Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 102-103 (23.12.1896)
- Date
- 1896-12-23
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
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1978 Im „Berein für jüdische Geschichte und Literatur" sprach dieser Tage der Professor der Geschichte an der Universität Berlin Dr. Philippson über das Thema: „Der große Kurfürst und die Juden". Redner führte etwa Folgendes aus: Es ist jetzt Sitte geworden, der Vergangenheit des Hauses Hohenzollern einen Cullus zu widmen, wie das ja durch die Machtstellung, welche das Haus Hohenzollern jetzt einnimmt, ganz natürlich erscheint. Die Israeliten befinden sich nun in der angenehmen Lage, es aussprechen zu können, daß einer der bedeutendsten Herrscher des Hauses Hohenzollern ein entschiedener Freund und Gönner jüdischen Wesens gewesen ist. Der große Kurfürst steht an Bedeutung keineswegs Friedrich dem Großen nach, wenn er auch nicht einen solch scharfen ätzenden Geist besessen wie dieser. Es ist ja bekannt, daß Friedrich II. trotz oder vielleicht gerade in Folge seines scharfen Genies sich gegen jedes Fremde einseitig abgeschlossen hat, während der große Kurfürst einer der universellsten Geister seiner Zeit war. Friedrich Wilhelm ist mit Recht als der Begründer des preußischen Staates anzusehen, nicht nur deshalb, weil er das Gebiet des brandenburg-preußischen Staates um fast die Hälfte vermehrt hat, sondern vor allen Dingen deshalb, weil er das Herzogthum Preußen (hier ist an Ostpreußen zu denken, Westpreußen gehörte zu Polen) zu einem souveränen Staate erhob, während Brandenburg Vasallenstaat des Deutschen Reiches war und dadurch die Grundlage schuf, auf der dann sein Sohn und Nachfolger das preußische Königreich aufbaute. Eine weitere That von weittragender Bedeutung war es, daß er für das weitverzweigte Gebiet des brandenburg-preußischen Staates eine einheitliche Staatsverfassung schuf, welche in wohlthätigen Gegensatz zu der bisher geltenden Ständeverfassung trat. Der große Kurfürst war ein durchaus moderner Fürst, das zeigte sich hauptsächlich bei seinem Verhalten auf dem Gebiete der religiösen Politik. Obgleich er ein überzeugter evangelischer Christ war, so zeigte er doch große Duldsamkeit gegenüber Andersgläubigen. Alle Fürsten damaliger Zeit besaßen das sogenannte „jus reformandi“, das heißt das Recht, ihre Unterthanen zu zwingen, die Religion des Landesherrn anzunehmen. Der große Kurfürst war einer der wenigen Fürsten, welcher von diesem Rechte keinen Gebrauch machte. Er war von großer Toleranz gegenüber den Katholiken, und wenn er auch als 1 oberster Landesherr die bischöflichen Rechte ausübte, so geschah dies doch nur durch katholische Bischöfe. Dieses Verfahren steht im wohlthätigen Gegensatz zu dem der anderen Staaten der damaligen Zeit. Oesterreich z. B. duldete in seinen weiten Erbländern nur die katholische Religion, ganz abgesehen von Spanien, welches alle Nichtkatholiken dem Scheiterhaufen überlieferte und Ludwig XIV., welcher die Protestanten vertrieb. Ja, sogar gegen die Ketzer, die Socianer und Arianer, welche nur die Einheit Gottes und nicht die Gottheit des Stifters der christlichen Religion anerkannten, zeigte sich der große Kurfürst tolerant, indem er ihnen den Aufenthalt im Herzogthum Preußen gestattete. Dieselbe Duldsamkeit zeigte er den Juden gegenüber, wenngleich er durchaus keine besondere Kenntniß der jüdischen Religion besaß, sondern nur aus Gründen der Duldsamkeit und Menschenliebe. Die Juden waren zu damaliger Zeit vielfach Gegenstand allgemeiner Abneigung, so waren sie 1573 aus der Kurmark vertrieben worden. Der große Kurfürst gestattete schon in den ersten Jahren seiner Regierung fünf jüdischen Familien und einem Rabbiner, sich im Herzogthum Minden niederzulassen. Hierbei ist zu bemerken, daß nach damaliger Sitte es einem Familienoberhaupte gestaltet war, unter der Bezeichnung „Angestellte" mehrere Glaubensgenossen mit zur Familie zu rechnen und ihnen dadurch den Aufenthalt in dem ihm zum Wohnsitz erlaubten Ort möglich zu machen. Dadurch erklärt es sich auch, daß für fünf Familien ein Rabbiner angestellt wurde. Der Kurfürst ließ seinen Schützlingen auch jedweden Schutz angedeihen. Als im Jahre 1658 der Rath der Stadt Minden forderte, daß die dort ansässigen Juden seiner Gerichtsbarkeit unterstellt würden, wies der Kurfürst, wohl einsehend, daß sich dadurch die Lage der Juden verschlimmere, dieses Gesuch einfach ab. Weit wichtiger sollte eine andere jüdische Gemeinde in den Ländern des großen Kurfürsten werden. Im Jahre 1650 stellte der Fürst zehn jüdischen Familien Schutzbriefe aus, damit sie sich in Halberstadt niederlassen konnten. In dieser Stadt blüht noch heute eine große jüdische Gemeinde, und wie schnell sich die neugegründete Gemeinde vermehrte, beweist am Besten der Umstand, daß im Jahre 1660 bereits 284 und 1685 461 jüdische Seelen in Halberstadt vorhanden waren, was für die damalige Zeit sehr viel bedeutete. Im Herzogthum Preußen gab es zu