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Der Israelit · 1896-08-13 · Heft 65 (13.8.1896) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 65 (13.8.1896)
Date
1896-08-13
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1252 und sich dadurch gedrungen fühle, letztere 51t einem unbestrittenen Familienbuche zu machen. Referent gesteht auch, daß er selbst mit den Erfolgen in der eigenen Schule unzufrieden sei und berichtet, wie der Schulvorstand der Synagogen-Gemeinde Emden, die Einführung der Auerbach'schen Schulbibel, Theil ll, erfreulicherweise materiell ermöglichte. Nachdem noch der Bericht über die Vortheile, die sich aus dem Bibellesen ergeben, eingehend sich verbreitet und einzelne meth. Winke gibt, schließt Referent seinen mit Beifall aufgenommenen Vortrag, für welchen der Vorsitzende den Dank der Konferenz ausspricht. Nach Eröffnung der Debatte erhält zunächst Kollege Ludwig das Wort. Er bemerkt, daß er dem Gegenstände sympathisch gegenüberstebe, aber nur bedauern könne, daß nur so wenig Zeit für denselben vorhanden sei. Er halte es für ersprießlich, allwöchentlich in einer besonderen Unterrichtsstunde auf den Inhalt der Haftara einzugehen. Herr Dr. Mannheimer glaubt, daß der Vortheil desVibellesens nur in der Bekanntschaft mit dem Inhalte der Bibel und der Konzentration der Religionsgegenstände bestehe. Herr Dr. L ö b will das Bibellesen nur als Ergänzung und Mittel zur Vertiefung der Religionsfächer ausgefaßt wissen; er betont nachdrücklich, daß niemals das Uebersetzen dabei verkürzt werden dürfe. Nach den Ausführungen des Herrn Dr. Rosenack und des Kollegen A pt, die sich im allgemeinen zustimmend zur Sache äußern, und nach dem Schlußwort des Berichterstatters regt Herr Dr. Löb die Frage über Fertigstellung einer wohlfeilen Bibelausgabe an,*) eine Frage, auf die man in Lehrerkonferenzen immer wieder zurückkommen müsse, um so in bemittelten und maßgebenden Kreisen Propaganda für diese heilige Sache zu machen. Es folgt die Beschlußfassung über den Eintritt in den Lehrerbund. Vorsitzender theilt mit, daß die im Vorjahr von unserer Konferenz geäußerten Wünsche in der konstituirenden Versammlung zur Begründung eines „Verbandes der jüd. Lehrervereine im deutschen Reiche" zu Berlin voll und ganz erfüllt worden sind. Auf Antrag beschließt die Konferenz ohne jede weitere Besprechung, den Eintritt in den Verband der jüd. Lehrervereine im deutschen Reiche. Der Vorsitzende berichtet darauf, daß es dem Vereine der jüd. Lehrer in der Provinz Hannover erwünscht sei, wenn unser Verein mit dem genannten behufs Wahl der Delegirten sich vereinige, und theilt einen darauf bezüglichen Kompromißabschluß mit. Auf Vorschlag der Herren Ehrenmitglieder wird nun Folgendes zum Beschluß erhoben: „Der zweite Delegirte des Vereins der jüd. Lehrer in der Provinz Hannover wird von den Mitgliedern des Vereins der Landrabbinatsbezirke Emden und Oldenburg aus die¬ *) Existirt bereits in den Ausgaben der orth. isr. Bibelanstalt. Red. d. Isr. sem Vereine gewählt und tritt nach vorhergegangener Mittheilung an den Vorsitzenden des erstgenannten Vereins an die Seite der Delegirten des Hauptvereins. Die Wahl gilt auf drei Jahre. Darauf werden Kollege Levy—Norden zum Delegirten und Löwenstein—Jever zu dessen Stellvertreter gewählt und bestimmt: Falls der Hauptverein mit obenerwähnter Resolution sich nicht einverstanden erklären sollte, so ermächtigt die heutige Konferenz die ebengewählten Delegirten als ihre Vertreter selbstständig sich zu betrachten. Zu Punkt 7 der Tagesordnung: „Welche gesetzlichen Schritte sind nöthig, bezw. welche Grundlagen sind zu schaffen, um definitive Anstellung und Pensionirung der Lehrer und Versorgung ihrer Hinterbliebenen herbeizuführen?' erhält Kollege Gottschalk—Esens das Wort. In ergreifender Weise schildert der Ref. die traurige Lage der Kollegen an nichtöffentlichen Schulen und findet nur in dem Gesetz von 1847 den Hebel zur Herbeiführung besserer Zustände für die jüd. Lehrer in allpreußischen Provinzen. Die Konferenz stimmt aus Empfehlung des Vorsitzenden der bereits auf der Lehrerversammlung in Hannover am 25. Mai d. I. angenommenen Resolutivn zu, die aus vier Thesen besteht, und fügt auf Antrag des Kollegen Selig noch eine fünfte These hinzu. Die Resolution hat nun folgenden Wortlaut: 1. Das Gesetz vom 23. Juli I3k7 fordert, daß die jüdischen Familienväter für ansreichenden Rcligiousnnterricht Sorge tragen müssen, und daß dieser Unterricht »nr von staatlich geprüften Religionslehrern ertheilt iverden darf. Es ist daher bei den kompetenten Behörden dahin vorstellig zu werden, daß diese gesetzliche Bestimmung überall zur strengsten Durchführung komme. 2. Hierzu ist erforderlich, daß sänmilliche jüdische Religioiislcbrcr die allgemeine Bildung rines preußischen Pülksschnllehrers und die jüdischen Polksjchullehrer das zurErtheiluug des jüdischen Religionsunterrichtes nöthige Wissen vor einer staatlichen Prüfimgstommission Nachweisen. 3. Der Perband hat dahin zu wirken, daß in den Pro vinzcn, in denen eine derartige Prüfungskommission nid)t vorhanden, regierungsseitig solche errichtet melden. i. Es ist bei beit betreffenden Regierungen dahin zu wirken, a) daß sämmtlich>- jüdische Volksschulen Deutschlands als öffentliche anerkannt werden, b) daß die Religionslehrer ohne Genehinigung der Regierung weder angestellt noch entlassen werden können, wie das in der Provinz Hannover bereits gesetzlich geregelt ist. 3. Es ist den Lehrern an nichtöffentlichen Schulen von den Borständen resp. den Vorgesetzten Behörden bei ihrer Anstellung zur Pflicht zu machen, einer in Deutschland bestehenden Pensionskasse beizatreten oder in eine Lebensversicherung sich einznkausen. Mit einem Hoch, welches Herr Dr. Mannheimer auf Sr. Königliche Hoheit den Großherzog von Oldenburg ausbringt, und in welches die Konferenzmitglieder begeistert einstimmen, schließt die heutige Hauptversammlung.

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