Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 46 (8.6.1896)
- Date
- 1896-06-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXVII Jahrgang. jy§ 4^ Der Israelit. St« Genlrat-Hrgan für das orthodoxe Iudenlhum. Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Montag, den 8. Juni 5656 (1896). Leitender Artikel. Sine Srjtlllhe Myimiig zur HeilWultiiW der Sabbat anb der Kveistzksttze. Akainz, den 7. Jtuti. Daß die Beobachtung unserer Thora mit ihren 613 Geboten und Verboten uns zu unfcrcm eigenen Besten zur Pflicht gentacht ist, daß sie wie nichts sonst geeignet sind, unsere leibliche Gesundheit und unsere geistige Regsamkeit zu erhalten und zu festigen, das spricht die schriftliche und mündliche Thora an vielen Stellen in klarer, unzweifelhafter Weise atts. Aber bei sehr vielen Vorschriften vermag menschliche Einsicht nicht den Zusammenhang zwischen diesen Gesetzen 1111b der Wohlfart zu ersehen, die aus ihrer Befolgung erblühen soll. Bei einigen Gesetzen liegt wiederum dieser Zusammenhang offener da und es bedarf nur des Hinweises, um ihnen allgemeine Würdigung zu sichern. Weint ein Arzt atts unsere heilige Thora mit Rücksicht auf diesen Zusammenhang einen Blick wirft, so thut er das gewöhnlich durch seine medieinische Brille, die ihn überall auf Gegenstände seiner Wissenschaft stoßen läßt. Es giebt wenige Aerzte, welche mit der Thorakunde so vertraut sind wie mit der Heilkunde, so daß sich die letztere gewöhnlich auf Kosten der ersteren geltend macht. Wie in ihrer Spezialwissenschaft, so glauben sie auch, daß in der Thora sanitäre und hvgienische Rücksichten Zweck und Ziel der Thora sind. Das ist jedoch thatsächlich nicht der Fall. Alle ihre Anordnungen haben die leibliche Gesundheit derjenigen, die sie erfüllen zur sicheren Folge, aber der Zweck ist nicht unsere körperliche, sondern unsere seelische Gesundheit. In wiefern dieser Zweck durch Erfüllung der Thoravorschriften erreicht wird, also das eigentliche Motiv der göttlichen Gesetze ist uns in den meisten Fällen undttrchdringliches Gebeimniß. Man kann somit nicht wohl von einem sanitären, hygienischen Zweck bestinimter Gesetzesgruppen sprechen, sondern höchstens von der Folge, welche die Beobachtung oder Richtbeobachtung bestimmter Gesetze für körperliche Gesundheit und Krankheit hat. "Rach diesen Voraussetzungen begrüßen wir mit lebhafter Befriedigung eine soeben erschienene kleine Schrift: „D i e G r u n d z ü g e der mosaisch e tt G e s e tz g e bu n g v 0 m ä r z t l i ch e n Standpunkte a tt s mit besonderer B e a ch - t u n g der S p e i s e g e s e tz e v 0 n D r. m e d. C. H e i l b r 0 n n aus Gailingen p r a k t. A r z t unb Stab s arzt d. R., Zürich 1696. Sie unterscheidet sich in vortheilbafter Weise von der angedeuteten Art, in der sonst Vertreter der Medicin über die Tbora urtheileu. Selbst da, wo der kundige Bibelforscher mit dem Verfasser dieser Schrift nicht einig geht, wird von einer abfälligen Kritik nicht die Rede sein können, weil der Verfasser sich selber als Laie einführt und seine Mangelbaftigkeit auf dem Gebiete der Bibelkunde gleich auf der ersten «seite bescheidener Weise einräumt. Um so vollständiger sympöatisiren wir mit den Resultaten, zu welchen die Betrachtungen des Verfassers führen, und von welchen wir einiges hier im Auszüge folgen lassen : „Wenn wir nun in einem Theile der zehn Gebote ein hervorragendes soziales und hvgienisches Gesetz erkannt haben, so begegnet mts ein zweites von gleich hoher Bedeutung in der Vorschrift über die Arbeit und die Sabbatheiligung. Wir finden das Sabbatgebot in direktem Hinweise auf die Arbeit nnb in Beziehung zu Gottes schaffender Thätigkeit. ,,^-echs Tage kannst du arbeiten uttd deitte Werke verrichten; aber der siebente ist Feiertag dem Ewigen, deinem Gott' da sollst du keinerlei Werk verrichten, du und dein Sohn uttd deine Toclner, dein Knecht und deine Magd und dein Vieh und der Fremdling in deinen Thoren; denn in sechs Tagen hat der Ewige