, daß er im Jahre 1676 zwei Juden direkt mit Geld unterstützte, damit sie in Frankfurt an der Oder ftudiren könnten, eine Thal, welche wohl ihresgleichen in der Geschichte nicht hat. Wenn auch der große Kurfürst in seinen letzten Regierungsjahren, durchmancherlei Einflüsse gezwungen, die den Juden gewährten Privilegien einschränkte, so blieb er doch bis an sein Lebensende ein treuer Beschützer und Förderer der Juden. Der große Kurfürst läßt sich in seiner seltenen Duldsamkeit und Menschenliebe nur mit dem leider allzufrüh Heimgegangenen Kaiser Friedrich III, vergleichen. Hoffen wir, daß die Nachkommen dieser beiden edlen Hohenzollernfürsten auf ihren Wegen wandeln, zum Wohle nicht nur eines geringen Theiles, sondern auch des ganzen Staates. Mögen sie stets des Grundsatzes eingedenk sein: „Justitia fundamenta regnorum,“ Die Gerechtigkeit ist die Grundlage des Staates. Lebhafter Beifall der zahlreichen Zuhörerschaft, dankte dem Redner für seinen geistvollen Vortrag. Aus Nah und Fern. Hpchweisel (Qberhessen). (Merkwürdiger Zufall.) Die 12 jährige Tochter des als Führer der Antisemiten Hierselbst bekannten Bürgermeisters Werner fiel vor einiger Zeit in den dortigen Weiher. Der zufällig vorbeikommende jüdische Handelsmann S. Scheuer rettete das Mädchen vom Tode. Der Dank des antisemitischen Bürgermeisters steht noch aus, vielleicht erhält der Retter von Staatswegen die gebührende Anerkennung. Leipzig. In einer Sitzung -er Stadtverordneten stimmten gegen die Gewährung eines Beitrags von 60v M. an die israelitische Gemeinde die Herren Maurermeister Enke, Verlagsbuchhändler Fritsch, Kaufmann John und vr. med. Rösger, sowie die anwesenden fünf sozialdemokratischen Vertreter. Die Letzteren stimmten außerdem auch gegen die Beiträge an alle anderen religiösen Gemeinden.

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