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Der Israelit · 1896-12-07 · Heft 98 (7.12.1896) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 98 (7.12.1896)
Date
1896-12-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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XXXttl. Jahrganz. M 08. Der Israelit Gentrat-Hrgan für das orthodoFe Iudenlhum. Begründet von Vi>. UehMÄNN in Mainz Montag, den 7. Dezember 5657 (1896)._ An der Poft-Zeitmrgspreislifte für 1897 ist der „Israelit" unter 9kr. 3605 vorgetragen. Leitender Artikel. Smst» Klipyllü Hirsch «lld Me IsriklMschk Neligisnszrsrllschüst jn jFtanhfutt a.W. Von Direktor Dr. Mendel Hirsch. XIII. Wenn auch durch die Möglichkeit des Austritts, die das AuStrittSgesetz auch den dissentirenden jüdischen Gemeindegliedern gewährt, wie bereits erwähnt, dem Princip der Zwangsgemeinde inzwischen der schärfste Stachel genommen ist, so sind die Ausführungen Samson Raphael Hirsch's gegen Makower, die eben dieses Princip beleuchten, auch für weiteste jüdische Kreise noch immer von hohem Interesse, da ja das Territorialprincip des Zwanges noch immer herrscht. Ec hatte zuvor seine Ueberzeugung dahin ausgesprochen, und die Erfahrung hat ihm nachher vollständig Rccht gegeben, daß die von Makower und einer größeren Zahl von Gemeindevorständen geäußerten Befürchtungen eines Mafsenaustrittes und der damit verbundenen tiefgreifenden Folgen, unbegründet seien. Ein einigermaßen augenfälliger, die Zahl der bisherigen Gemeindeglieder alterirender Massenaustritt — so führte er a. a. O. S. 29 aus — könne und werde nur in den größeren Gemeinden geschehen, wo die dissentirende Minorität sich in hinreichender Zahl zusammenfinde, um eine eigene Gemeinschaft zu bilden. Für den Bestand solcher größeren Gemeinden aber glaubte auch Herr Makower selbst nichts fürchten zu dürfen. In kleinen Gemeinden jedoch, wo die Dissentirenden zunächst vereinzelt bleiben müssen, werde ein Austritt zu den Seltenheiten gehören und nie ohne geradezu zwingenden Gewissensgrund geschehen, ein solcher Fall werde aber um so seltener eintreten, als gerade die nunmehrige Möglichkeit des Austritts jede Gemeinde veranlassen werde, ihre religiösen Institutionen einer kundigen und gewissenhaften Leitung zu unterstellen. Ohnehin aber habe leider die Herrschaft der Zwangsgemeinde nur allzusehr Unkunve und Halbheit gepflegt, als daß nicht die Mehrzahl des zeitgenössischen Geschlechtes auf dem Schaukelbrette des 8. v. v. injusto milieu stehe — Wahrheit sei ja extreni und kenne keine Mitte — diese juste milieu- Partisane, wie sie sich nennen, die die Mehrzahl bilden, hängen aber noch gerade so viel mit dem jüdischen Religionsgesetze zusammen, daß sie der religiösen Gemeindeinstitutionen nicht entbehren könnten, und seien leider gerade so weit von „strenger", kundiger Gesetzestreue entfernt, daß auch eine mangelhafte Kunde und Treue in der Leitung der Institutionen sie nicht zum Austritt bestimmen würde. Der Austritt werde daher sicher nur allmählig, in kleinen Gemeinden nur selten erfolgen, und die im Interesse des religiösen Lebens so sehr zu wünschende Klärung nur sehr langsam fortschreiten. Bestehende Gemeinde-Institutionen aber seien nirgends bedroht. Bevor er aber in dieser Weise die Grundlosigkeit der auch von der damaligen jüdischen Presse, sowie von Rabbinen und Gemeindevorstünden wegen der Folgen „der Aufhebung des Princips der Zwangsgemeinschaft" (sie) geäußerten Befürchtungen nachwies, hatte er (S. 23 f.) seine Meinung über diese Befürchtungen, über die „Zwangsgemeinschaft" und über die Petitionen zu ihrer Erhaltung in folgenden classischen Worten ausgesprochen: „Wir gestehen, wir theilen diese Furcht nicht im Geringsten.

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