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Der Israelit · 1896-11-26 · Heft 95 (26.11.1896) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 95 (26.11.1896)
Date
1896-11-26
Page
– (sequence 13)
Language
German
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1817 Gerichtszeitirng Berlin 22. Nov. In dem von dem Redacteur Karl Sedlatzek herausgegebenen „Deutschen Generalanzeiger" erschien am 20. November v. I. ein Artikel, in dem unter Bezugnahme auf den Klever Fl ischbesudelungs-Prozeß die deutschen Hausfrauen vor dem Einkauf bei jüdischen Schlächtern gewarnt wurden. Infolge dieses Artikels wurde Herrn Sedlatzek ein polizeiliches Strafmandat von 30 Mk. wegen groben Unfugs auferlegt, gegen welches Widerspruch erhoben wurde. Hieraus kam die Sache am 22. März d. I' vor das Schöffengericht, die Verhandlung wurde jedoch vertagt, da das Gericht auf Antrag des Angeklagten Sedlatzek beschloß, die Strafacten gegen den Schlächter Isaak Bonn in Kleve, sowie gegen den Redacteur Erich Rosenthal von der „Hannoverschen Post", gegen welche eine gleiche Anklage verhandelt mar, einzufordern. Die zweite Schöffcngerichtsvcrhaudlung am 25. September d. I, in der die erwähnten Acten zur Verlesung kamen, endete mit der Freisprechung des Angeklagten. Das Schöffengericht ging von der Ansicht aus, daß der 8 307 Absatz 11 Nr Ob (Grober Unfug) nicht am Platze sei, da das Blatt des Angeklagten ausschließlich von Gesinnungsgenossen gelesen werde und deßhalb von einer Beunruhigung dieser Leser durch den gu. Artikc! keine Rede sein könne, ebensowenig sei dies bei den Juden der Fall, die den „Deutschen Generalanzeiger" vielleicht aus besonderen Gründen lesen. Dazu komme, d"ß die von dem Angeklagten seinem Artikel zu Grunde gelegte jüdische Flcischbesudelung in Kleve thatsächlich stattgesunden habe, und daß dieser Fall kaum eine andere Deutung zulasse, als daß diele Besudelung aus rituellen Gründen erfolgt fei. (.'!!» Daran die Mahnung für die deutschen Frauen zu knüpfen, ihr Fleisch von solchen Schlackten, nicht zu kaufen, müsse als Recht und Pflicht der antisemitischen Presse anerkannt werden, deßhalb sei auf Freisprechung des Angeklagten zn erkennen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. Gegen dieses Urtheil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, und so mußte sich denn Redacteur Sedlatzek am gestrigen Sonnabend aus demselben Grunde wegen groben Unfugs vor der achten Strafkammer des Landgerichts I verantworten. Staatsanwalt Stachow I. führte Folgendes aus: Der Angeklagte habe das Maß des Erlaubten überschritten; denn er sei nicht berechtigt gewesen, den in Eleve vorgekommenen Fall zu verallgemeinern. Seine Eigenschaften als antisemi tischer Redacteur komme ihm hierbei nickt zugute; denn als solcher habe er, nach einem Erkenntnisse des Reichsgerichts, keine anderen Rechte, wie jeder andere Mensch. Solche Fälle, wie sie der Angeklagte hier vorgeführt hat, kommen sehlhäufig vor, namentlich in einer Großstadt rvie Berlin; es sei aber keineswegs gesagt, daß cs iminer Juden wären, die deratige scheußliche Handlungen begingen. Das hiesige Schöffengericht habe in sein-m Erkenntnisse gesagt, daß bei dem Klever Prozesse rituelle Zwecke die Veranlassung zu der Verunreinigung des Fleisches gewesen seien. Dieses Erkenntniß sei mit ein Hauptgrund gewesen, weßhalb die Staatsanwaltschaft die Berufung eingelegt habe; denn es sei erwiesen, daß das Klever Gericht mit großer Sorgfalt die Verhandlung gegen Isaak Bonn geführt habe, aber zu einem Schluffe, weßhalb letzterer das Fleisch besud.lt habe, sei es nicht