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Der Israelit · 1896-11-02 · Heft 88 (2.11.1896) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 88 (2.11.1896)
Date
1896-11-02
Page
– (sequence 12)
Language
German
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1686 dings vor der versammelten Gemeinde sein Glaubensbekenntniß ab, daß auch die Taufe in der Regel den Juden nicht verändere. Nun, vorn jüoischen Standpunkt braucht man gegen diesen das Wesen und die Grundlage des Christenthums erschütternden Grundsatz nicht anzukämpfen. Wie die Kirchenoberen des Herrn Deckert sich dazu stellen werden, daß ein Priester das Sacrament der Taufe in solcher Weise negirt, kümmert uns auch nicht. Nur eine Frage möchten wir an Herrn Deckert richten: An wen dachte er bei seinem Dictum? An Paulus Mayer, in dem er einst seinen Freund, Lehrer und Compagnon verehrte, oder an Dr. Max Löw, mit dem er auch heute noch durch die Bande innigster Freundschaft verbunden ist? Wenn er diesen letzteren so bitterlich kränkt und ihn öffentlich verleugnet, dann fühlen mir ein menschliches Erbarmen in uns mit dem Manne, der so viel für Deckert gethan hat, daß ihm kaum mehr etwas zu thun für ihn übrig geblieben ist. Und dafür soll der arme Dr. Max Löw nicht einmal die Beruhigung haben, zu wiffen, daß wenigstens Dr. Deckert in ihin seinesgleichen sehe, achte und bewundere? Wenn Deckert nicht in ihm einen durch die Taufe völlig Veränderten erblickt, wer soll dann glauben, daß Löw heute nicht mehr das ist, was er einst war? Armer Dr. Löw, das muß ihn bitter kränken, das hat er nicht verdient. Gerade er, der Deckert zu Liebe bis zum Aeußersten ging, der sich sogar zu der selbstmörderischen Racentheorie bekennt, dürfte das Lob verdienen, daß er nach der Taufe ein ganz Anderer geworden ist. (F.-L.) Wien, 26. October. Eine Synagoge, die man wirklich ein mj «npa (kleines Heiligthum) nennen darf, ist das Gotteshaus im hiesigen Stadttheile Erdberg. Dieser Stadttheil, der fast durchweg von Gärtnern, Fischern, Handwerkern, und Kutschern bewohnt wird, gehört zum Bezirke Landstraße, in welchem Bezirke fast schon jedes Haus antisemitisch verseucht ist. Die wenigen Juden, die nun in Erdberg wohnen, haben daher wirklich zu kämpfen, um sich dort erhalten zu können. Dabei halten diese Juden strenge an ihrem Glauben und besitzen sie sogar auch eine kleine Synagoge mit einem Schames und einem Chasan. Die Synagoge befindet sich in dem Hause unseres Glaubensgenossen, des Herrn Taussig. Oberhalb dem Hausthore hängt eine Tafel mit der Aufschrift .nossn w, um so anzukündigen, daß sich hier eine Synagoge befindet. Die Synagoge zählt circa hundert Sitze für Männer und ebenso, viele für Frauen. Der Ritus in derselben ist streng orthodox. Ist es nicht herzerhebend zu, , fehen, wie einige wenige und noch oazu nicht bemittelte Juden, die in einem Stadttheile wohnen, wo sie von Gegnern und Feinden umgeben sind und wo sie um ihre Existenz förmlich zu kämpfen haben, große | materielle Opfer bringen, um ihre Andacht gehörig verrichten zu können? rvrv grat? gvv'ti fa Gerichtszeitung. München. Vor dem Obersten Verrvaltnngsgerichtshof wurde dieser Tage wegen Zahlung von Heirathsgebühren in einer israel. Kultusgemeinde verhandelt. Die Kultusgemeinde von Feuchtwangen hatte u. Astatutarisch einstimmig 1835 und 1877 beschlossen, dß bei einer