Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 44 (1.6.1896)
- Date
- 1896-06-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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- v‘7-. ' ff I- , 832 der Volksküche-Jubiläumsftiftung 650 hungernde Schulkinder gänzlich unentgeltlich. Die Verwaltungskosten der Volksküche betrugen 19,964 fl. 98 kr. Die Gesammtausgaben für sämmtliche Zweige seiner Humanitären Wirksamkeit inklusive der allgemeinen Verwaltungskosten des Vereins betrugen 81,523 fl. 67 kr. — die höchste Ausgabenziffer seit dessen Bestand —, welchen nur Einnahmen im Betrage von 74,905 fl. 39 kr. gegenüberstehen. Das Verwaltungsdefizit von 6618 fl. 28 kr. wurde durch Abschreibung von den einzelnen Fonds gedeckt. > Vermischtes. <*■ Berlin. In der Reichstagssitzung vom 19. Mai gab Eugen Richter dem Antisemiten Paul Förster folgenden guten Rath: „Herr Förster empfahl Südwestafrika als Auswanderungsplatz, um das überflüssige Menschenmaterial dorthin zu führen. Wenn Sie (zu den Antisemiten) so überzeugt sind von der Güte des Landes, so siedeln Sie sich doch mit Ihren Parteigenossen dort an! (Heiterkeit) Das Land ist ja, wie Sie sich ausdrücken, judenrein. (Heiterkeit) 'Also nur hinüber, meine Herren, wir wünschen Ihnen eine glückliche Reise!" (Heiterkeit) Saarlorris Moses Kahn, ein bejahrter Junggeselle in Wallerfangen, wollte notgedrungen, weil er sonst keine Verwandte in Deutschland hat, mit seiner verwittwercn Schwester, bei der er bisher gewohnt hatte, nach Amerika zu deren Kindern auswandern. Herr Villeroi, Inhaber der weltbekannten Porzellankabrik Villeroi u. Boch, erbot sich, als er von dieser Absicht des Moses Kahn hörte, für den Unterhalt des Jungesellen zu sorgen; das Anerbieten wurde dankbarlichst angenommen. Die Schwester reiste nach Amerika und Herr Villeroi kommt für alle Bedürfnisse des Kahn in generöser Weise auf. Diese edele That verdient veröffentlicht zu werden und beweist, daß es unter hochangesehenen Christen noch Männer giebt, die vom Antisemitismus nichts wissen wollen Eure einem solchen Wohlthäter! Leipnik. In den letzten Tagen beging in geistiger und körperlicher Frische der hiesige n’3 trtnn “iwon mn tPD”11 T'CTD p das seltene Fest der goldenen Hochzeit. Aus diesem Anlasse bereiteten ihm die Geineindemitglieder eine ehrenhafte Ovation. Nachdem der erste Cultusbeirath im Namen der Gemeindevertretung dem Jubelpaare die Glückwünsche dargebrallt hatte, wurde das Ehrengeschenk überreicht, wobei der Tempelvorsteher eine kurze Ansprache h elt Der Jubilar sichtlich-ergriffen, richtete zunächst ein Dankgebet an den Allgütigen, daß er ihn dieses freudigen Tages gewürdigt hat, begrüßte dann die erschienenen Gäste zur Theilnahme an dieser Festlichkeit auf's herzlichste und dankte in rührenden Worten für die herzlichen Glückwünsche. Nachher ergriff der Rabbiner Dr. F. Hillel das Wort zu einer längeren Ansprache, in der er aus die edlen Vo züge des Jubilars hinwies, die ihm die Herzen aller Gemeinde- Mitglieder erworben. Die Rede entlockte dem Jubelpaare Thränen der Rührung. Möge diesem würdigen Ehepaare, das sich stets durch Liebe und Wohlthätigkeitssinn auszeichnete, em glücklicher und froher Lebensabend beschieden sein! Jerusalem. Der Colel U garn veranstaltete in seiner Synagoge für den verstorbenen Jizchak Reich in Budapest, dem Führer der Orthodoxen in Ungarn, ein