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Der Israelit · 1896-11-26 · Heft 95 (26.11.1896) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 95 (26.11.1896)
Date
1896-11-26
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1724 Aus Bayern Wie aus den Tagesblättern bekannt, hatte der bayerische Landtag in seiner letzten Session die liberalen Anträge, betr. der materiellen Besserstellung der Volksschullehrer angenommen. Dieselben scheiterten jedoch, als „zu weit gehend", an dem Widerstande der Kammer der Reichsräthe. Dagegen wurde alsdann von beiden Häusern des Landtages in Uebereinftimmung beschlossen, daß der nächsten Landtagsperiode unverzüglich ein Gesetzentwurf zur zeitgemäßen Umgestaltung des Dotationsgesetzes für die deutschen Schulen vorgelegt werden solle, was die Regierung zusagte. Damals halten auch die bayrischen Religionslehrer um Gewährung staatlicher Dienftalterszulagen petitionirt, waren aber, trotzdem die vorhandene Nothlage sowohl als das verdienstvolle Wirken der Petenten anerkannt werden mußte, abgewiesen worden. Auch seitens der jüdischen Lehrerschaft Preußens war fast um die gleiche Zeit ein ähnliches, wenn auch nicht so weit gehendes Gesuch dem preußischen Landtage unterbreitet worden. Die jüdischen Volksschullehrer Preußens, die vor ihrer öffentlichen Anstellung an Privatschulen oder als Religionslehrer gewirkt hatten, petitionirten um Anrechnung dieser Dienstzeit bei Berechnung der staatlichen Dienstalterszulagen. Auch im preußischen Landtage kam das Besoldungsgesetz für Volksschullehrer damals zu Fall, jetzt aber ist dem wiedereröffneten preußischen Landtage eine neue diesbezügliche Gesetzesvorlage zugegangen, die thatsächlich in § 11 die Anrechnung der Dienstzeit an Privatschulen anordnet. In Bayern scheint die Sache noch nicht recht geklärt. Selbstredend können bei der geringen Anzahl von Elementarschulen nicht alle Seminarabiturienten an solchen Anstellung erlangen. Immer werden erst mindestens 5— 6, oft auch mehr Jahre im Religionsschuldienst verbracht. Ausnahmen sind Seltenheiten. In einzelnen Kreisen, z. B. in Mittelfranken, sind nun in einzelnen Fällen diese Jahre mit in Anrechnung gebracht worden, in andern Kreisen prinzipiell nicht. Es ist dies um so auffallender, als in jedem solchen Falle ministerielle Entscheidung nöthig ist. Eine Petition, wie die obenerwähnte der bayrischen Religionslehrer, war von Einsichtigen bereits von vornherein als aussichtslos bezeichnet worden. Eine Petition um Anrechnung der Dienstzeit an Religionsschulen bei späterem Eintritt in den öffentlichen Schuldienst dürfte wohl eher von Erfolg begleitet werden. Möchten diese Zeilen die interessirten Kreise anregen, die nöthigen Schritte einzuleiten, daß bei der zu erwartenden Vorlage eines Dotationsgesetzes in dieser Weise wenigstens den jüdischen Religionslehrern Bayerns Rechnung getragen werde; sind sie doch sicher nicht die letzten Arbeiter am großen Werke der Kultur und Gesittung. Alts Baden, 22. Nov. Die überzeugende Darlegung in Ihrem geschätzten Blatte gegenüber den Ausführungen des Herrn Oekonomieraths Schmid in dem Kalender „Der Landwirth" bezüglich des Schächtens, hat bei allen Lesern des „Israelit" Wohlgefallen hervorgerufen. Sie haben wohl am Schluffe des Artikels in einer Redaktionsbemerkung mitgetheilt, daß Sie die Darlegung an das landwirthsch. Wochenblatt nach Karlsruhe zur weiten Verbreitung derselben eingesendet haben; bis jetzt ist dieselbe noch nicht erschienen. Zugleich möchte ich darauf aufmerksam machen, mit welcher genauen — besser ungenauen Anschauung Herr Schmid den Schächtakt beobachtet hat. In einer Illustration des Kalenders streckt das Thier die Zunge schon vor dem Schächten zum Maule heraus. Dies habe ich noch nicht gesehen. Ebensowenig aber einen Schochet mit einem spitzen Messer. Man sieht überhaupt dem ganzen Schmid'schen Artikel an, warum er geschrieben wurde. W. O e st err. - U n g a r. Monarchie. Wien. Dem Bericht des Vorstandes der israelitischen Cultusgemeinde in Wien über seine Thätigkeit in der Periode 1890—1896 entnehmen wir folgenden Stelle: „Das Deficit des Jahres 1895 belief sich auf fl. 56,032,75^/z. Das Präliminare pro 1896 stellte ein solches von fl. 83.377 in Aussicht und das Vermögen der Gemeinde betrug buchhalterisch nur fl. 40.076,92 */s, in welchem ca. fl. 15,000 nicht realisirbare Darlehen an verschiedene jüdische Vereine als Activa enthalten waren." „Ob dies (das Gerechtwerden allen Verpflichtungen) bis zum Schlüsse des Jahres 1896 aus den laufenden Einnahmen möglich sein wird, kann selbst jetzt mit Sicherheit noch nicht zugesagt werden, aber in dem günstigsten, kaum wahrscheinlichen Falle, daß der neugewählte Vorstand die Geschäfte der Gemeinde nicht mit einer schwebenden Schuld belastet übernehmen sollte, wird dies doch gänzlich ohne bewegliches Vermögen geschehen und nur eine ausgiebige Erhöhung der Cultussteuern dürfte ihm die Möglichkeit bieten, die Zinsen und Amortisationsrathen der Hypothekaranlehen pünktlich zu bezahlen und den culturellen und Humanitären Obliegenheiten gerecht zu werden, deren Erfüllung das Gesetz und die jüdische Tradition jeder jüdischen Gemeindevorstehung zur Aufgabe machen." Rußland. Petersburg, 19. Nov. Aus Brest-Litowsk kommt soeben die Schreckenskunde, daß am Sabbat während das Bethaus mit Andächtigen überfüllt und der obere Chor ausschließlich von Frauen besetzt war, plötzlich Feuerrufe im Tempel laut wurden. Während

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