gekommen. Wie könne da ein Schöffengericht in Berlin eine derartige Kritik vornehmen, die ihm gar nicht zustehe 'i Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei es, immer wieder darauf hinzuweisen, daß di' Nitualgeschichten in das Reich der Fabel gehören. Warum müßten es denn immer Juden sein, die etwas derartiges begehen? Glaube man vielleicht doch noch hier und da an das Ritualmärchen, so stelle er anheim, wissenschaftliche Sachvcrstäildige zu laden, die beweisen würden, daß derartige Behauptungen vor der Wissenschaft nicht standhielten. Dadurch, daß der Angeklagte einzelne Fälle verallgemeinerte, habe er groben Unfug verübt, und er beantrage deßhalb wiederholt eine Strafe von 30 Mk. oder 10 Tage Hast. Rechtsanwalt Ullrich: Welchen Zweck hatte der Jude bei seiner Handlung, für mich und hunderttausende im Deutschen Reiche ist es kein Zweifel,daß das Schöffengericht recht habe, wenn es sage, daß nur rituelle Zwecke die Veranlassung gewesen sein könnten. Zum Schluß möchte ich noch um eins bitten, nämlich diesmal die Kosten des Verfahrens dem jüdischen Denunciantenverein aufzuerlegen. Die Denunciation ist eine wissentlich falsche; denn der sattsam bekannte Verein hat in seiner Denunciation kecklich behaup et, der von dem Angeklagten geschilderte Klever Prozeß sei erfunden. Der Gerichtshof zieht sich hierauf zur Berathurg zurück und verkünde, nach einhalbstündiger Berathung durch den Vorsitzenden, Landgerichttzdirektor Wcinmann, folgendes Uriheil: „Der Gerichtshof ist mit dem Staatsanwalt der Meinung, daß der Angeklagte den thatsächlich in Cleve vorgekommenen Fall der Fleischbesnbelung durch einen jüdschen Schlächter verallgemeinert und dadurch gewissermaßen einen Boykott über alle jüdischen Schlächter verhängt hat. Aber trotzdem kommt das Gericht nicht zu einer Verurtheilung des Angeklagten; denn dazu müßte das Publikum in ferner Allgemeinheibeunruhigt worden sein, das ist aber nicht der Fall; denn der Artikel ist so zu verstehen, daß der Angeklagte in ihm nur seine Meinung hat zum Ausdruck bringen wollen. Diese Ansicht des Angeklagten aber braucht keiner der Leser sich zu seiner eigenen zu machen, sonderrn er kann sich daraus seine eigenen Schlüsse ziehen. Das Publikum braucht sich durch den Artikel also in seiner Allgemeinheit nicht beunruhigen zu lassen. Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist aus diesem Grunde verworfen worden. Dem Anträge des Angeklagten, die Kosten des Verfahrens dem jüdischen „Verein deutscher Staatsbürger" auszuerlegcn, konnte nicht entsprochen werden, weil der Angeklagte einen einzelnen Fall verallgemeinert und der Verein das Recht batte, dies zu moniren. Privat-Telegramm des „Israelit". Wien, 25. Nov. 3 Uhr 15 Min. (Neuwahl des (5 ul tusvorsta nd e s d e r Jsr. G em ein d e.) Gewählt wurden: Theodor, Ritter von Goldschmidt, Dr. Alfred Berger, Max Fleischer, Architect, Dr. Josef Grünseld, Universitäts-Dozent, Samuel, Ritter von Hahn, Negierungsrath und Generaldirektor der Oesterreichischen Länderbank, Josef Hildburghäuser, Moritz Hirsch, Emanuel Hoffmann, Heitlrich Klinger, Kais. Rath Dr. Gustav Kohn, Karl Kohn, Salo Kohn, Arthur Edler v. Mises, Wilhelm Pollak, Salomon Rosner, Gustav Simon, Metallwaarensabrikant, Dr. Markus Spitzer, Dr. Heinrich Stenger, Dr. Adolf Stein, Dr. Maximilian Steiner, Generalrepräsentant der „Germania" Dr. Alfred Stern, Wilhelm Stiaßny, k. k. Baurath Gottlieb Taussig, Friedrich Vogel, Kaiserl. Rath. Briefkasten der Redaktion. Lehrer Frohmann in Geilenkirchen r 13. Eheschwan 5585.

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