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Der Israelit · 1896-06-18 · Heft 49 (18.6.1896) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 49 (18.6.1896)
Date
1896-06-18
Page
– (sequence 12)
Language
German
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dazu sind; unter diesen letzteren sind auch viele invalide Soldaten. In einiger Zeit sollen Lemberg und Krakau der gleichen Gnade theilhaftig werden. Rußland. Petersburg, 8. Juni. Bekanntlich hat der Hetman der Don-, Terek- und Kubankosaken, Fürst Swjatopolk-Mirskij, im vergangenen Jahre die Ausweisung aller im Kosakengebiete lebenden Juden angeordnet. Der Fürst, welcher zur Zeit seiner Anwesenheit in Charkow im Jahre 1881 den Liberalen und sogar Philosemiten spielte, begründete seine Ausweisungsverordnung damit, daß die Juden für das ökonomische Leben der Kosaken schädlich wären. Obzwar die Kosaken eine freie Selbstverwaltung besitzen und Gemeindeangelegenheiten nur von den Kosakenältesten ohne jegliche Pression von Seite der Hetmane geregelt werden dürfen, verfügte Fürst Swjatopolk- Mirskij die Ausweisung der Juden, ohne die competenten Staniza-Verwaltung einvernommen zu haben. In Folge dieser Verfügung machte sich aber unter den Kosaken eine starke Unzufriedenheit bemerkbar. Die Kosaken, welche vom Staate keinen Sold beziehen, sind dafür im Besitze von großen Fischereien und von Salzseen, deren Ausbeutung ausschließlich ihnen zufteht. An den im Kosakengebiete lebenden Juden hatten sie Abnehmer und Käufer, und seit deren Ausweisung versiegten die Einnahmsqnellen der Kosaken. Aus dem Don- und Kubangebiete wurde sofort eine Deputation zum Fürsten Swjatopolk-Mirskij entsendet, um die Zurückziehung der Ausweisungsordre gegen die Juden zu erwirken. Allein der Hetman empfing die Deputation nicht und sie konnte ihre Beschwerde nicht Vorbringen. So reifte denn unter den Unzufriedenen der Gedanke, eine Bittschrift an den Czar, den Hetman aller Kosaken, zu richten und ihn um Belastung der Juden zu ersuchen. Da jedoch Bittschriften von Militärs an den Czar, nur durch den betreffenden Militärchef überreicht werden dürfen, so hätten die Kosaken ihre Bittschrift zunächst dem Fürsten Swjatopolk-Mirskij übergeben müssen. Da traf es sich aber, daß der Obercontrolor der Kosaken, General Markow aus Petersburg, nach den Kosakengebieteu entsendet wurde, um die Zusammenstellung der zur Krönung nach Moskau zu entsendeten Kosakendeputationen vorzunehmen. Diesem General übergaben nun die mit der Ausweisung der Juden unzufriedenen Kosaken ihr Gesuch an den Czar und legten demselben eine ausführliche Denkschrift bei, in welcher sie die Ehrlichkeit und den Fleiß der Juden hervorhoben und die durch deren Ausweisung hervorgerufene wirthschaftliche Krise schilderten. Diese Denkschrift wurde thatsächlich dem Czar überreicht, der auf dieselbe eigenhändig die Worte niederschrieb.' „Die Ausweisung der Juden einftellen; vom Fürsten Swjalopolk Erklärungen verlängert." Darauf ist es zurückzuführen, daß der „Negierungsbote" am 15. März die lakonische Mittheilung brachte: „Der Hetman der Don- und Kubankosaken hat die von ihm im vorigen Jahre verfügte Judenausweisttng bis auf Weiteres eingestellt." Letzte Nachrichten. Wiesbaden, 16. Juni. Die „Franks. Ztg." schreibt: Trotz der wiederholten offiziösen Dementis in Bezug auf die Ernennung jüdischer Richter und Notare, welche in Abrede stellen, daß die Justizverwaltung die Konfession der Bewerber als einen besonderen Maßstab für die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung proklamirt habe, liegen doch Beispiele vor, in denen thatsächlich das konfessionelle Moment bestimmend gewesen sein muß. So sind, wie uns geschrieben wird, hier in allerjüngster Zeit bei der Besetzung einer erledigten Notariatsstelle zwei nach dem Dienstalter älterejüdischeRechtsanwälte übergangen, und der im Dienstalter nächstälteste christliche Rechtsanwalt zum Notar ernanntworben Durch besondere sachliche oder persönliche Gründe ist diese Ernennung nicht zu begründen, weshalb denn auch die augenscheinliche Zurücksetzung der älteren jüdischen Anwälte, d.ren Befähigung und Würdigkeit unangefochten ist, in allen Kreisen peinliches Aussehen erregte. Dabei befindet sich unter 32 ansässigen Anwälten, von welchen 5 das Notariat haben, nur ein einziger jüdischer Notar und dieser zählt zu den hervorragendsten Vertretern. Die Zurücksetzung jüdischer Juristen, nicht nur der Assessoren, wird also unter der gegenwärtigen Justizverwaltung auch ohne den Assessorenparagraphen in der Praxis schon bethätigt. Vermischtes. Berlin. Der 70. Geburtstag des durch seine großen Wohlthätigkeitsstistungen wohlbekannten Herrn Moritz Manheimer, den er vor einigen Wochen in stiller Zurückgezogenheit in Baden-Baden verbracht hatte, wurde noch nachträglich durch ein Festmahl in den Räumen der „Gesellschaft der Freunde", gefeiert. Die Kollegen und Kolleginnen des Jubilars und seiner Gattin in verschiedenen Kuratorien und Kollegien, insbesondere die Repräsen anten der jüdischen Gemeinde, die Vorsteher der Wohlthätigkeitsgesellschaftcn „Magine Reim" und „Gesellschaft der Freunde", die Vorsteher und Ehrendamen der Altersversorgungsanstalt, des Kranken- und des Siechenhauses der jüdischen Gemeinde hatten sich zu diesem Zweck vereinigt und außer dem Jubilar und seinen nächsten Angehörigen, noch eine Anzahl Ehrengäste eingeladen; u. A. erschienen der Bürgermeister und zwei Stadtverordnete aus Gommern dem Geburtsorte des Herrn Manheimer. Mit herzlichen Reden wurde dem Jubilar eine Anzahl prächtiger und sinniger Ehrengaben überreicht, die sich sämmtlich auf seilte und seiner Gattin aufopfernde Thätigkeik im Dienste der Nächstenliebe bezogen. Sofia. Wie aufgeklärt Fürst Ferdinand von Bulgarien ist läßt sich aus der Thatsache ersehen, daß sein Secretär ein Jude ist, Herr Martin Fürth. Der Präsident der französischen Republik hat Herrn Fürth zum Ritter der Ehrenlegion ernannt. Bosnien. Die letzte Volkszählung ergibt nachstehendes Resultat: Zahl der jüdischen Einwohner 1879 mit 3420 „ „ „ „ „ UÄ1U Die Juden in Bosnien und der Herzegowina nehmen eine durchaus geachtete Stellung ein.

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