Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 66 (17.8.1896)
- Date
- 1896-08-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXXm Jahrgang. Kkllage M M 60 des „Israelit". Feuilleton. Holländische Reisebriefe. ix. (Schluß.) ^*«2 nn« 7.131 “i«32 ins 712 Geseignet seiest bei Deinem Kommen und gesegnet bei Deinem Ausgange. Wenn ich an die Heimath denke, wohin ich morgen auf geflügelten eisernen Nädern zurückzusansen hoffe, dann wende ich den soeben citirten Spruch gern um: „Gesegnet beim Ausgang und gesegnet beim Zurückkommen". Es ist hier wunderschön, und das Wellenspiel winkt, und der Himmel glänzt, und das Meer lockt, und die Dünen sprechen von Ruhe, und die Wälder senden schattigen Dust-herrlich, entzückend — aber Daheim ist Daheim. Noch diesen einen Brief, und dann ist es mit meiner bescheidenen schriftstellerischen Thätigkeit als Reisebriefe-Autor auch wieder zu Ende. Stoff hätte ich ja noch für ein Dutzend. Ja, wenn ich die Kunst mancher Schriftsteller von Beruf verstehen würde, die aus einer geringen Portion Interessantem eine große literarische Suppe kochen, dann könnte ich Ihnen Briefe senden bis in die nächste Saison hinein. Ich habe Ihnen versprochen, noch Einiges über den Unterschied mitzutheilen zwischen den Anforderungen, die an Rabbinats-Candidaten in Holland und an solche in Deutschland gestellt werden. In Holland kann Nimand das amtliche Morenu Diplom bekommen, der nicht vorher an einer holländischen Universität sich das Diplom als Candidat in Philologie oder in Orientalisch en Sprachen erworben hat. Dieses Diplom als Candida t u 8 1 i terar 11 in li uma 11 i0rilim et p hi- 10 s 0 p h i a e oder p h i 1010 g i a e gibt dem Besitzer das ju« doceiuli oder d ie Befugniß, lateinische und griechische Sprache, sowie auch Geschichte, Literatur und Geographie an einem Gymnasium zu unterrichten. In Deutschland bestreben sich die meisten Rabbiner die gediegene Grundlage ihres profanen Wissens durch die Erwerbung eines Doktortitels konstatiren zu lassen. Dieser Titel ist an der einen Universität etwas schwieriger, an der andern etwas leichter zu bekommen; eine Bürgschaft für wirkliche, wissenschaftliche Gediegenheit ist derselbe nicht. Deßhalb hat der deutsche Doktor als solcher auch wenig Besugniffe beim Unterrichte, und wenn ec an einer öffentlichen höheren Anstalt Unterricht geben will, muß er erst das höhere Lehrerexamen machen. Run das Morenu-Diplom. Bei uns in Deutschland kann jeder Rabbiner ein solches erlheilen; freilich hängt der Werth desselben vollständig vom Erlheiler ab. Aber, wir wissen es ja, selbst bei edlen Männern und großen Gelehrten ist Liebe oft zu schwach und Güte oft za freundlich. Ja Holland ist das ganz anders. Kein Rabbiner, auch nicht der größte, kein privates Collegium, auch nicht das der Seminar-Docenten, hat das Recht, ein aintsgiltiges Morenu-Diplom auszustellen. Diese Befugniß beruht ausschließlich bei einer Rabbinal- Commission, welche von der Behörde, dem Landes- Synagogeu-AuSschusse, ernannt wird. Das Gleiche ist auch bei den Religionslehrer-Diplomen der Fall, Alles geht von der Commission ans. Diese wird alljährlich neu ernannt und tagt öffentlich; der Zuhörerraum soll immer gut besetzt sein, zuweilen sogar mehr als überfüllt. Ich ließ mir das Examen-Programm für einen Morenu vorlegen, die Miltheilung wird Sie interessiren1 7'jt mit Kommentaren; Geschichte und Literatur des jüdischen Volkes; Einleitung in den Talmud; '1112, L-ipr, r22j mie, nsm rwen und andere religionsphilosovhiiche Autoren; *0,2; mit Commentatoren, Behandlung einer schwierigen nup; allgemeine Besprechung von dem Inhalt und den Prinzipien der drei ersten Theile und einem Abschnitt des vierten Theiles des Sch. A. mit Commentaren; colloquium doetum über talmudische Prinzipien wie xpcc peo 211, rrpin u. s. w. u. s. w.; vier schriftliche nbw n'2"rn in ausführlicher Behandlung über angewiesene Fülle, eine in Absonderung auszuarbeiten, die drei anderen zu Hause. In jedem dieser Fächer siudet eine besondere, öffentliche Prüfung stattt, vor einem Collegium von fünf Rabbinern. Bei Ausländern, die (z. B. aus Deutschland) mit Doktor- und Morenu-Titel nach Holland kommen, genügen diese Diplome, nur müssen dieselben von der Rabbinal-Commission begutachtet werden. Kein Wunder deßhalb, daß, als in dem in meinem vorigen Briefe erwähnten Falle Jemand, der eigentlich Holländer war, sich lieber als Ausländer gerirte, und so der eclatante Unterschied hervortrat, eine Bewegung entstand, die verlangte, daß in Zukunft auch an die ausländischen Candidaten höhere Anforderungen gestellt werden.