Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 81 (8.10.1896)
- Date
- 1896-10-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXVII. Jahrgang. M 81 Der Israelit. Ein GenLrat-Hrgan für das orthodoxe Zudenlßum. Begründet von Dr Lehmann in Hain}. Donnerstag, den 8. Leitender Artitel. Samson Navhael Ursch m Ne Israelittschk Wigionssesellschast saftanhfutt a.M. Von Director Dr. Mendel Hirsch. IV. Am Schlüsse des jüngsten Artikels gedachten wir vorgreisend der Concefsionen, die infolge des Austrittsgesetzes den Gesetzestreuen gemacht wurden, um einem gefürchteten MaffenauStritte vorzubeugcn. Dieselben entsprangen selbstverständlich nur taktischen Rücksichten, denn die Kanzel der Hauptsynagoge und die Gemeindeschule, das Philanthropin, blieben ja nach wie vor im Dienste der eifrigsten Propaganda für die Neologie. Eine wie große, wenngleich widerwillige und erzwungene, huldigende Anerkennung der Wirksamkeit Samson Raphael Hirsch's in diesen Zugeständnissen lag, das tritt am deutlichsten hervor, wenn wir damit die Haltung vergleichen, welche die Wortführer derselben Gemeinde fünfundzwanzig Jahre früher dem Beginne seiner Wirksamkeit in Frankfurt entgegengebracht hatten. Die Erschütterungen des Jahres 1848, der freiheitliche Zug, der wenigstens zeitweilig durch die deutschen Lande wehte, sie hatten in ihren Nachwirkungen schließlich auch den Gesetzestreuen in Frankfurt, wenn auch nicht volle Befreiung von dem Joche, unter dem sie so lange schmachteten, so doch Befreiung von der Knebelung gebracht, mit der der Vorstand der Reformgemeinde sie so lange mundtodt zu machen verstanden hatte. Sie seien Sektirer, so hatten sie sich nicht entblödet, die Bestrebungen ihrer Brüder, Neu eingetretene Abonnenten erhalten auf Verlangen die Anfänge dieser Artikelserie, so weit der Vorrath reicht, gebühren- und kostenfrei nachgeliefert. Oetover 5657 (1896). der Anhänger der nach Jahrtausenden zählenden Religion ihrer Väter, bei der Staatsbehörde zu verdächtigen, man könne gar nicht ermessen, welche Consequenzen es haben werde, wenn man ihnen gestatte, sich zu constituiren — mit solchen und ähnlichen vagen Ausstreuungen hatten sie so lange deren Bemühungen zu hintertreiben gewußt. Jetzt aber wurde ihnen endlich gestaltet, sich als Religionsgesellfchaft zu constituiren und einen Rabbiner anzustellen. Elf wackere jüdische Männer hatten die Eingabe unterschrieben, denen sich bis zum Jahre 1850 noch etwa sechzig Genossen angeschloffen hatten; 1851 mochte ihre Zahl an hundert betragen. Nachdem die Wahl zuerst auf eine andere Persönlichkeit gefallen war, die jedoch nachträglich Entbindung von dem gegebenen Worte erbeten und erlangt hatte, wandte sich der kleine Kreis an Samson Raphael Hirsch, der damals Oberlandesrabbiner von Mähren war. Die über Oesterreich hereingebrochene schwere Reaktion machte ihm jedoch jede Wirksamkeit, die sich höhere und weitere Ziele steckte, damals dort unmöglich. Demgegenüber erkannte er die Bedeutung Frankfurts und die Ziele, die sich ferner Wirksamkeit gerade an dieser Stätte eröffneten, wo der Abfall seine größten Triumphe gefeiert und die entschiedensten Consequenzen gezogen hatte. Er nahm die Wahl an. Im August 1851 fand die Uebersiedelung nach Frankfurt statt. Es war ein geradezu unermeßlicher Abstand in der äußeren Stellung. In religiöser Beziehung fand er, was die Institutionen betrifft, vollständig tabula rasa vor. Es gab nicht einmal ein Bethaus, in das er gehen konnte, ohne Demüthigungen ausgesetzt zu sein. Seine Gemeinde, die Religionsgesellschaft, mußte einige Zimmer miethen und dieselben zu einem provisorischen Betlokale in primitivster Weise einrichten. Aber in diesen bescheidenen Räumen blühte ein neues herrliches Leben auf, hier feierte die alte jüdische Frankfurter Gemeinde ihre Auf-