israelitischen Verheirathung der eine Theil oder die Eltern lk pCt. der Mitgift als Kultussteuer zu entrichten haben. Die Kreisregierung hat das Statut genehmigt und erklärt, daß sie nichts dagegen einzuwenden habe. Die Abgabe wurde auch regelmäßig eingehoben und entrichtet. Im Jahre 1895 vermählten sich zwei Söhne des Vorstandes der Kultusgemeinde, die fünf Jahre vorher nach Frankfurt a. M. verzogen waren und dort Geschäfte gegründet hatten. Ihre Eltern weigerten sich, die Heirathssteuer zu entrichten. Wohl hätten sie ihren Söhnen im Jahre 1890 die entsprechenden beträchilichen Summen gegeben, damit sie sich etabliren konnten, das sei aber keine Mitgift. Die Kultusgemeinde bestand jedoch auf der Entrichtung, stützte sich darauf, daß der gleiche Vorstand der Kultusgemeinde in ganz ähnlich gelegenen Fällen die Steuer auch eingehoben habe, daß sie statutarisch sestgelegt und von der Regierung genehmigt sei. Der um die Steuer Belangte bestritt die Gesetzmäßigkeit der Steuer überhaupt. Das Bezirksamt stellte sich auf seine Seite, und nun beschloß der Gemeindeausschuß Mit 9 gegen 5 Stimmen, Klage beim Verwaltnngsgerichtshof zu erheben und den Kultuspfleger mit der Klagestellung zu beauftragen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die Klage der israelitischen Kultusgemeinde Feuchtwangen geg>n deren Kultusvorstand auf Zahlung der Heirathsgebühr (Gemeindesteuern) für seine zwei im Jahre 1695 verheiratheten, aber schon 1890 zur Etablirung nach Frankfurt verzogenen Söhne, abgewiesen. -Vermischtes. Hafenpoth (Kurland). Der hierortige Rabbiner. Herr Hirsch A. Nurock, wurde am 19. Juli cr. vom Herrn Minister des Innern auf weitere drei Jahre, für das Triennium 1896/99 in dem Amte eines Rabbiners (obschtschestrennawo rabbina) bestätigt, obgleich Herr N. nur im Besitze eines Kreisschulexamens ist. Bekanntlich wurde im Jahre 1889 ein allerh. Gesetz herausgegeben, nach welchem das Recht, das Amt eines Rabbiners (odsebitsed. rab.) zu bekleiden, nur denjenigen Personen zuerkannt wurde, die eine mittlere Lehranstalt (u. zwar: Gymnasium, Realschule, Lehrer-Institut, oder die vor einigen Jahrzehnten noch existirende Rabbinerschule) absolvirt haben. Die Rabbiner Kurlands, bei denen solches — b s auf einen — nicht der Fall war und die s. Z. bei dem damaligen kurl. Gouverneur Szißjagir petitonirten, wurden mit einigen Ausnahmen, von denen einige in ihren bisherigen Aemtern verbleiben konnten, in ihren Aemtern belassen, mit der Bedingung jedoch, einem avderstädtischen Rabbiner untergeordnet zu sein und den Titel „poinosebtsebniek rabbina" (Rabbinergehülfe) zu führen. Solches geschah auch mit unserem Rabbiner, Herrn Nurock. Derselbe wandte sich nun im März d I. an Se. M. den Kaiser mit der allerunterthänigsten Bitte, ihm in Anbetracht dessen, daß er seit dem Jahre 1882 bis 1889 das Amt eines „Rabbiners" bereits bekleidete und er auch im Besitze eines Krcisschulexamens und besonderer vortrefflicher Dokumente ist, allergnädigst oas Recht einräumen zu wollen, wiederum das Amt eines Rabbinersbekleiden -zu dürfen.: . In diesen Tagen wurde Herrn Nurock die Eröffnung zu Theil, daß seinem Gesuche allergnädigstes Gehör geschenkt wurde und ihm nunmehr vom Herrn Minister des Innern das Recht zuerkannt wurde das Amt eines Rahbiners (obsebt3obs-

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