lEDn. Rabbi Solomon Ahron Werthheimer '"3 hielt die Trauerrede und erwähnte in derselben u. a.. daß der Verstorbene als '"n*i so außerordentlich viel Gutes für die Armen der hl. Stadt gethan. So hatte er vor Jahren, als durch eine Mißernte der Weizenpreis enorm gestiegen, für das von ihm gesammelte Geld mehrere 100 Säcke Weizenmehl kosten- und spesenfrei hierhergeschaft und dadurch nicht nur der Roth der Arinen gestcncrt, sondern auch dazu beigetragen, daß die Getreidepreise nach und nach wieder sanken. Sprechsaal. (Für alle unter dieser Rubrik erscheinenden Artikel übernim» t die Redaktion dem Leserkreise gegenüber keine andere als die preßgefetzliche Verantwortung.) Verehrliche Redaction! In den in der Beilage zu der Doppelnummer 38/39 des „Israelit" abgedruckten Schilderungen über den Propheten Elias befinden sich einige unrichtige Angaben. Der Prophet Samuel ivird nirgends, wie dortirrthümlich angegeben ist, unter die (2'yn ny3B5Ö sieben Hirten gerechnet. Der Ursprung der Existenz der Sieben Hirten ist die Stelle in Micha 4, deren Namen und Rangordnung im Talmud Tractat Succah 3211 wie folgt angegeben ist: König David in der Mitte; rechts Adam, Scheth, Methusalem; links Abraham, Jakob und Moses. Diese Nangordmurg der D’yn nyDttf im Talmud stimmt nicht mit der der Kabbalisten überein, nach denen die Liste der Siebeit Hirten wie folgt zusammeng. stellt ist: Abraham, Jsaac, Jacob, Joseph, Moses, Aron, David und Salomon (WJn S1SD D’J'p’n Amsterdam 1701, p. 72III); auch: Abraham, Jsaac, Jacob, Joseph, Mo cs, Aron und David (nvmN nnD, Amft. 17<)1, p. 9m, min nnD, p. 23 IV); auch Abraham, Jsaac, 3acob, Moses, Aron, Joseph und David (Bergt, die in Succah; auch Abr., Jsaac, Jacob, David, Moses, Aron und Joseph (Sohar Absch. Ntyn) und endlich auch: Abr., Jsaac, Jacob, Adam, Aron, David und Salomon (□’jipTi p. 78 IV). Nach sämmtlichen Lesungen aber befindet sich der Prophet Samuel unter den Sieben Hirten nicht. Daß der Prophet Elias ein ständiger Begleiter der Sieben Hirten sei, wie es ans der vorerwähnten bellestrischen Beilage zu entnchnren ist, findet sich nur in einer einzigen der oben citirten Stellen.vor, in zw. inr D’ypTi p. 72III, wo cs heißt pnoy irpxi. Hingegen erklärt der Talmud Succa 32 11 die in Micha 3, 1 erwähnt (»D’DJ ruCBO DIS) acht Fürsten dcs menschlichen Geschlechtes mit folgenden Nanren: Jsa, Saul, Samuel, Amus, Zefania, Zid kijah, Mescknach und Elias. Rabb Dr. A s ch k a n n z e, Straßburg (Elf.). Briefkasten der Redaetion. Zwei Wettende in Westfalen. Selbstverständlich darf auch in diesem Falle nur ein richtiger Schochet schlachten. B. in Zürich. Der Vater darf für seinen Sohn Kaddisch sagen, hat jedoch im Allgemeinen nicht das Recht, einen Owel oder Jahrzcit zu verdrängen. Ein treuer Abonnent in Mayen. Emailgeschirr kann nicht gekaschert werden. Der betreffende Topf darf zu “)BO nicht mehr gebraucht werden. K A: Von einem hervorragenden Rechtsanwalt in Frankfurt a. M erhallen wir die Auskunft, daß eine Zusammenstellung der gesetzlichen Bestimmungen über die betr. Materie in R. Höings ha ns, das n. prcuß. Gesetz betr. d. Aus.ritt aus den jüd Svnagogengemeinden, nebst den älteren rioch giltigen, die Verhältnisse der Juden betreffenden Gesetzen, Bcilin, 1876 sich findet. Zu dem Gesetze vom 23. Juli 1817 sind ergangen: Eircular-Rescript v. 21./8. 1848, Regl. v. 27./7. 1854.