Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 78-79 (1.10.1896)
- Date
- 1896-10-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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mm Jahrgang. Erste Seil. M M 78 & 79 des „Israelit". Leitender Artikel. Don den Ufern der Newa (Original-Correspondenz des „Israelit^.) Peters bürg, im Sept. Kurzsichtige auswärtige Publicisten, welche aus Anlaß der Moskauer Krönungsseierlichkeiten in Rußland weilten, beeilten sich, zu erklären, die Lage der Juden im Czarenreiche hätte sich mit der Thronbesteigung des Czars Nikolaus II. gebessert. Ohne Kenntniß der russischen Verhältnisse und der russischen Gesetzgebung über die Juden fällten sie ein Uriheil, das der Wahrheit entschieden widerspricht. Um die Lage der Juden in Rußland richtig beurtheilen zu können, muß man die russische Gesetzgebung über die Juden kennen. Diese Kenntniß ist unumgänglich nothweudig, um Einmal für immer den Beweis dafür zu liefern, daß unter den in Rußland geltenden „Gesetzen" über die russichen Unterthauen mosaischer Consission die Lage derselben sich nie und nimmer besser gestalten kann. Tie Behandlung der Juden in Rußland hängt nicht nur von den persönlichen Eigenschaften des jeweiligen Czars ab. Jeder Minister, jeder Gouverneur und Polizeimeister, ja sogar die Pristawtz (Polizeicommissäre) sind Gesetzgeber in ihrer Art. Was in einer Stadt erlaubt ist, das ist in der anderen untersagt. Sehr oft kommt es sogar vor, daß in einem und demselben Gouvernement diametral entgegengesetzte, sich einander widersprechende Gesetze bestehen, welche von den Beamten nach Gutdünken gehandhabt werden. Eine drastische Illustration dazu hat unlängst der scandalöse Prozeß des Polizeikommissärs Ki rischen ko geliefert. Radom ist der Sitz eines Gouverneurs, und doch hat der Polizeimeister der Stadt Jahre hindurch die dortige Bevölkerung, hauptsächlich aber die Juden, förmlich terrorisirt. An der Spitze einer wohlorganisirten Diebesbande stehend, hat der wackere „Wächter des Gesetzes", Oberst Kiritschenko, die Radomer Juden in der willkürlichsten und brutalsten Weise verfolgt und ausgebeutet; er konnte aber dies nur deßhalb Jahre lang straflos thun, weil er die Akte seiner Willkür stets mit „bestehenden Verordnungen" zu rechtfertigen im Stande war. Da die herrschenden Ausnahms-Gesetze gegen die Juden sich im Laufe der Zeit zu einem wahren Eiffelihurm angehäust haben, so ist jedem Beamten sehr leicht, dem Juden das Dasein in der willkürlichsten Art und Weise zu verkümmern und sich hierauf hinter einer vergilbten Verordnung zu verschanzen. Und darin liegt die ganze Tragik der unhaltbaren Lage der Juden in Rußland. Mag der Träger der Czarenkrone ein noch so humaner Mensch sein, so lange aber er keine Einheit in der Gesetzgebung und in der Verwaltung durchführt und die gegen die Juden geltenden Ausnahms-Gesetze nicht einer radikalen Revision unterzieht, kann von einer mehr oder weniger gerechten Behandlung der Juden im Czarenreiche keine Rede sein. Auf dieses Uebel hat der bekannte russische Jurist und Publicift Orchanskij in seinem geistreichen Werke „Rußkoje Sakonodateljstwo sa Jewrejewh" (Die russische Gesetzgebung über die Juden) schon vor mehr als fünfundzwanzig Jahren hingewiesen. Und als Alexander II. die Lage seiner jüdischen Unterthanen ernstlich bessern wollte, so hat er spezielle Gesetze in dieser Richtung geschaffen und viele Beschränkungen gegen die Juden aus der Negierungszeit Nikolaus I. aufgehoben. . . Nach dem Gesagten, glauben wir, jeden Denkenden von der Unstichhaltigkeit jener Behauptung überzeugt zu haben, daß die Lage der Juden in Rußland sich angeblich gebessert hätte. Um jedoch die» durch frische, noch blutwarme Thalsachen zu bekräftigen, wollen wir die jüngsten Ereignisse auf dem Gebiete der Beamtenwillkür gegen die Juden verzeichnen. Es ist allgemein bekannt, daß den Juden der zeitweilige Aufenthalt in den Dörfern und Marktflecken des Reiches nicht untersagt ist; ihnen wurde nur das ständige Wohnrecht auf dem flachen Lande durch das Gesetz vom 3. Mai 1882 entzogen. Wie jedoch die russischen Beamten dieses Gesetz handhaben, beweisen die jüngsten Vorgänge von Kiew und Poltawa. Am äußersten Ende der Stadt Kiew liegt eine Vorstadt, welche den Namen Stary-Gorod (Altstadt) trägt. Diese Vorstadt ist nach den Bestimmungen des Gesetzes als ein innerhalb des jüdischen Niederlassungsgebietes liegendes Territorium zu betrachten und steht deßhalb den Juden zur Ansiedlung offen. Thatsächlich wohnen in der Vorstadt Juden seit der Regierungszeit Katharina'« II., welche durch Handwerk und Gewerbe ihr bescheidenes Auskommen finden. Ungefähr zwei Hundert dieser Juden sind seit Jahrzehnten in Kiew am Ufer des DnjeperS als Taglöhner beschäftigt. Bei der Abladung von Holz und Baumaterial, welches die Holzhändler aus den waldreichen Gouvernements alljährlich nach Kiew bringen, fanden diese Juden bisher Verdienst. Sie kamen des Morgens nach Kiew und kehrten Abends nach verrichteter schwerer Arbeit nach ihrem ständigen Wohnorte Stary-Gorod zurück. Nunmehr aber hat die Kiewer Polizei den jüdischen Taglöhnern aus Stary-Gorod untersagt, nach Kiew zur Verrichtung der Arbeiten bei der Abladung von Holz und Bau-